Berlin. Frauen, die eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche haben, erhalten künftig einen Anspruch auf Mutterschutz. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Bundestag in der Nacht zum Freitag (31. Januar) entschieden.
Die Neuregelung, die unter anderem auf die eingereichte Petition der Autorin Natascha Sagorski zurückgeht, sieht die Einführung gestaffelter Mutterschutzfristen bei einer Fehlgeburt vor: ab der 13. Schwangerschaftswoche zwei Wochen, ab der 17. Schwangerschaftswoche sechs Wochen und ab der 20. Schwangerschaftswoche acht Wochen Mutterschutz.
Betroffene sollen damit künftig nicht länger auf eine Krankschreibung angewiesen sein. Die Regelung soll ab 1. Juni greifen. Sagorski hatte die Petition 2022 gestartet, nachdem ihr nach einer Fehlgeburt in der 10. Schwangerschaftswoche eigenen Angaben zufolge in der Klinik von einer Ärztin die Krankschreibung verweigert worden war.
Derzeit steht Frauen, die ihr Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche verlieren, kein gesetzlicher Mutterschutz zu.
Die Änderung des Mutterschutzgesetzes ist ein Beschluss, den der Bundestag – ebenso wie die Entbudgetierung und weitere Maßnahmen zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung – noch kurz vor der Bundestagswahl getroffen hat. “Demokratische Mehrheiten sind möglich, wenn wir ganz klassisch miteinander verhandeln”, sagte Abgeordnete Franziska Krumwiede-Steiner (Grüne) im Bundestag. Nachdem die Familienpolitikerinnen der einzelnen Parteien zuvor lange über die genauen zeitlichen Grenzen debattiert hatten, stimmten sie gemeinsam für den final vorliegenden Entwurf.