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FrühjahrstagungBeschlussübersicht Delegiertenversammlung

Hier finden Sie die Beschlussübersicht der Delegiertenversammlung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes.

Die Delegiertenversammlung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes am 24. und 25. April 2026 in Magdeburg

Hausarztzentrierte Versorgung als tragende Säule

Die DV stellt fest, dass die Sicherstellung einer flächendeckenden, wohnortnahen und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung vor grundlegenden strukturellen Herausforderungen steht. Chaotische Versorgungsprozesse, steigende Versorgungsbedarfe, demografische Entwicklungen und begrenzte personelle Ressourcen erfordern eine Neuordnung der Versorgungsstrukturen.

Die Regierungskoalition handelte insofern folgerichtig, als sie im Koalitionsvertrag die Einführung eines “verbindlichen Primärarztsystems” vereinbart hat. Die DV stellt klar: Ein funktionierendes hausärztliches Primärversorgungssystem kann nur auf einer starken, koordinierten und patientenzentrierten hausärztlichen Versorgung aufbauen.

Die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) erfüllt diese Anforderungen bereits heute. Sie gewährleistet eine kontinuierliche Betreuung der Patientinnen und Patienten, eine verbindliche Steuerung im System sowie eine effiziente und bedarfsgerechte Inanspruchnahme weiterer Versorgungsangebote. Die HZV ist damit nicht nur ein bewährtes Versorgungsmodell, sondern die strukturelle Grundlage für die Weiterentwicklung hin zu einem flächendeckenden Primärversorgungssystem.

Die DV fordert die Politik auf Bundes- und Landesebene auf, die hausarztzentrierte Versorgung konsequent als tragende Säule eines zukünftigen Primärversorgungssystems zu verankern und gezielt weiterzuentwickeln.

Hierzu sind insbesondere folgende Rahmenbedingungen sicherzustellen:

  • Der Kontrahierungszwang nach § 73b SGB V ist als zentrale Voraussetzung für den flächendeckenden Ausbau der HZV zu erhalten. Er gewährleistet, dass alle Versicherten unabhängig von Region und Krankenkasse Zugang zu einer hausarztzentrierten Versorgung erhalten. Er stellt in den Verhandlungen überdies eine Augenhöhe der beteiligten Vertragspartner sicher.
  • Die bestehenden Versorgungsvorteile der HZV sind zu sichern und weiter auszubauen. Hierzu zählen insbesondere die kontinuierliche Betreuung, die koordinierte Steuerung der Patientinnen und Patienten sowie die Vermeidung unnötiger Inanspruchnahme fachärztlicher und stationärer Leistungen.
  • Die HZV ist gesetzlich so weiterzuentwickeln, dass sie den Anforderungen eines modernen Primärversorgungssystems gerecht wird. Dies umfasst insbesondere die Möglichkeit, kooperative Versorgungsstrukturen auszubauen und multiprofessionelle Teams strukturiert einzubinden.
  • Digitale Versorgungs- und Steuerungsinstrumente sind sinnvoll in die HZV zu integrieren. Dabei ist sicherzustellen, dass digitale Anwendungen die hausärztliche Versorgung unterstützen und ergänzen, nicht aber ersetzen.
  • Digitale Plattformen und Steuerungsinstrumente müssen wettbewerbsneutral und diskriminierungsfrei ausgestaltet sein. Die Steuerung der Patientinnen und Patienten hat im Rahmen der HZV grundsätzlich über die gewählte Hausarztpraxis zu erfolgen.
  • Zudem sind die rechtlichen Rahmenbedingungen so anzupassen, dass im Rahmen der HZV digitale Partnerschaften und Kooperationen mit weiteren Leistungserbringern sowie mit Anbietern digitaler Anwendungen ermöglicht werden.

Die DV betont, dass eine Schwächung der hausarztzentrierten Versorgung oder eine Einschränkung ihrer Weiterentwicklung im Widerspruch zu den politischen Zielen eines Primärversorgungssystems steht. Die Versorgungssituation der Patientinnen und Patienten ebenso wie die Lage in den hausärztlichen Praxen würde damit deutlich verschlechtert werden.

Ein nachhaltiger Umbau der Versorgungsstrukturen kann nur gelingen, wenn die hausärztliche Versorgung gestärkt und als zentrale Steuerungsebene verbindlich etabliert wird.

Gestaltung eines Primärversorgungssystems

Die DV stellt fest, dass die Einführung eines Primärversorgungssystems eine grundlegende strukturelle Weichenstellung für die zukünftige Ausgestaltung der ambulanten Versorgung darstellt. Ziel eines solchen Systems muss eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung sein, die Patientinnen und Patienten verlässlich durch das Gesundheitssystem führt und eine effiziente Nutzung der vorhandenen Ressourcen sicherstellt.

Die DV stellt klar: Die Steuerung der Versorgung muss grundsätzlich aus der hausärztlichen Versorgung heraus erfolgen.

  1. Hausärztinnen und Hausärzte und ihre Praxisteams übernehmen bereits heute die zentrale Koordinationsfunktion im Gesundheitssystem. Sie sind erste Anlaufstelle, kontinuierliche Begleitung und verbindliche Steuerungsebene zugleich. Die weit überwiegende Mehrzahl der Behandlungsanlässe kann und muss in den hausärztlichen Praxen abschließend versorgt werden. Diese Rolle ist im Rahmen eines Primärversorgungssystems konsequent zu stärken und gesetzlich zu verankern. Eine Steuerung der Patientinnen und Patienten ausschließlich durch digitale Ersteinschätzungssysteme als Zugangsvoraussetzung lehnt die DV ab. Digitale Instrumente können die Versorgung sinnvoll unterstützen, sie dürfen jedoch die ärztliche Entscheidung und die persönliche Steuerung durch die Hausarztpraxis nicht ersetzen. Eine digitale Ersteinschätzung als Zugangsvoraussetzung führt aufgrund der Übertriagierung digitaler Systeme eher zu einer höheren unkoordinierten Inanspruchnahme der fachärztlichen Versorgungsebene. Primärversorgung muss organisatorisch aus hausärztlichen Praxen heraus gestaltet werden, um die notwendige Continuity of Care im Rahmen der Versorgung sicherzustellen. Andere Gesundheitsberufe können und sollen im Rahmen multiprofessioneller Teams strukturiert eingebunden werden. Die Verantwortung für Diagnostik, Therapie und Steuerung der Versorgung verbleibt jedoch eindeutig bei den Hausärztinnen und Hausärzten. Im Sinne eines einfachen und transparenten Systems muss die erste Anlaufstelle der Patientinnen und Patienten immer die hausärztliche Praxis sein – dies muss sowohl Anspruch als auch Erwartung der Patientinnen und Patienten sein. Eine weitere Fragmentierung und Chaotisierung der Versorgung lehnen wir ab.
  2. Die DV fordert daher den konsequenten Ausbau multiprofessioneller Teamstrukturen in der hausärztlichen Versorgung. Bestehende Praxisstrukturen sind weiterzuentwickeln und durch geeignete Rahmenbedingungen zu stärken, um eine arbeitsteilige und effiziente Versorgung zu ermöglichen. Gleichzeitig sind Anreize zu schaffen, die den Aufbau und die Weiterentwicklung solcher Versorgungsstrukturen fördern. Hierzu zählen insbesondere verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen, ein Blended-Payment-System mit starker Pauschalierung sowie eine Entbürokratisierung der bestehenden Regelungen.
  3. Ein funktionierendes Primärversorgungssystem setzt zudem eine verlässliche Anbindung an die fachärztliche Versorgung voraus. Die DV fordert daher verbindliche Regelungen für eine koordinierte fachärztliche Weiterbehandlung, einschließlich einer gesicherten Terminvergabe im Anschluss an die hausärztliche Steuerung.
  4. Beim Aufbau und bei der Ausgestaltung eines verbindlichen Primärversorgungssystems müssen die berufspolitischen Interessen der Hausärztinnen und Hausärzte und ihrer Praxisteams angemessen vertreten werden. In den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen in den Kassenärztlichen Vereinigungen findet die hausärztliche Perspektive nur unzureichend Berücksichtigung. Ein Primärversorgungssystem kann nur dann erfolgreich sein, wenn es auf klaren Zuständigkeiten, einer starken hausärztlichen Steuerung und einer sinnvollen Einbindung weiterer Gesundheitsberufe basiert.

Ärztliche Verantwortung in der Primärversorgung

Die medizinische Primärversorgung der Bevölkerung gehört zu den wesentlichen Aufgaben der Hausärztinnen und Hausärzte. Sie erfordert fachärztliche Kompetenz und kontinuierliche ärztliche Verantwortung. Hausärztinnen und Hausärzte können hierbei von anderen Gesundheitsberufen unterstützt werden, diese können Hausärztinnen und Hausärzte jedoch nicht ersetzen. Einzelne Tätigkeiten können delegiert werden, die Gesamtverantwortung für die medizinischen Entscheidungs- und Steuerungsprozesse in der Primärversorgung ist jedoch weder delegierbar noch teilbar.

Zugang zu hausärztlichen Praxen

Die DV fordert gemeinsam mit dem Vorstand des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes die politisch Verantwortlichen mit Nachdruck auf, den direkten, wohnortnahen und niedrigschwelligen Zugang den hausärztlichen und kinderärztlichen Praxen zu erhalten. Der Zugang zu hausärztlicher Primärversorgung muss auch ohne digitale Ersteinschätzung uneingeschränkt möglich bleiben.

GKV-Spargesetz: Versorgung sichern, Fehlsteuerungen vermeiden

Die DV stellt fest, dass die Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung eine zentrale gesundheitspolitische Aufgabe ist. Die Politik hat sich für einen Kurs der strikten Ausgabenbegrenzung entschieden, der auch die ambulante Versorgung betrifft. Die hausärztliche Versorgung ist bereit, ihren Beitrag zu leisten. Einsparmaßnahmen dürfen jedoch nicht die Funktionsfähigkeit der Versorgung gefährden oder zentrale Versorgungsstrukturen schwächen.

Die im Referentenentwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehenen Eingriffe – insbesondere in die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) – überschreiten diese Grenze. Sie sind in Teilen systemfremd, greifen in die Vertragsautonomie ein und gefährden die Einführung eines funktionierenden, flächendeckenden Primärversorgungssystems. Zugleich besteht die Gefahr, dass erreichte Fortschritte bei der Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung durch gegenläufige Maßnahmen wieder relativiert werden. Insbesondere die vorgesehenen Regelungen im Bereich des § 73b SGB V setzen Fehlanreize und bremsen ausgerechnet ein System, das bereits heute als tragende Säule einer zukünftigen Primärversorgung dient.

Die DV stellt fest: Wer die hausärztliche Versorgung stärkt, stabilisiert das Gesundheitssystem – wer sie schwächt, gefährdet es.

Die DV fordert den Gesetzgeber daher auf,

  • die geplanten Abschläge auf wachsende HZV-Verträge (“Wachstumsabschlag”) ersatzlos zu streichen,
  • die Bindung der Vergütungsentwicklung an die Grundlohnrate zurückzunehmen
  • sowie Maßnahmen zu unterlassen, die die koordinierende und steuernde Rolle der hausärztlichen Versorgung beeinträchtigen oder zusätzliche bürokratische Belastungen schaffen.

Die hausärztliche Versorgung ist als tragende Säule eines zukünftigen Primärversorgungssystems konsequent zu stärken und darf nicht durch widersprüchliche gesetzgeberische Eingriffe geschwächt werden. Eine nachhaltige Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung kann nur gelingen, wenn Einsparmaßnahmen zielgerichtet erfolgen und funktionierende Versorgungsstrukturen erhalten bleiben.

Erhalt der Vergütung für die Beratung zur Organspende

Die DV lehnt die im Referentenentwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehene Abschaffung der extrabudgetären Vergütung für die hausärztliche Beratung zur Organspende ab. Die DV fordert das Bundesministerium für Gesundheit und den Gesetzgeber auf, die entsprechenden Regelungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu streichen und die Vergütung der Beratungsleistung zur Organspende unverändert zu erhalten.

Versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln finanzieren

Die DV fordert Bundesregierung und Gesetzgeber mit Nachdruck auf, versicherungsfremde Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung endlich vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren, wie seit langem von der Ärzteschaft gefordert und zuletzt auch von der Finanzkommission Gesundheit empfohlen. Dass stattdessen die Beitragssätze zulasten der medizinischen Versorgung stabilisiert werden sollen, wird entschieden abgelehnt.

Notfallreform – Sicherung hausärztlicher Kapazitäten

Die DV stellt fest, dass der vorliegende Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung in wesentlichen Teilen nicht umsetzbar ist, da er die bestehenden personellen Ressourcen in der hausärztlichen Versorgung nicht ausreichend berücksichtigt.

Die DV fordert daher die Politik auf,

  • von der flächendeckenden Einführung paralleler 24/7-Versorgungsstrukturen (Telemedizin und aufsuchender Notdienst) im ambulanten Bereich abzusehen, weil hier knappe personelle Ressourcen ineffizient und zulasten der Regelversorgung eingesetzt werden würden,
  • die Beteiligung der hausärztlichen Versorgung an Integrierten Notfallzentren und weiteren Notfallstrukturen realistisch und praktikabel auszugestalten
  • sowie das Dispensierrecht im ärztlichen Notdienst konsequent auch auf aufsuchende Versorgungsformen auszuweiten.

Start der neuen GOÄ noch 2026 sicherstellen

Die DV fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) noch im Jahr 2026 auf den Weg zu bringen und die entsprechende Rechtsverordnung zeitnah zu erlassen. Ziel ist es, die seit langem überfällige Modernisierung der privatärztlichen Vergütung umzusetzen und damit eine transparente, sachgerechte und zukunftsfeste Abbildung ärztlicher Leistungen zu gewährleisten.

Untaugliche Versorgungspauschale

Die Versorgungspauschale ist in ihrer aktuellen Form katastrophal umgesetzt und konterkariert die ursprüngliche Idee einer Verbesserung und Vereinfachung der Versorgung. Die DV fordert den Bewertungsausschuss sowie die Politik auf, die Versorgungspauschale grundlegend zu überarbeiten und praxistauglich gestalten. Der Gesetzgeber ist gefordert, hierfür die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Hierbei ist insbesondere sicherzustellen, dass

  • die Versorgungspauschale ihrem ursprünglichen Ziel einer spürbaren Entlastung für Patientinnen und Patienten sowie der hausärztlichen Praxen (Stichwort: Dauerrezept für Chroniker) gerecht wird,
  • eine konsistente und einfach handhabbare Abrechnungslogik geschaffen wird,
  • ein deutlich größerer und praxisrelevanter Kreis an Patientinnen und Patienten einbezogen wird und
  • Regresse und Strafen bei Vertragsärztinnen und -ärzten ausgeschlossen sind.

Sollte eine Reform im oben beschriebenen Sinne nicht gelingen, fordern wir die Abschaffung der Versorgungpauschale.

Berücksichtigung von HZV-Fällen bei Vorhaltepauschale sicherstellen

Die DV fordert Politik und Gesetzgeber auf, bei der Ausgestaltung und Umsetzung der Vorhaltepauschale sicherzustellen, dass bei der Ermittlung der Praxisfallzahlen sowie bei der Prüfung der Kriterien der Vorhaltepauschale auch die in der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) behandelten Patientinnen und Patienten vollständig berücksichtigt werden.

Aktivrente auch für Selbstständige ermöglichen

Die DV fordert die Bundesregierung auf, die steuerliche Förderung der Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus (Aktivrente) auch auf Einkünfte aus selbstständiger und freiberuflicher Tätigkeit auszuweiten.

Regelungen zum Quereinstieg Allgemeinmedizin

Die Landesärztekammern werden aufgefordert, Möglichkeiten zum Quereinstieg Allgemeinmedizin zu schaffen, wo dies noch nicht geschehen ist. Darüber hinaus sollte auf eine Harmonisierung der Regelungen zum Quereinstieg zwischen den Landesärztekammern auf Basis der Empfehlungen der Bundesärztekammer geachtet werden.

Schaffung von Ombudsstellen für Weiterbildungsangelegenheiten

Die DV fordert die regionalen Ärztekammern auf, Ombudsstellen zu schaffen. Diese sollen für kritische Themen und Herausforderungen im kollegialen Umgang in der Weiterbildung zuständig sein, wie dies beispielsweise in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein schon geschehen ist.

Harmonisierung der Weiterbildungsordnungen

Die Landesärztekammern werden dazu aufgerufen, kritisch zu prüfen, welche Abweichungen der Musterweiterbildungsordnung (MWBO) durch regionale Besonderheiten begründbar sind. Insgesamt sollen die Landesärztekammern eine Angleichung der jeweiligen landesspezifischen Weiterbildungsordnung an die MWBO anstreben und Abweichungen maximal in Einzelfällen, die durch regionale Besonderheiten begründet sind, zulassen.

Fortbildungscurriculum Telemedizin entwickeln

Die DV beauftragt das Institut für Hausärztliche Fortbildung (IHF) mit der Konzeption, Entwicklung und zeitnahen Bereitstellung eines strukturierten Fortbildungscurriculums zum Thema “Telemedizin in der hausärztlichen Praxis”.

Der Fokus dieses Curriculums soll auf der praxisnahen Vermittlung folgender Kernkompetenzen liegen: Indikation (Auswahl geeigneter Behandlungsfälle für telemedizinische Konsultationen), Kontraindikationen (Erkennen der medizinischen und technischen Grenzen digitaler Anwendungen), Anwendung (leitliniengerechter Umgang mit der Technik, rechtliche Rahmenbedingungen und Voraussetzungen, Datenschutz sowie effektive Gesprächsführung im digitalen Raum), Umsetzung (Integration in den Praxisablauf, das Delegationsmanagement z.B. Einbindung der MFA/ VERAH sowie Telekonsil-Möglichkeiten). Das Curriculum sollte hierbei dynamisch bleiben und entwicklungsorientiert angepasst werden.

Angleichung des Mutterschutzes für selbstständige Ärztinnen

Die DV fordert die Politik auf Bundes- und Landesebene sowie die Selbstverwaltung auf, den gesetzlichen Mutterschutz für selbstständige, niedergelassene Ärztinnen unverzüglich an die Regelungen für angestellte Ärztinnen anzugleichen.

Digitalisierung patientenorientiert und praxistauglich gestalten

Die DV stellt fest, dass das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen zentrale Weichen für die zukünftige Ausgestaltung der Gesundheitsversorgung stellt. Digitalisierung kann die hausärztliche Versorgung wirksam unterstützen – Voraussetzung ist jedoch eine konsequente Ausrichtung an den realen Versorgungsprozessen und der ärztlichen Steuerungsverantwortung.

Vor diesem Hintergrund fordert die DV die Politik auf,

  • ein eindeutiges HZV-Kennzeichen im Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) zu verankern, das sowohl die Einschreibung der Versicherten als auch die zugehörige hausärztliche Praxis abbildet,
  • digitale Zugangs- und Ersteinschätzungssysteme so auszugestalten, dass sie die hausärztliche Steuerungsfunktion unterstützen und nicht umgehen,
  • die erweiterten Möglichkeiten der Krankenkassen zur Nutzung, Erhebung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten – insbesondere im Kontext von § 25a, § 25b SGB V sowie der vorgesehenen Reallabor-Klausel – auf das notwendige Maß zu begrenzen und klar am Primat der ärztlich verantworteten Versorgung auszurichten,
  • die Digitalisierung zentraler Versorgungsprozesse, insbesondere im Bereich von Verordnungen und veranlassten Leistungen, konsequent zu beschleunigen und praxistauglich umzusetzen.

Praktikable Gestaltung von elektronischen Überweisungen

Die DV des Hausärztetages fordert die zuständigen Institutionen der Selbstverwaltung sowie die Politik auf, elektronische Überweisungen so auszugestalten, dass sie im Praxisalltag einfach, zuverlässig und praxistauglich nutzbar sind und die Steuerung im geplanten Primärversorgungssystem unterstützen.

Elektronische Überweisungen müssen einen strukturierten und sicheren Informationsaustausch zwischen Hausarzt- und Facharztpraxen ermöglichen und sich ohne zusätzlichen Dokumentationsaufwand in bestehende Praxisverwaltungssysteme integrieren lassen.

Hierfür ist ein eigener Fachdienst in der TI ähnlich wie bei den eRezepten nötig. Überdies müssen sie für Patientinnen und Patienten einfach und praktisch handhabbar sein. Sofern eine Nutzung der E-Überweisung nicht möglich ist, ist sicherzustellen, dass eine analoge Fallback-Lösung besteht.

Sicherstellung einer kostendeckenden Finanzierung der TI

Die DV des fordert die zuständigen Institutionen der Selbstverwaltung auf, eine vollständige und kostendeckende Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) in den Arztpraxen sicherzustellen.

Die bestehenden TI-Pauschalen sind regelmäßig zu überprüfen und so anzupassen, dass sowohl Investitions- als auch laufende Betriebskosten vollständig abgedeckt werden. Die umfasst u.a. auch die bürokratischen Prozesse rund um den Austausch der elektronischen Heilberufsausweise beim Wechsel der RSA-ECC-Sicherheitszertifikate.

Medikationsmanagement in der ePA sinnvoll gestalten

Die DV des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands fordert den Gesetzgeber, die gematik und die Selbstverwaltung auf, die technischen und inhaltlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass ein sinnvolles digitales Medikationsmanagement ermöglicht und von den PVS unterstützt wird.

Dies erfordert eine enge Verzahnung der bestehenden elektronischen Medikationsliste, dem Verordnungsprozess und der Arbeit im Medikationsplan. Hier müssen digitale Tools die Arbeit unterstützen und eine Kongruenz sicherstellen.

Darüber hinaus fordern wir für die Erstanlage die Möglichkeit einer Erstbefüllung durch den bereits in der Versorgung etablierten und genutzten bundeseinheitlichen Medikationsplan. Eine analoge Neuanlage bindet enorme Ressourcen.

Initiative für Arztbriefstandard

Die DV des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes fordert den Gesetzgeber, die gematik und die Partner der gemeinsamen Selbstverwaltung auf, schnellstmöglich die Voraussetzungen für eine digitale, strukturierte Kommunikation auf Basis von internationalen Standards für strukturierte Daten zu schaffen und für deren flächendeckende Nutzung in der ambulanten und stationären Versorgung sowie der Pflege sorgen.

Konkret muss das MIO Krankenhausentlassbrief weiterentwickelt und um zusätzliche verpflichtende Merkmale ergänzt werden (derzeit zu viele optionale Elemente). Krankenhäuser müssen dann zur Nutzung dieses MIOs sowie zum zeitnahen (i.d.R. 3 Werktage) Versand über KIM verpflichtet und durchgesetzt werden.

Dieser Standard soll dabei für alle gelten und folgende Mindestanforderungen erfüllen:

  • Strukturierte Datenerfassung: Verwendung von standardisierten Feldern für Anamnese, Diagnosen (ICD-10), Befunde, durchgeführte Therapie, Medikation (inkl. Änderungen mit Datum und Grund), Empfehlungen für weiteres Vorgehen und Arbeitsunfähigkeitsdauern.
  • Maschinenlesbarkeit: Die Daten müssen in einem standardisierten Format (z. B. auf Basis von FHIR) übermittelt werden können, um eine automatische Übernahme in die Praxissoftware der Hausarztpraxen zu ermöglichen.
  • Zeitnahe Übermittlung: Verbindliche Fristen für die Versendung des Arztbriefes nach Abschluss der Behandlung (idealerweise innerhalb von 3 Werktagen).

Der Vorstand wird beauftragt, eine entsprechende Initiative auf den Weg zu bringen und bis zur nächsten DV über Fortschritte zu berichten.

Auch DiGA müssen transparent und ehrlich sein

Der Bundesvorstand wird aufgefordert, sich bei den Entscheidungsträgern für mehr Transparenz im Bereich der DiGAs einzusetzen. Irreführende Werbung, aggressive Geschäftspraktiken und intransparente Preispolitik mit nicht nachvollziehbarer Preisgestaltung dürfen nicht von der Solidargemeinschaft finanziert werden.

Telemedizin

Laut § 7 Abs. 4 MBO-Ä (Musterberufsordnung der Ärzte) ist eine ausschließliche Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien nur im Einzelfall ärztlich erlaubt.

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband fordert den Gesetzgeber und die Kostenträger auf,

  • die Strukturen der ärztlichen Selbstverwaltung (Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen sowie ärztliche Berufsverbände) verbindlich in die Gestaltung telemedizinischer Angebote einzubeziehen.
  • telemedizinische Angebote ohne feste Bindung an Versorgungsstrukturen (Hausarztpraxis, Facharztpraxis oder Krankenhausambulanz) nur in begründeten Einzelfällen und nicht als Regelfall zuzulassen, mindestens jedoch muss die grundsätzliche Möglichkeit zu einer persönlichen Nachuntersuchung gegeben sein.
  • sicherzustellen, dass das Geschäftsmodell von Telemedizinanbietern, insbesondere die ausschließliche Versorgung von Patientinnen und Patienten mit leichten Erkrankungen, nicht zu Lasten niedergelassener Ärzte gehen und die Vergütungssysteme die ärztlichen Leistungen fair sowie transparent abbilden.

BtM-Verordnungen zukünftig als eRP

Der Gesetzgeber wird aufgefordert, schnellstmöglich das elektronische BTM-Rezept zu ermöglichen, damit die Verordnung von Betäubungsmitteln auf dem elektronischen Medikationsplan sichtbar wird und die bereits in der Vergangenheit erfolgten Verordnungen in der elektronischen Medikamentenliste innerhalb der ePA für die Verordnerin oder den Verordner einsehbar sind.

Angestellte Hausärztinnen und Hausärzte für den HÄV gewinnen!

Um die Attraktivität des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes für angestellte Hausärztinnen und Hausärzte zu fördern, ruft die DV die Landesverbände in Anerkennung der regionalen Herausforderungen auf:

  • geeignete Mitglieder zu rekrutieren und zu fördern, die den HÄV im Beratenden Fachausschuss (BFA) für angestellte Ärztinnen und Ärzte der jeweiligen Landes-KV sichtbar vertreten,
  • den Aufbau einer Gruppe (bspw. “Ausschuss Anstellung”) auf Landesebene als Austauschforum für angestellte und anstellende Ärztinnen und Ärzte zu initiieren,
  • einen Austausch dieser neuen Gruppe mit dem Landesvorstand sicherzustellen und
  • auf der Webpräsenz des Landesverbandes eine Unterseite für angestellte Ärztinnen und Ärzte anzubieten.

VERAH als Rückgrat der nicht- akademisierten Delegation

Die DV bekennt sich geschlossen und bundesweit getragen zur VERAH (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis) als zentraler Grundlage der nicht-akademisierten Delegation in der hausärztlichen Versorgung – jetzt und in Zukunft.

Primärarztsystem: Ressourcen in Hausarztpraxen nutzen

Der Vorstand wird aufgefordert, den flächendeckenden Ausbau eines mehrstufigen Konzepts zur Förderung und Stärkung von nicht-ärztlichen Praxismitarbeiterinnen und Praxismitarbeitern zu fördern. Im Rahmen des geplanten Primärarztsystems sind zusätzliche Versorgungskapazitäten in den hausärztlichen Praxen dringend notwendig, um den Aufbau paralleler Versorgungsstrukturen außerhalb von Hausarztpraxen zu verhindern.

Dabei soll insbesondere darauf hingewirkt werden,

  • bestehende Qualifikationen der VERAH sowie darauf aufbauende regionale Modelle konsequent zu nutzen und weiterzuentwickeln,
  • die Finanzierung delegierbarer Leistungen sowie der hierfür erforderlichen Fort- und Weiterbildungen systemoffen mitzudenken und gegenüber Politik, Selbstverwaltung und Kostenträgern einzufordern,
  • insbesondere Einzelpraxen durch gezielte Förder- und Unterstützungsmaßnahmen bei Qualifizierung und Einsatz nicht-ärztlicher Mitarbeitender zu stärken.

Rücknahme der Öffnung ZWB Geriatrie für patientennahe Fächer

Die DV fordert den Vorstand der Bundesärztekammer auf, den Beschluss zur Öffnung der Zusatz-Weiterbildungsbezeichnung “Geriatrie” für alle patientennahen Fächer zurückzunehmen.

Adipositas-Pandemie stoppen

Adipositas wird von der Weltgesundheitsorganisation als eine “anhaltende Epidemie” bezeichnet. Um diese “Epidemie” zu bekämpfen, fordern die Delegierten des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes die Bundesregierung auf, geeignete gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen.

Dazu gehört:

Eine Besteuerung zuckerhaltiger Produkte, um den Verzehr hoch verarbeiteter Lebensmittel, insbesondere zuckerhaltiger Softdrinks spürbar zu verringern und die Industrie zu einer Reduktion des Zuckergehalts in Softdrinks zu veranlassen.

Freiwillige Maßnahmen der Industrie haben bisher keinen Erfolg gehabt, deshalb sind spürbare finanzielle Druckmittel, wie sie auch in anderen Ländern eingeführt wurden, der Schlüssel zum Erfolg. Dabei gilt es, die Reduktion des Süßgeschmacks als sinnvolles Ziel zu verfolgen und Substitution durch Süßungsmittel nicht zuzulassen. Eine maßvoll ausgestaltete, am Zuckergehalt orientierte Steuer, wäre auch kein Verbot, wie es argumentiert werde, sondern ein Instrument der Verhältnisprävention.

Darüber hinaus fordern die Delegierten ein Gesetz zur Beschränkung von an Kinder und Jugendliche gerichteter Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt. Die Werbebeschränkungen müssen auch für die digitalen Medien gelten.

Verschreibung von Cannabis im Rahmen kommerzieller Onlineplattformen

Die DV lehnt die ärztliche Verordnung von Medizinal-Cannabis außerhalb eines persönlichen Arzt-Patienten-Kontaktes über Onlineportale ab. Die Ärztekammern werden aufgefordert, berufsrechtliche Verstöße nach § 7 Abs. 4 (Muster-)Berufsordnung zu ahnden.

Danach ist eine ausschließliche Behandlung oder Beratung über Kommunikationsmedien im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt gewahrt wird. Der Gesetzgeber wird außerdem aufgefordert, die Rechtslage nachzubessern, damit ein klarer Arzt-Patienten-Bezug als Grundvoraussetzung auch bei der Verschreibung von Cannabis gegeben ist.

Plattform Suchtmedizinische Hausärztinnen und Hausärzte

Suchterkrankungen rangieren konstant unter den zehn bedeutendsten Erkrankungen weltweit. 80% aller Betroffenen haben in Deutschland Kontakt zu hausärztlichen Praxen. Viele der Betroffenen suchen nach Beratung und Behandlung, auch weil Suchterkrankungen in der Regel mit mehreren somatischen und psychiatrischen Folge- und Begleiterkrankungen einhergehen, deswegen findet der Erstkontakt häufig in hausärztlichen Praxen statt.

Suchterkrankungen sind (zunehmend) eine fester Bestandteilteil der hausärztlichen Versorgung, wurden bisher aber auf Grund von Stigmatisierung, mangelnder Würdigung in akademischer und fachärztlicher Ausbildung und fehlender Finanzierung der aufwendigen Behandlung (Ausnahme Substitutionsbehandlung Opioidabhängiger) unzureichend gewürdigt und behandelt.

Deswegen ist es dringend geboten, dass sich interessierte und engagierte Kolleginnen und Kollegen im Hausärztinnen- und Hausärzteverband zusammenfinden, austauschen, und weitere Strategien für eine gute ambulante hausärztliche Versorgung unserer Patientinnen und Patienten entwickeln

Die Landesverbände werden gebeten zu erfragen welche Kolleginnen und Kollegen sich im jeweiligen Landesverband für das Thema Suchtmedizin interessieren und/oder engagieren und entsprechende Kontaktdaten der Mitglieder an die Bundesgeschäftsstelle zu übermitteln. Dies kann/soll zur Bildung einer informellen Plattform, z, B. in Form eines bundeslandübergreifenden Mail-Verteilers führen.

Hausärztliche Praxen als Netz der Regelversorgung

Die Versorgung der Bevölkerung muss in Krisensituationen auch nach Wegfall zentraler Strukturen regional arbeitsfähig bleiben. Hierbei ist in allen Szenarien die Einbindung der Hausärzte erforderlich. Mit ca. 40.000 hausärztlichen Praxen gibt es keine Struktur, die ähnlich flächendeckend präsent ist und die medizinische Versorgung sicherstellen kann.

In jedem Krisenfall muss aber auch der Ausfall einzelner regionalen Strukturen mit geplant werden. Deshalb ist es erforderlich, modulare sich überlappende eigenständige und kooperative Einheiten zu schaffen. Diese regionalen Versorgungsverbünde sind mit staatlich zu finanzierenden Mindestanforderungen aufzubauen.

Diese sind:

  • Sicherstellung der Infrastruktur: Die Verbünde müssen auch nach Wegfall von zentraler Infrastruktur arbeitsfähig bleiben. Dazu gehört eine Notstromversorgung (Generatoren, Batterielösungen) und die Sicherstellung von Wasser, Heizung und IT. Es müssen im Krisenfall Kommunikationskanäle und Prozesse verfügbar sein, die eine Vernetzung aller beteiligten Einheiten unbürokratisch und schnell ermöglichen.
  • Materialressourcen: Die Verbünde müssen in die Lage versetzt werden, eine ausreichende Vorratshaltung kontinuierlich aufrechtzuhalten. Dazu gehört die Bevorratung mit Basis-Medikamenten und Verbandsmaterial. Verfallsdaten von Medikamenten müssen dabei beachtet werden und durch ein Rotationsprinzip muss sichergestellt sein, dass wichtige Medikamente, vor allem für chronisch Erkrankte (Insulin), ständig vorrätig sind und in ärztlichen Praxen direkt abgegeben werden dürfen (Dispensierrecht).
  • Personalressourcen: Um die Überlastung von Personal zu verhindern, müssen Personalreserven bekannt und einsetzbar sein. So müssen Listen von z.B. pensionierten Ärzten sowie Praxis-Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Gesundheitsämtern schnell verfügbar sein und ein Schichtsystem für die zu erwartenden hohen Anforderungen vorgehalten werden. Die Praxen müssen dabei von jeglicher administrativen Belastung freigehalten werden.
  • Fortbildung: Im Krisenfall könnte es notwendig werden, dass eine medizinische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger über die täglichen Krankheitsbilder hinaus erforderlich ist. Hierfür sollte ein Curriculum für ärztliches Personal sowie medizinisches Fachpersonal etabliert werden. Außerdem sind gemeinsame Übungen mit den Vertretern alle Sektoren (Rettungsdienst, stationärer Bereich, Rehaklinik) zu etablieren.

Diese Mindestvoraussetzungen müssen im ausstehenden Gesundheitssicherstellungsgesetz berücksichtigt werden. Im Gesetzgebungsprozess ist es unerlässlich, hausärztliche Kompetenz und Praxiserfahrung einzubinden.

Da die Strukturen von regional über mittlere bis auf Landesentscheidungsebenen miteinander verschränkt sind, ist auch eine Einbindung von hausärztlicher Expertise auf Landes- und kommunaler und regionaler Ebene bei der Erarbeitung von Plänen zur Förderung der Resilienz im Gesundheitswesen unerlässlich.

Primärversorgung in nationale Krisenplanung einbeziehen

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband fordert die Bundesregierung auf, die hausärztliche Primärversorgung verbindlich und strukturell in die nationale Krisen- und Verteidigungsplanung einzubeziehen. Eine resiliente Gesundheitsversorgung im Krisen- oder Verteidigungsfall kann nur gelingen, wenn die Primärversorgung systematisch eingebunden ist.

Insbesondere muss die Primärversorgung im Rahmen des Operationsplans Deutschland (OPLAN Deutschland) als eigenständige Versorgungsebene berücksichtigt werden. Die hausärztlichen Strukturen sind in Planung, Koordination und Umsetzung der medizinischen Versorgung im Krisen- und Verteidigungsfall einzubinden, hierzu braucht es auch einen entsprechenden Ressourcenaufbau in der Regelversorgung für den Krisenfall.

Dazu gehören insbesondere:

  • die frühzeitige Einbindung der hausärztlichen Spitzenorganisation in die nationale Krisen- und Verteidigungsplanung,
  • die systematische Berücksichtigung der hausärztlichen Versorgung in Szenarien der zivilen Verteidigung und im Katastrophenschutz,
  • Konzepte zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung, insbesondere für chronisch kranke und vulnerable Patientinnen und Patienten,
  • die Einbindung hausärztlicher Praxen in regionale Krisen- und Versorgungsnetzwerke,
  • Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit hausärztlicher Praxen im Krisenfall (z. B. Energieversorgung, Arzneimittelversorgung, digitale Infrastruktur).

Kinder- und Jugendschutz

Die DV fordert, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein bundesweites Verbot von Einmal-E-Zigaretten (sogenannten “Disposable Vapes”) prüfen und zeitnah umsetzen. Die DV fordert das BMG sowie das BMEL auf,

  • die gesundheitlichen Risiken – insbesondere für Kinder und Jugendliche – regulatorisch konsequent zu adressieren,
  • Einmal-E-Zigaretten als umweltschädliche Wegwerfprodukte einzustufen,
  • die gesetzlichen Voraussetzungen für ein bundesweites Verbot zu schaffen und begleitende Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen zu stärken.

Unreflektierte Point-of-Care-Untersuchungen

Die DV fordert den Vorstand des Hausärztinnen- und Hausärzteverband auf, sich auf Bundesebene für eine patientenorientierte und medizinisch sinnvolle Steuerung von Point-of-Care-Untersuchungen (POC) einzusetzen, die außerhalb ärztlicher Praxen angeboten werden.

Ärztliches Ethos und Verantwortung in sozialen Medien

Ärztinnen und Ärzte tragen eine besondere Verantwortung. Sie stehen unter anderem für Patientenwohl, wissenschaftliche Redlichkeit, Integrität, Unabhängigkeit und Vertrauenswürdigkeit. Diese Grundsätze gelten uneingeschränkt auch in sozialen Medien. Selbstdarstellung, Produktwerbung und kommerzielle Kooperationen unter ärztlicher Bezeichnung können das Vertrauen in den gesamten Berufsstand beschädigen.

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband ruft daher alle ärztlichen Kolleginnen und Kollegen auf, sich in ihrer digitalen Kommunikation an die Berufsordnung, das Heilmittelwerbegesetz und die Grundwerte des Arztberufs zu halten – sachlich, transparent, evidenzbasiert und ausschließlich am Wohl der Patientinnen und Patienten orientiert.

Überzogene Prüfanforderungen in Pflegeheimen zurückweisen

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband setzt sich auf Bundes- und Landesebene dafür ein, dass überzogene und praxisferne Prüfanforderungen bei der medikamentösen Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen beendet werden.

Insbesondere fordert der Verband,

  • dass bei der Verordnung von Bedarfsmedikation in Pflegeheimen eine fachlich angemessene und praxistaugliche Dokumentation ausreicht und keine überzogenen Detailvorgaben verlangt werden, die über eine sichere Anwendung hinausgehen;
  • dass die fachliche Kompetenz qualifizierter Pflegekräfte bei der Beurteilung typischer Versorgungssituationen ausdrücklich anerkannt und nicht durch kleinteilige Prüfvorgaben entwertet wird;
  • dass sich Prüfmaßstäbe stärker an Versorgungsqualität, Patientensicherheit und Praktikabilität orientieren und nicht an formalistischen Dokumentationsanforderungen ohne erkennbaren Zusatznutzen für die Bewohnerinnen und Bewohner.

Bürokratieabbau statt Kompetenzabbau

Nicht die ärztliche Versorgung ist an ihre Grenzen gekommen, sondern ein Gesundheitssystem, das ärztliche Ressourcen in Formularen, Verwaltungsvorgängen und Doppeldokumentationen bindet, anstatt sie für die Patientenversorgung freizusetzen. Daher fordert der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Politik und Kostenträger auf, Diskussionen oder Gesetzesvorhaben zur Substitution ärztlicher Tätigkeiten oder zur Übertragung heilkundlicher Verantwortung auf andere Berufsgruppen zu unterlassen, solange Ärztinnen und Ärzte einen erheblichen – und stetig wachsenden – Teil ihrer Arbeitszeit mit fachfremden und bürokratischen Aufgaben verbringen müssen.

Sicherung des Versorgungsauftrags bei Nutzung hausärztlicher Vertragssitze

Die DV fordert den Gesetzgeber und die Selbstverwaltung auf, dass bei der Nachbesetzung hausärztlicher Vertragsarztsitze von den jeweiligen Zulassungsausschüssen zu prüfen und sicherzustellen ist, dass hausärztliche Vertragsärzte/-ärztinnen und -praxen ihren Versorgungsauftrag gemäß § 73 SGB V umfänglich wahrnehmen und erfüllen. Dies ist durch geeignete rechtliche Klarstellungen und durch regelmäßige Überprüfungen sicherzustellen.

Insbesondere ist zu gewährleisten, dass auch in fachärztlich geprägten Strukturen, insbesondere in großen, investorenbetriebenen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), eine tatsächliche hausärztliche Versorgung im erforderlichen Umfang erfolgt.

Betreuung von Arbeitsunfällen in der hausärztlichen Praxis

Die DV fordert Politik und Gesetzgebung auf:

  • Erweiterung der Befugnisse der hausärztlichen Primärversorgung von BG-Fällen: Möglichkeit der längeren Krankschreibung, Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln (z. B. OSG.-Orthesen), längere Zeitkorridore einer hausärztlichen Betreuung.
  • Anpassung der Vergütung an die aktuelle Preisentwicklung, die UV-GOÄ bildet eine kostendeckende Behandlung nicht mehr ab!
  • Dokumentation, Abrechnung und Interaktion mit der BG und Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte und BG-Ambulanzen über im Praxisverwaltungssystem integrierte und digital zu übertragende Dokumente. Es muss die parallele und doppelte Buchführung für BG-Fälle unbedingt beendet werden. Integration der BG-Abrechnung in die Patientenverwaltungssysteme.

Erstellung von Richtlinien für die generische Verordnung von Verbandsmitteln

Um die Effizienz der Verordnungskosten zu optimieren (gleiche Qualität zum niedrigsten Preis) anzubieten, fordern wir die Erstellung von Richtlinien für die vertragsärztliche generische Verordnung von Verbandsmitteln (hier zur Wundversorgung).

Diese Richtlinien sollen die Umsetzung der generischen Verordnung durch Vertragsapotheken ermöglichen und diese darauf verpflichten, dass das vertragsärztliche Regressrisiko im Hinblick auf die Verwendung des wirtschaftlich am besten geeigneten Produkts einer Produktklasse beseitigt wird.

Die Richtlinien sollten folgende Aspekte umfassen

  • eine klare Definition von generischen Verbandsmitteln, hier Produktgruppen zur Wundversorgung und deren Anwendungsbereiche, um eine praktikable generische Verordnung zu ermöglichen,
  • eine Liste von geeigneten Produkten, die den Anforderungen der Anwendungsbereiche gerecht werden.
  • Positiv-Preisliste, die Kosten der Produkte transparent und vergleichbar macht
  • Regelung, die die Vertragsapotheken verpflichtet und in die Lage versetzt, die Verordnung richtlinienkonform umzusetzen.
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