Die Delegiertenversammlung des Hausärztinnen- und
Hausärzteverbandes am 24. und 25. April 2026 in Magdeburg
Hausarztzentrierte Versorgung als tragende Säule
Die DV stellt fest, dass die Sicherstellung einer flächendeckenden, wohnortnahen und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung vor grundlegenden strukturellen Herausforderungen steht. Chaotische Versorgungsprozesse, steigende Versorgungsbedarfe, demografische Entwicklungen und begrenzte personelle Ressourcen erfordern eine Neuordnung der Versorgungsstrukturen.
Die Regierungskoalition handelte insofern folgerichtig, als sie im Koalitionsvertrag die Einführung eines “verbindlichen Primärarztsystems” vereinbart hat. Die DV stellt klar: Ein funktionierendes hausärztliches Primärversorgungssystem kann nur auf einer starken, koordinierten und patientenzentrierten hausärztlichen Versorgung aufbauen.
Die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) erfüllt diese Anforderungen bereits heute. Sie gewährleistet eine kontinuierliche Betreuung der Patientinnen und Patienten, eine verbindliche Steuerung im System sowie eine effiziente und bedarfsgerechte Inanspruchnahme weiterer Versorgungsangebote. Die HZV ist damit nicht nur ein bewährtes Versorgungsmodell, sondern die strukturelle Grundlage für die Weiterentwicklung hin zu einem flächendeckenden Primärversorgungssystem.
Die DV fordert die Politik auf Bundes- und Landesebene auf, die hausarztzentrierte Versorgung konsequent als tragende Säule eines zukünftigen Primärversorgungssystems zu verankern und gezielt weiterzuentwickeln.
Hierzu sind insbesondere folgende Rahmenbedingungen sicherzustellen:
Der Kontrahierungszwang nach § 73b SGB V ist als zentrale Voraussetzung für den flächendeckenden Ausbau der HZV zu erhalten. Er gewährleistet, dass alle Versicherten unabhängig von Region und Krankenkasse Zugang zu einer hausarztzentrierten Versorgung erhalten. Er stellt in den Verhandlungen überdies eine Augenhöhe der beteiligten Vertragspartner sicher.
Die bestehenden Versorgungsvorteile der HZV sind zu sichern und weiter auszubauen. Hierzu zählen insbesondere die kontinuierliche Betreuung, die koordinierte Steuerung der Patientinnen und Patienten sowie die Vermeidung unnötiger Inanspruchnahme fachärztlicher und stationärer Leistungen.
Die HZV ist gesetzlich so weiterzuentwickeln, dass sie den Anforderungen eines modernen Primärversorgungssystems gerecht wird. Dies umfasst insbesondere die Möglichkeit, kooperative Versorgungsstrukturen auszubauen und multiprofessionelle Teams strukturiert einzubinden.
Digitale Versorgungs- und Steuerungsinstrumente sind sinnvoll in die HZV zu integrieren. Dabei ist sicherzustellen, dass digitale Anwendungen die hausärztliche Versorgung unterstützen und ergänzen, nicht aber ersetzen.
Digitale Plattformen und Steuerungsinstrumente müssen wettbewerbsneutral und diskriminierungsfrei ausgestaltet sein. Die Steuerung der Patientinnen und Patienten hat im Rahmen der HZV grundsätzlich über die gewählte Hausarztpraxis zu erfolgen.
Zudem sind die rechtlichen Rahmenbedingungen so anzupassen, dass im Rahmen der HZV digitale Partnerschaften und Kooperationen mit weiteren Leistungserbringern sowie mit Anbietern digitaler Anwendungen ermöglicht werden.
Die DV betont, dass eine Schwächung der hausarztzentrierten Versorgung oder eine Einschränkung ihrer Weiterentwicklung im Widerspruch zu den politischen Zielen eines Primärversorgungssystems steht. Die Versorgungssituation der Patientinnen und Patienten ebenso wie die Lage in den hausärztlichen Praxen würde damit deutlich verschlechtert werden.
Ein nachhaltiger Umbau der Versorgungsstrukturen kann nur gelingen, wenn die hausärztliche Versorgung gestärkt und als zentrale Steuerungsebene verbindlich etabliert wird.
Gestaltung eines Primärversorgungssystems
Die DV stellt fest, dass die Einführung eines Primärversorgungssystems eine grundlegende strukturelle Weichenstellung für die zukünftige Ausgestaltung der ambulanten Versorgung darstellt. Ziel eines solchen Systems muss eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung sein, die Patientinnen und Patienten verlässlich durch das Gesundheitssystem führt und eine effiziente Nutzung der vorhandenen Ressourcen sicherstellt.
Die DV stellt klar: Die Steuerung der Versorgung muss grundsätzlich aus der hausärztlichen Versorgung heraus erfolgen.
Hausärztinnen und Hausärzte und ihre Praxisteams übernehmen bereits heute die zentrale Koordinationsfunktion im Gesundheitssystem. Sie sind erste Anlaufstelle, kontinuierliche Begleitung und verbindliche Steuerungsebene zugleich. Die weit überwiegende Mehrzahl der Behandlungsanlässe kann und muss in den hausärztlichen Praxen abschließend versorgt werden. Diese Rolle ist im Rahmen eines Primärversorgungssystems konsequent zu stärken und gesetzlich zu verankern. Eine Steuerung der Patientinnen und Patienten ausschließlich durch digitale Ersteinschätzungssysteme als Zugangsvoraussetzung lehnt die DV ab. Digitale Instrumente können die Versorgung sinnvoll unterstützen, sie dürfen jedoch die ärztliche Entscheidung und die persönliche Steuerung durch die Hausarztpraxis nicht ersetzen. Eine digitale Ersteinschätzung als Zugangsvoraussetzung führt aufgrund der Übertriagierung digitaler Systeme eher zu einer höheren unkoordinierten Inanspruchnahme der fachärztlichen Versorgungsebene. Primärversorgung muss organisatorisch aus hausärztlichen Praxen heraus gestaltet werden, um die notwendige Continuity of Care im Rahmen der Versorgung sicherzustellen. Andere Gesundheitsberufe können und sollen im Rahmen multiprofessioneller Teams strukturiert eingebunden werden. Die Verantwortung für Diagnostik, Therapie und Steuerung der Versorgung verbleibt jedoch eindeutig bei den Hausärztinnen und Hausärzten. Im Sinne eines einfachen und transparenten Systems muss die erste Anlaufstelle der Patientinnen und Patienten immer die hausärztliche Praxis sein – dies muss sowohl Anspruch als auch Erwartung der Patientinnen und Patienten sein. Eine weitere Fragmentierung und Chaotisierung der Versorgung lehnen wir ab.
Die DV fordert daher den konsequenten Ausbau multiprofessioneller Teamstrukturen in der hausärztlichen Versorgung. Bestehende Praxisstrukturen sind weiterzuentwickeln und durch geeignete Rahmenbedingungen zu stärken, um eine arbeitsteilige und effiziente Versorgung zu ermöglichen. Gleichzeitig sind Anreize zu schaffen, die den Aufbau und die Weiterentwicklung solcher Versorgungsstrukturen fördern. Hierzu zählen insbesondere verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen, ein Blended-Payment-System mit starker Pauschalierung sowie eine Entbürokratisierung der bestehenden Regelungen.
Ein funktionierendes Primärversorgungssystem setzt zudem eine verlässliche Anbindung an die fachärztliche Versorgung voraus. Die DV fordert daher verbindliche Regelungen für eine koordinierte fachärztliche Weiterbehandlung, einschließlich einer gesicherten Terminvergabe im Anschluss an die hausärztliche Steuerung.
Beim Aufbau und bei der Ausgestaltung eines verbindlichen Primärversorgungssystems müssen die berufspolitischen Interessen der Hausärztinnen und Hausärzte und ihrer Praxisteams angemessen vertreten werden. In den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen in den Kassenärztlichen Vereinigungen findet die hausärztliche Perspektive nur unzureichend Berücksichtigung. Ein Primärversorgungssystem kann nur dann erfolgreich sein, wenn es auf klaren Zuständigkeiten, einer starken hausärztlichen Steuerung und einer sinnvollen Einbindung weiterer Gesundheitsberufe basiert.
Ärztliche Verantwortung in der Primärversorgung
Die medizinische Primärversorgung der Bevölkerung gehört zu den wesentlichen Aufgaben der Hausärztinnen und Hausärzte. Sie erfordert fachärztliche Kompetenz und kontinuierliche ärztliche Verantwortung. Hausärztinnen und Hausärzte können hierbei von anderen Gesundheitsberufen unterstützt werden, diese können Hausärztinnen und Hausärzte jedoch nicht ersetzen. Einzelne Tätigkeiten können delegiert werden, die Gesamtverantwortung für die medizinischen Entscheidungs- und Steuerungsprozesse in der Primärversorgung ist jedoch weder delegierbar noch teilbar.
Zugang zu hausärztlichen Praxen
Die DV fordert gemeinsam mit dem Vorstand des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes die politisch Verantwortlichen mit Nachdruck auf, den direkten, wohnortnahen und niedrigschwelligen Zugang den hausärztlichen und kinderärztlichen Praxen zu erhalten. Der Zugang zu hausärztlicher Primärversorgung muss auch ohne digitale Ersteinschätzung uneingeschränkt möglich bleiben.
Die DV stellt fest, dass die Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung eine zentrale gesundheitspolitische Aufgabe ist. Die Politik hat sich für einen Kurs der strikten Ausgabenbegrenzung entschieden, der auch die ambulante Versorgung betrifft. Die hausärztliche Versorgung ist bereit, ihren Beitrag zu leisten. Einsparmaßnahmen dürfen jedoch nicht die Funktionsfähigkeit der Versorgung gefährden oder zentrale Versorgungsstrukturen schwächen.
Die im Referentenentwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehenen Eingriffe – insbesondere in die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) – überschreiten diese Grenze. Sie sind in Teilen systemfremd, greifen in die Vertragsautonomie ein und gefährden die Einführung eines funktionierenden, flächendeckenden Primärversorgungssystems. Zugleich besteht die Gefahr, dass erreichte Fortschritte bei der Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung durch gegenläufige Maßnahmen wieder relativiert werden. Insbesondere die vorgesehenen Regelungen im Bereich des § 73b SGB V setzen Fehlanreize und bremsen ausgerechnet ein System, das bereits heute als tragende Säule einer zukünftigen Primärversorgung dient.
Die DV stellt fest: Wer die hausärztliche Versorgung stärkt, stabilisiert das Gesundheitssystem – wer sie schwächt, gefährdet es.
Die DV fordert den Gesetzgeber daher auf,
die geplanten Abschläge auf wachsende HZV-Verträge (“Wachstumsabschlag”) ersatzlos zu streichen,
die Bindung der Vergütungsentwicklung an die Grundlohnrate zurückzunehmen
sowie Maßnahmen zu unterlassen, die die koordinierende und steuernde Rolle der hausärztlichen Versorgung beeinträchtigen oder zusätzliche bürokratische Belastungen schaffen.
Die hausärztliche Versorgung ist als tragende Säule eines zukünftigen Primärversorgungssystems konsequent zu stärken und darf nicht durch widersprüchliche gesetzgeberische Eingriffe geschwächt werden. Eine nachhaltige Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung kann nur gelingen, wenn Einsparmaßnahmen zielgerichtet erfolgen und funktionierende Versorgungsstrukturen erhalten bleiben.