Berlin. “Die Gesundheitsversorgung in Deutschland steht vor massiven Herausforderungen, die Mut für Veränderungen und tiefgreifende Strukturreformen erfordern. Unter anderem brauchen wir einen strukturierteren Zugang zu Gesundheitsleistungen, klar definierte Behandlungspfade und mehr sektoren- und berufsgruppenübergreifende Zusammenarbeit”, erklärte Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) am Mittwoch (30.4.).
Dort stellte er das BÄK-Konzeptpapier “Koordination und Orientierung in der Versorgung” im Vorfeld des Deutschen Ärztetages 2025, der Ende Mai in Leipzig stattfindet, vor.
Primärärztliche Versorgung als “Normalfall”
Die primärärztliche Versorgung soll zum Normalfall werden, heißt es im Papier. Dazu sollen Patientinnen und Patienten verbindlich eine Arztpraxis als ersten Anlaufpunkt benennen.
Die primärärztliche Versorgung erfolgt dabei “in der Regel durch eine Hausärztin oder einen Hausarzt”, die bzw. der die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gewählt hat.
HZV hat sich bewährt
Die BÄK weist dabei explizit auf die hausarztzentrierte Versorgung (HZV) hin, die im Paragrafen 73b SB V schon lange verankert ist. Dabei, betont die BÄK in ihrem Papier, habe sich die HZV bewährt und “ist weiter auszubauen”.
Wichtig ist der BÄK dabei, dass alle primärärztlich tätigen Praxen einen zuvor zu definierenden Versorgungsauftrag erfüllen. “Prävention, Gesundheitskompetenz und Gesundheitsvorsorge müssen insbesondere diesem Leistungsspektrum zugeordnet werden”, so die BÄK.
Maßgeblich für die primärärztliche Versorgung sei ein kontinuierlicher und ganzheitlicher Versorgungsansatz, der das soziale/familiäre Umfeld der Patientinnen und Patienten mitberücksichtige.
Einschreibung für mindestens 12 Monate
Damit eine Verbindlichkeit erreicht wird, schlägt die BÄK eine Einschreibung in eine primärärztliche Praxis für mindestens 12 Monate vor.
Erst, wenn sich das System etabliert hat, sollten finanzielle Steuerungsinstrumente erwogen werden, meint die BÄK. Als Anreiz schlägt die BÄK vor, haus- und fachärztliche Leistungen, die im Primärarztsystem erbracht werden, zu entbudgetieren.
Freie Arztwahl im Rahmen der Vorgaben
Die freie Arztwahl bleibe im Rahmen der Vorgaben erhalten. Versicherte hätten für die Einschreibung immer die freie Wahl zwischen allen Hausarztpraxen und bei qualifizierter hausärztlicher Überweisung auch die freie Wahl zwischen allen fachärztlichen Praxen.
Reinhardt begrüßte, dass sich auch Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag für mehr Steuerung in der Patientenversorgung aussprechen. “Entscheidend ist, dass alle betroffenen Akteure frühzeitig in den Prozess eingebunden werden, um die Reform von der Konzeption bis zur konkreten Umsetzung eng zu begleiten”, betonte Reinhardt.
Das Konzeptpapier der Bundesärztekammer finden Sie unter: Koordination und Orientierung in der Versorgung