Die strukturellen Vorgaben für Einrichtungen, die ambulante Schwangerschaftsabbrüche durchführen, wurden angepasst: Die Anforderungen an die personelle und sächliche Ausstattung richten sich jetzt danach, ob eine Einrichtung Abbrüche ausschließlich medikamentös oder auch operativ durchführt.
Der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Juli ist Ende September in Kraft getreten. Medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche seien mittlerweile ein sicheres Standardverfahren in der ambulanten Versorgung, begründete der G-BA die Richtlinienänderung.
Für die wenigen Hausarztpraxen, die medikamentöse Abbrüche vornehmen, ist das eine wichtige Klarstellung.
Auch das Forum Hausärztinnen im Hausärztinnen- und Hausärzteverband, das sich für einen flächendeckenden Zugang zu einer guten Versorgung in Konfliktsituationen einsetzt, wertet die Änderung als richtigen Schritt. Es sei wichtig, dass Betroffene mehr Anlaufstellen in Notsituationen erhalten, also mehr Ärztinnen und Ärzte gleich welcher Fachrichtung Abbrüche anbieten können.