Regresse sind ein Unding, kontraproduktiv mit Blick auf die Nachwuchsgewinnung, oft aber zu verhindern, wenn man fundiertes Wissen hat. Wichtige Basics und Fallbeispiele aus der Hausarztpraxis auf einen Blick.
Arzneiverordnung: Hier gelten für Hausärztinnen und Hausärzte bestimmte Vorgaben, die es zu kennen gilt.
Die Grundlage der Beurteilung aller Verordnungen und Abrechnungen von Hausärztinnen und Hausärzten sind die sogenannten WANZ-Kriterien: Sie müssen demnach
wirtschaftlich,
ausreichend,
notwendig und
zweckmäßig sein.
Festgehalten ist das im Sozialgesetzbuch V, Paragraf 12: “Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.”
Merke: “Ausreichend” wird hier im Wortsinne verwendet, nicht im Sinne der Schulnote 4, was IGeL-Profis gern behaupten, um zusätzliche Leistungen zu verkaufen, die eben oft nicht “notwendig” sind. Wenn aber die Behandlung mit einem preisgünstigeren Präparat zielführend (“zweckmäßig”) und ausreichend möglich ist, so ist die Verordnung eines teureren Mittels ohne Zusatznutzen nicht wirtschaftlich.
Was ist ein Zusatznutzen?
Ein Zusatznutzen bedeutet, dass eine Therapie mehr nützt als eine andere. Dies ist für uns insbesondere bei neuen, meist teureren Medikamenten relevant. Die Frage, ob ein neues Mittel einen Zusatznutzen zur Standardtherapie (“zweckmäßige Vergleichstherapie”) hat, wird regelmäßig vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) anhand der vorliegenden Datenlage beantwortet – und nicht etwa von der Pharmaindustrie. Aussagen von Pharmavertretern sowie gesponserten Fortbildungen sind mit Vorsicht zu genießen: Dass hier Interessenkonflikte vorliegen können, liegt wohl auf der Hand.
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