Hausärztliche Leistungen werden ab dem vierten Quartal 2025 entbudgetiert. Darauf haben sich GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verständigt und auf ein Verfahren für die Entbudgetierung geeinigt.
Alle Leistungen des EBM-Kapitels 3 und die hausärztlichen Hausbesuche nach den EBM-Nrn. 01410 bis 01413 und 01415 werden künftig voll vergütet. Die restlichen Leistungen verbleiben in der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV).
Unklar ist bislang, wie künftig notwendige Maßnahmen zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung finanziert werden sollen. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband fordert vom Gesetzgeber diesbezüglich eine Nachschärfung. Trotz des noch zu lösenden Problems werde unterm Strich mehr Geld in die hausärztliche Versorgung fließen. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hatte sich entscheidend für die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen starkgemacht.
Über die ebenfalls im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) verankerte Vorhaltepauschale (EBM-Nr. 03040) konnten sich KBV und Kassen noch nicht einigen.
red