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Gemeinsamer BundesausschussAKI: Leistungen bald per Videosprechstunde aufs Rezept

Leistungen der außerklinischen Intensivpflege können bald auch im Rahmen einer Videosprechstunde verordnet werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss entschieden, knüpft dies allerdings an einige Voraussetzungen.

Videosprechstunden gewinnen in der Versorgung mehr und mehr Bedeutung.

Berlin. Schwerstkranken Menschen, die eine außerklinische Intensivpflege (AKI) erhalten, können Ärztinnen und Ärzte künftig auch per Videosprechstunde Leistungen verordnen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag (22.1.) beschlossen.

Eine ärztliche Erstverordnung ist jedoch nicht möglich, so der G-BA. Die verordnungsrelevante Diagnose, Funktionseinschränkungen und Hilfsbedarf durch Pflegefachkräfte müssen zuerst durch eine persönliche Untersuchung der Ärztin bzw. des Arztes festgestellt worden sein.

Folgeverordnung per Video überhaupt möglich?

Eine weitere Voraussetzung: Die Folgeverordnung im Rahmen der Videosprechstunde muss bei Art und Schwere der Erkrankung überhaupt möglich sein. Es müsse, so der G-BA, sicher beurteilt werden können, ob die Voraussetzungen für den Leistungsanspruch weiterhin bestehen. Ansonsten sei eine weitere unmittelbare körperliche Untersuchung notwendig.

Drittens muss innerhalb der letzten 12 Monate bei AKI-Patienten immer mindestens eine unmittelbare, persönliche Konsultation stattgefunden haben.

Einen Anspruch auf eine Verordnung per Videosprechstunde besteht nicht, stellt der G-BA klar.

Überprüfung ärztliche Vergütung

Sofern das Bundesgesundheitsministerium keine Einwände hat und der G-BA Beschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, tritt die Richtlinienänderung in Kraft.

Im Anschluss prüft der Bewertungsausschuss, ob die ärztliche Vergütung angepasst werden muss. Dafür hat das Gremium sechs Monate Zeit.

Der G-BA rechnet damit, dass die Verordnung von AKI-Leistungen im Rahmen der Videosprechstunde voraussichtlich ab Oktober möglich sein wird. red

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