Inwiefern profitieren Patientinnen und Patienten von ambulantem Herzsport? Was gilt es bei der Verordnung zu beachten? Und wie unterscheiden sich Herzsport- und Herzinsuffizienzgruppen?
Der ganzheitliche Ansatz des Rehasports zielt auf die positive Beeinflussung körperlicher, psychischer und sozialer Faktoren ab.
Körperliche Aktivität und Sport spielen in der Rehabilitation und Nachsorge von Herz-Kreislauf-Erkrankungen eine tragende Rolle. Zum Beispiel hilft Sport dabei, die Herz-Kreislauf-Tätigkeit zu ökonomisieren und Risikofaktoren abzubauen.
Der ambulante Herzsport als eine Form des Rehabilitationssports bietet dazu eine gute, wohnortnahe Möglichkeit. Der ganzheitliche Ansatz des Rehasports zielt auf die positive Beeinflussung körperlicher, psychischer und sozialer Faktoren ab. So steht der Erhalt bzw. die Verbesserung der allgemeinen körperlichen Funktions- und Leistungsfähigkeit ebenso im Fokus wie etwa die Hilfe bei der Verarbeitung des Auftretens einer Behinderung oder chronischen Erkrankung und der Austausch mit Gleichbetroffenen.
Kardiovaskuläre Erkrankungen führen in vielen Fällen zu Zukunfts- bzw. Existenzängsten und die Betroffenen fürchten körperliche Belastungen. In der Herzsportgruppe lernen die Teilnehmenden eine korrekte Selbsteinschätzung und gewinnen wieder Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit. Zudem wirken gruppendynamische Effekte einer sozialen Isolation entgegen. Begleitende gesundheitsbildende Maßnahmen können zusätzlich Kenntnisse etwa über gesunde Ernährung und Lebensführung vermitteln.
Studien zeigen Benefit
Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die führenden Todesursachen in Deutschland und verursachen insgesamt circa 40 Prozent aller Sterbefälle. Die wichtigsten beeinflussbaren Risikofaktoren sind arterielle Hypertonie, Diabetes mellitus, Fettstoffwechselstörungen und Adipositas, das metabolische Syndrom sowie gesundheitsschädigende Verhaltensweisen wie Rauchen, körperliche Inaktivität und ungesunde Ernährung. Diese Risikofaktoren können durch gesundheitsbewusstes Verhalten und medikamentöse Therapien beeinflusst werden und eröffnen ein großes Präventionspotenzial [1].
Auch bei bereits bestehenden kardiovaskulären Erkrankungen sind eine effektive Nachsorge und Sekundärprävention wichtig, um das Risiko erneuter Ereignisse zu senken. Dabei zeigt die internationale Studienlage, dass eine Rehabilitation mit dem Schwerpunkt auf der Bewegungstherapie die Prognose der Betroffenen verbessert. Speziell bei ambulanten Herzsportgruppen können wir von einer Verbesserung der Leistungsfähigkeit, einer Verringerung der kardiovaskulären Morbidität und einer Reduktion der Behandlungskosten ausgehen [2].
Rehabilitationssport und damit auch der Herzsport ist gemäß § 64 des Sozialgesetzbuchs IX eine ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation und für Menschen mit (drohenden) Behinderungen sowie chronischen Erkrankungen vorgesehen. Ein wichtiger Aspekt für die zielführende Umsetzung des Rehabilitationssports ist die korrekte Verordnung durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte anhand des Verordnungsblatts Muster 56 der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Herzsport richtig verordnen
Der Sportverein und die speziell ausgebildeten Übungsleiterinnen und Übungsleiter müssen anhand der Verordnung sowie der dort zu findenden Diagnose (Kodierung gemäß ICD-10-Code) die notwendigen Schwerpunkte und Handlungsfelder des Trainings erkennen können. Dies ist nötig, um die richtige Herzsportgruppe für die Teilnehmenden festzulegen und geeignete Übungen anzubieten.
Die Verordnung gibt Art und Intensität der Bewegungsangebote vor (zum Beispiel Gymnastik, Kraft-Ausdauer, Bewegungsspiele). Beim Herzsport werden 90 Übungseinheiten innerhalb von 24 Monaten verordnet und von den Krankenkassen genehmigt. Folgeverordnungen über 45 Einheiten innerhalb von zwölf Monaten sind möglich.
Bei Kindern und Jugendlichen mit einer kardiologischen Erkrankung beträgt der Leistungsumfang 120 Übungseinheiten in 24 Monaten. Die Verordnung von Rehabilitationssport belastet das Heilmittelbudget nicht. Ein Muster des auszufüllenden Antrags auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport (Muster 56) finden Sie in der Abbildung 1 unten.
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