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Ambulanter HerzsportWissenswertes zum Herzsport

Inwiefern profitieren Patientinnen und Patienten von ambulantem Herzsport? Was gilt es bei der Verordnung zu beachten? Und wie unterscheiden sich Herzsport- und Herzinsuffizienzgruppen?

Der ganzheitliche Ansatz des Rehasports zielt auf die positive Beeinflussung körperlicher, psychischer und sozialer Faktoren ab.

Körperliche Aktivität und Sport spielen in der Rehabilitation und Nachsorge von Herz-Kreislauf-Erkrankungen eine tragende Rolle. Zum Beispiel hilft Sport dabei, die Herz-Kreislauf-Tätigkeit zu ökonomisieren und Risikofaktoren abzubauen.

Der ambulante Herzsport als eine Form des Rehabilitationssports bietet dazu eine gute, wohnortnahe Möglichkeit. Der ganzheitliche Ansatz des Rehasports zielt auf die positive Beeinflussung körperlicher, psychischer und sozialer Faktoren ab. So steht der Erhalt bzw. die Verbesserung der allgemeinen körperlichen Funktions- und Leistungsfähigkeit ebenso im Fokus wie etwa die Hilfe bei der Verarbeitung des Auftretens einer Behinderung oder chronischen Erkrankung und der Austausch mit Gleichbetroffenen.

Kardiovaskuläre Erkrankungen führen in vielen Fällen zu Zukunfts- bzw. Existenzängsten und die Betroffenen fürchten körperliche Belastungen. In der Herzsportgruppe lernen die Teilnehmenden eine korrekte Selbsteinschätzung und gewinnen wieder Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit. Zudem wirken gruppendynamische Effekte einer sozialen Isolation entgegen. Begleitende gesundheitsbildende Maßnahmen können zusätzlich Kenntnisse etwa über gesunde Ernährung und Lebensführung vermitteln.

Studien zeigen Benefit

Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die führenden Todesursachen in Deutschland und verursachen insgesamt circa 40 Prozent aller Sterbefälle. Die wichtigsten beeinflussbaren Risikofaktoren sind arterielle Hypertonie, Diabetes mellitus, Fettstoffwechselstörungen und Adipositas, das metabolische Syndrom sowie gesundheitsschädigende Verhaltensweisen wie Rauchen, körperliche Inaktivität und ungesunde Ernährung. Diese Risikofaktoren können durch gesundheitsbewusstes Verhalten und medikamentöse Therapien beeinflusst werden und eröffnen ein großes Präventionspotenzial [1].

Auch bei bereits bestehenden kardiovaskulären Erkrankungen sind eine effektive Nachsorge und Sekundärprävention wichtig, um das Risiko erneuter Ereignisse zu senken. Dabei zeigt die internationale Studienlage, dass eine Rehabilitation mit dem Schwerpunkt auf der Bewegungstherapie die Prognose der Betroffenen verbessert. Speziell bei ambulanten Herzsportgruppen können wir von einer Verbesserung der Leistungsfähigkeit, einer Verringerung der kardiovaskulären Morbidität und einer Reduktion der Behandlungskosten ausgehen [2].

Rehabilitationssport und damit auch der Herzsport ist gemäß § 64 des Sozialgesetzbuchs IX eine ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation und für Menschen mit (drohenden) Behinderungen sowie chronischen Erkrankungen vorgesehen. Ein wichtiger Aspekt für die zielführende Umsetzung des Rehabilitationssports ist die korrekte Verordnung durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte anhand des Verordnungsblatts Muster 56 der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Herzsport richtig verordnen

Der Sportverein und die speziell ausgebildeten Übungsleiterinnen und Übungsleiter müssen anhand der Verordnung sowie der dort zu findenden Diagnose (Kodierung gemäß ICD-10-Code) die notwendigen Schwerpunkte und Handlungsfelder des Trainings erkennen können. Dies ist nötig, um die richtige Herzsportgruppe für die Teilnehmenden festzulegen und geeignete Übungen anzubieten.

Die Verordnung gibt Art und Intensität der Bewegungsangebote vor (zum Beispiel Gymnastik, Kraft-Ausdauer, Bewegungsspiele). Beim Herzsport werden 90 Übungseinheiten innerhalb von 24 Monaten verordnet und von den Krankenkassen genehmigt. Folgeverordnungen über 45 Einheiten innerhalb von zwölf Monaten sind möglich.

Bei Kindern und Jugendlichen mit einer kardiologischen Erkrankung beträgt der Leistungsumfang 120 Übungseinheiten in 24 Monaten. Die Verordnung von Rehabilitationssport belastet das Heilmittelbudget nicht. Ein Muster des auszufüllenden Antrags auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport (Muster 56) finden Sie in der Abbildung 1 unten.

Folgende Punkte sind bei der Ausstellung der Verordnung besonders zu beachten:

  • exakte Angabe der Diagnose und wichtiger Begleiterkrankungen
  • Angabe von Funktions-/ Belastungseinschränkungen im Sport
  • Angabe von Rehabilitationsziel(en)
  • Empfehlung hinsichtlich definierter Rehabilitationssportarten sowie Leistungsumfang (Anzahl der Übungseinheiten, Frequenz/Woche)
  • liegen Belastungseinschränkungen vor, ist es wichtig, die Verordnung hinsichtlich kontraindizierter Bewegungsübungen zu präzisieren
  • bei Verordnung von Herzsport im Wasser ist zu berücksichtigen, dass durch die veränderten Druckverhältnisse im Wasser eine vermehrte Belastung entsteht und dies nur bei entsprechend guter Belastbarkeit indiziert ist
  • Auswahl Herzgruppe oder Herzinsuffizienzgruppe (auf der Rückseite der Verordnung)

Die Organisation und Durchführung von Rehabilitationssport ist in der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation mit den Rehabilitationsträgern festgelegt [3].

Besonderheiten beim Herzsport

Beim Herzsport ist grundsätzlich die ständige Anwesenheit oder Bereitschaft einer betreuenden Ärztin bzw. eines betreuenden Arztes erforderlich. Seit Inkrafttreten der überarbeiteten Rahmenvereinbarung können abweichend davon Herzsportgruppen in Abstimmung mit der Übungsleitung sowie nach Bedarf der Teilnehmenden auch ohne ständige ärztliche Anwesenheit durchgeführt werden.

In diesen Fällen muss die Herzsportgruppenärztin bzw. der Herzsportgruppenarzt die Gruppe mindestens alle sechs Wochen persönlich besuchen und Teilnehmenden und Übungsleitung beratend zur Verfügung stehen.

Das Notfallmanagement kann gemäß Ziffer 11.4 der Rahmenvereinbarung entweder

  • durch die ständige Anwesenheit der Ärztin bzw. des Arztes oder einer Rettungskraft oder
  • durch die ständige Bereitschaft der Ärztin bzw. des Arztes oder einer Rettungskraft erfolgen.

Bei jedem Notfall/Unfall ist die Herzsportgruppenärztin bzw. der Herzsportgruppenarzt oder die Rettungskraft sofort zu kontaktieren, Voraussetzung ist deren lückenlose Erreichbarkeit durch die Übungsleitung. Das Eintreffen der Ärztin bzw. des Arztes oder der Rettungskraft im Übungsraum muss unverzüglich nach Anforderung durch die Übungsleitung erfolgen

Darüber hinaus gibt die Rahmenvereinbarung vor, dass in allen Herzsportgruppen eine einsatzbereite und funktionsfähige Notfallausrüstung zur Verfügung steht. Dies umfasst einen netzunabhängigen Defibrillator (zum Beispiel AED) sowie einen Notfallkoffer.

Im Notfallkoffer sollten Notfallmedikamente vorgehalten werden, welche die betreuenden Ärztinnen bzw. Ärzte oder Rettungskräfte im Notfall verabreichen, um die Betroffenen bis zum Eintreffen des Rettungswagens zu versorgen.

Herzinsuffizienzgruppen

Teilnehmende mit hohem kardiovaskulärem Ereignisrisiko können trotz stark verminderter Belastbarkeit an den neu geschaffenen Herzinsuffizienzgruppen teilnehmen. Diese eignen sich etwa für Menschen mit schwerer globaler Herzinsuffizienz, schwerer Rechtsherzinsuffizienz, dauerhaften/wiederkehrenden ventrikulären Rhythmusstörungen oder mittelschweren symptomatischen Herzklappenvitien. Auch sie profitieren von korrekt dosiertem Ausdauer- und Krafttraining, allerdings muss eine adäquate Reduzierung und Anpassung des Belastungsniveaus erfolgen.

Bei den Herzinsuffizienzgruppen geht es demnach nicht ausschließlich um Personen mit Herzinsuffizienz. Zudem sind die Herzinsuffizienzgruppen nicht für Menschen mit leichter oder mittelschwerer Herzinsuffizienz (NYHA 1-2) gedacht, da hier in der Regel kein besonders hohes kardiovaskuläres Ereignisrisiko besteht.

Im Unterschied zur traditionellen Herzsportgruppe ist beim Rehabilitationssport in Herzinsuffizienzgruppen die ständige, persönliche Anwesenheit einer Ärztin bzw. eines Arztes während der Übungsveranstaltungen aufgrund des erhöhten kardiovaskulären Ereignisrisikos der Teilnehmenden zwingend erforderlich. Einen Überblick über die Unterschiede zwischen den ambulanten Herzsportgruppen und den Herzinsuffizienzgruppen gibt Tabelle 1 (s. oben).

Potenzielle Interessenkonflikte: Dr. Vera Jaron ist Vizepräsidentin für Bildung und Lehre im Deutschen Behindertensportverband (DBS) sowie Mitglied der Kommission Medizin im DBS (beides ehrenamtliche Tätigkeiten). Sie erklärt, dass darüber hinaus keine Interessenkonflikte bestehen.

Literatur:

1. Robert Koch Institut. Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Stand 15.06.2023, zuletzt abgerufen am 30.09.2025.

2. Wienbergen H, Schwaab B, Bjarnason-Wehrens B et al. Ärztliche Betreuung von ambulanten Herzsportgruppen. Der Kardiologe 2021. Online publiziert: 23.10.2020

3. Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation. Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining; zuletzt abgerufen am 30.09.2025.

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