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G-BA-BeschlussChikungunya, Influenza, Mpox: STIKO-Änderungen in SI-RL aufgenommen

Der G-BA hat am Donnerstag (4.9.) einstimmig beschlossen, die neuen STIKO-Empfehlungen zu Chikungunya, Influenza und Mpox in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufzunehmen. Doch Achtung: Bevor die Änderungen in der Praxis umgesetzt werden können, müssen zunächst Kassenärztliche Vereinigungen und Kassen eine Impfvereinbarung abschließen.

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband fordert, dass die Kassen die Kosten übernehmen, sobald die STIKO eine Impfung empfiehlt.

Berlin. Drei neue STIKO-Empfehlungen werden nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) aufgenommen:

  • Influenza (Hausärztliche Praxis berichtete): Aufgrund der weltweit starken Ausbreitung von hochpathogenen H5Nx-Viren unter Geflügel, Wasservögeln und anderen Wildvögeln sowie den vermehrten Nachweisen von H5Nx in diversen Säugetierklassen rät die STIKO jetzt zur jährlichen Influenzaimpfung auch bei Personen, die im privaten Umfeld oder arbeitsbedingt häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zu z.B. Schweinen, Geflügel sowie Wildvögeln oder Robben haben. Dazu gehören Menschen, die in der Nutztierhaltung beschäftigt sind, oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Zoos.
  • Chikungunya (Hausärztliche Praxis berichtete): Die Impfung wird nun Reisenden ab 12 Jahren empfohlen, die in Gebiete mit aktuellem Chikungunya-Ausbruch reisen und ist außerdem empfohlen bei geplanten längeren Aufenthalten oder wiederholten Kurzzeitreisen in Endemiegebiete, sofern zusätzlich ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe besteht. Auch die berufliche Indikation wurde aktualisiert: Die STIKO rät nun zur Impfung bei Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit gezielt mit Chikungunya-Viren arbeiten (z. B. in Laboren). Bei Personen, die aufgrund eines beruflichen Aufenthaltes in Endemiegebieten eine erhöhte Exposition haben (z.B. im Feld arbeitende Medizinerinnen und Mediziner), kann gleichfalls auch ohne eine Vorerkrankung eine Impfindikation erwogen werden. Cave: Es stehen zwei Impfstoffe zur Verfügung. Der Totimpfstoff Vimkunya® wird von der STIKO für alle Personen ab 12 Jahren empfohlen, der Lebendimpfstoff Ixchiq® soll nur im Alter von 12 bis 59 Jahren und weder bei Immundefizienz noch in Schwangerschaft oder Stillzeit angewendet werden.
  • Mpox (Hausärztliche Praxis berichtete): Die  aktualisierte STIKO-Empfehlung zur Indikationsimpfung ist nun so formuliert, dass zum einen Personen gemäß der Zulassungserweiterung ab 12 Jahren geimpft werden können. Zum anderen umfasst sie unter anderem nun auch trans und nicht-binäre Personen, die Sex mit Männern haben und dabei häufig die Partner wechseln, sowie Sexarbeitende. Außerdem ist die Impfung auch bei Menschen indiziert, die gezielte Tätigkeiten mit Mpox-Viren durchführen. Die PEP ist jetzt auch indiziert nach Kontakt mit potenziell infektiösem Material (z.B. Kleidung oder Bettwäsche von Erkrankten).

Cave: Die Aufnahme der STIKO-Empfehlungen in die SI-RL bedeutet noch nicht, dass die Änderungen auch in der Praxis umgesetzt werden können. Zunächst müssen Kassenärztliche Vereinigungen und Kassen eine Impfvereinbarung abschließen. Erst dann werden die jeweiligen Impfungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Davor droht ein Regress – siehe auch die Erfahrungen mit der Apexxnar® / Prevenar® 20-Impfung.

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hatte bereits auf seiner Frühjahrstagung im Mai gefordert, dass Krankenkassen die Kosten für die Impfungen übernehmen sollen, sobald die STIKO Impfungen empfiehlt.

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