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Europäische ArneimittelbehördeEMA hebt Altersbeschränkung bei Ixchiq® auf

Die europäische Arzneimittelbehörde hat ihre Überprüfung des Chikungunya-Impfstoffes Ixchiq® beendet und die vorübergehende Einschränkung für Personen ab 65 Jahren aufgehoben. Bestehen bleibt die strenge Indikation.

Die EMA hat die Altersbeschränkung beim Chikungunya-Impfstoff Ixchiq® wieder aufgehoben.

Amsterdam. Aufgrund mehrerer Fälle von schweren Nebenwirkungen nach Impfung mit dem Chikungunya-Impfstoff Ixchiq® bei Älteren hatte die europäische Arzneimittelbehörde (EMA) im Mai bekanntgegeben, die Vakzine einer Überprüfung zu unterziehen. Zwischenzeitlich sollte der Impfstoff daher nicht an Personen über 65 Jahre verimpft werden (Hausärztliche Praxis berichtete).

Nun hat die EMA die Altersbeschränkung wieder aufgehoben: Trotz der gemeldeten schweren Nebenwirkungen bei älteren Menschen sei die Vakzine effektiv und biete gerade Senioren mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf Schutz vor einer Infektion.

Allerdings sollte Ixchiq® nur bei einem signifikanten Risiko für eine Chikungunya-Infektion verabreicht werden und nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung, betont die EMA. Die Behörde erinnert Ärztinnen und Ärzte zudem daran, dass der Impfstoff bei Menschen mit Immunschwäche kontraindiziert ist.

Kürzlich hat die STIKO eine Empfehlung zur Chikungunya-Impfung veröffentlicht (Hausärztliche Praxis berichtete). Sie empfiehlt die Impfung für Menschen ab 12 Jahren bei Reisen in Gebiete mit aktuellem Ausbruchgeschehen und bei geplanten längeren Aufenthalten (länger als 4 Wochen) oder wiederholten Kurzzeitreisen in Endemiegebiete, sofern zusätzlich ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe besteht.

Wichtig für die Praxis: Aktuell gibt es zwei zugelassene Impfstoffe: der Totimpfstoff Vimkunya® wird von der STIKO für alle Personen ab 12 Jahren empfohlen, der Lebendimpfstoff Ixchiq® soll nur im Alter von 12 bis 59 Jahren und weder bei Immundefizienz noch in der Schwangerschaft oder Stillzeit angewendet werden.

Quelle: Mitteilung der EMA vom 11. Juli

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