AbrechnungEntbudgetierung: Das ist bei Gesprächen wichtig
Seit dem ersten Oktober 2025 unterliegen die hausärztlichen Leistungen im EBM 3 nicht mehr der Budgetierung. Bei Gesprächen nach der Nr. 03230 heißt es trotzdem: Aufgepasst!
Seit dem ersten Oktober 2025 unterliegen die hausärztlichen Leistungen im EBM 3 nicht mehr der Budgetierung. Bei Gesprächen nach der Nr. 03230 heißt es trotzdem: Aufgepasst!
Die Ganzkörperuntersuchung kann bei Privatversicherten mit der Nr. 8 GOÄ abgerechnet werden. Sie ist aber mit einigen Ausschlüssen versehen.
Schilddrüsendiagnostik und die Psychosomatik kommen oft Hand in Hand daher. So wird in EBM und GOÄ abgerechnet.
Darf eine Ärztin bzw. ein Arzt eigentlich eine Notfallbehandlung, die sie bzw. er im Urlaub durchgeführt hat, mit der KV abrechnen? So schätzt Abrechnungsexperte Dr. Heiner Pasch den Fall ein.
Liegen Umstände vor, die die Behandlung einer Patientin oder eines Patienten im organisierten Notfalldienst erschweren, stehen im EBM Zuschläge zur Verfügung.
In Disease Management Programmen (DMP) werden Menschen mit Diabetes kontinuierlich betreut. Die Abrechnung ist über Einzelverträge geregelt, die in zwei Punkten weitgehend deckungsgleich sind.
Basis-Laborleistungen sind in der HZV in der Regel im Ziffernkranz enthalten. Allerdings gibt es Ausnahmen, die Praxen kennen sollten. Empfehlenswert ist es, sich eine Übersicht zu erarbeiten.
Bei Patientinnen und Patienten mit thorakalen Schmerzen erfolgen zunächst Untersuchungen rund ums Herz. So wird die Diagnostik und eventuell nötige Folgetermine in EBM, GOÄ und HZV abgerechnet.
Die Vergütung in der Hausarztzentrierten Versorgung ist in den Ländern leicht unterschiedlich. Das Abrechnungskonzept über Pauschalen und Zuschläge ist jedoch weitgehend gleich.
Besuche von Patientinnen und Patienten zur Kontrolle können auch dazu genutzt werden, vorhandene Impflücken zu schließen. Auffrischimpfungen gegen Grippe und Covid-19 gehören einmal im Jahr zur Standardprävention.
In der GOÄ kommen vier Ziffern für Besuche in Frage, eine davon ist für Besuche durch nichtärztliches Praxispersonal vorgesehen. Kostendeckend ist letzterer aber nicht.
Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.