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AbrechnungHerzdiagnostik im Fokus der Abrechnung

Bei Patientinnen und Patienten mit thorakalen Schmerzen erfolgen zunächst Untersuchungen rund ums Herz. So wird die Diagnostik und eventuell nötige Folgetermine in EBM, GOÄ und HZV abgerechnet.

Ein Patient berichtet von zunehmenden thorakalen Schmerzen, vorwiegend bei erheblicher körperlicher Belastung (Symbolbild).

Langzeit-, Ruhe-, Belastungs-EKG oder die Langzeitblutdruckmessung (s. Box unten) gehören in vielen Hausarztpraxen zum Standard.

EBM

Beim ersten Kontakt mit Herrn V. nimmt der Hausarzt nach der Untersuchung Blut ab und rechnet die 03000, 03220 und einmal die 03230 EBM ab. Für die Diagnostik am Folgetag kommen die 03221, 03321, 03241, 03322 und die 03324 EBM zur Abrechnung. Am dritten Termin werden erneut die 03230 sowie die 03008 EBM für die Terminvermittlung beim Kardiologen angesetzt.

GOÄ

Bei GOÄ-Abrechnung kommen zunächst die Nr. 1 (mit gesteigertem Faktor), 7, 651 und 250 sowie die in der Laborgemeinschaft erbrachten Leistungen zur Abrechnung. Am nächsten Tag werden die Nrn. 652, 654, 659 und zur Besprechung nach Befundvorlage die Nrn. 3 und 5 berechnet.

HZV

In Niedersachsen kann für die kardiologische Diagnostik lediglich bei zwei Hausarztverträgen die Ergometrie (03321 EBM) als Einzelleistung mit 26 Euro abgerechnet werden (BKK/GWQ und IKKclassic). Die Auswertung muss bei den BKK/GWQ-Verträgen zudem über die KV abgerechnet werden, bei allen anderen Verträgen (Bahn-BKK, KBB/spectrumK, IKKclassic und TK) ist sie Teil der Pauschale.

Schwerpunkt: Apparative kardiologische Diagnostik beim Hausarzt

Die apparative kardiologische Diagnostik (EKG, Ergometrie, Langzeit-Blutdruckmessung und Langzeit-EKG) ist heute aus hausärztlichen Praxen nicht mehr wegzudenken.

Ruhe-EKG

Das Ruhe-EKG – im EBM Teil der Versichertenpauschale – ist in der GOÄ mit der Nr. 651 (253 Punkte) als Einzelleistung abrechenbar. Immer sollte hier – wie bei den folgenden Untersuchungen auch – an eine Faktorsteigerung gedacht werden, zum Beispiel bei sehr unruhigen Personen.

Belastungs-EKG

Die Ergometrie ist in beiden Gebührenordnungen nur bei reproduzierbarer und physikalisch definierter Belastung abrechenbar, also etwa nicht bei einer Kniebeugenbelastung. Im EBM ist sie abrechenbar mit der 03321 (198 Punkte), in der GOÄ mit der Nr. 652 (445 Punkte). Ausgeschlossen ist hier die gleichzeitige Abrechnung des Ruhe-EKG (Nr. 651).

Langzeit-EKG

Das Langzeit-EKG setzt im EBM eine Abrechnungsgenehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung voraus. Neben apparativen gehört zu den fachlichen Voraussetzungen u.a. der Nachweis von 100 selbstständig durchgeführten Untersuchungen samt Auswertung und Befundung.

Im EBM gibt es für das Anlegen des Langzeit-EKG zwei Positionen, die automatische Auswertung (03322/48 Punkte) und die Befundung (03241/86 Punkte). Der Leistungsinhalt der 03322 ist erfüllt bei kontinuierlicher Aufzeichnung über mindestens 18 Stunden. Die Leistung ist delegierbar; auch neben einem Hausbesuch einer NäPA (gemäß 03062/03063) kann die 03322 berechnet werden.

In der GOÄ wird die gesamte Leistung mit nur einer Leistung abgerechnet, der Nr. 659 bei mindestens 18 Stunden. Die Bewertung liegt bei 400 Punkten. Eine längere Aufzeichnung kann mit einem höheren Faktor abgerechnet werden, bis zum 2,5-fachen Satz oder 58,29 Euro.

Langzeit-Blutdruckmessung

Im EBM wird die Untersuchung mit der 03324 (57 Punkte) abgerechnet, bei einer Aufzeichnungsdauer von mindestens 20 Stunden. Im Unterschied zum LZ-EKG bedarf sie jedoch keiner Genehmigung.

Ähnlich ist es in der GOÄ. Für die Nr. 654 (150 Punkte) wird allerdings eine Aufzeichnung von nur 18 Stunden gefordert.

Quellen:

1. www.kbv.de/html/ebm.php (EBM)

2. www.gesetze-im-internet.de/go__1982/anlage.html (GOÄ)

3. www.abrechnung-medizin.de/docs?alias=goae (Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte, begründet von Dr. med. D. Brück.

4. www.ebm-goae.de (Der Kommentar zu EBM und GOÄ, begründet von Wezel/Liebold)

5. www.springermedizin.de/goae-ebm/15083006

6. www.hausaerzteverband.de/hausarztvertraege/hzv-vertraege-schnellsuche

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