Die Betreuung von Menschen mit Diabetes erfolgt in der GKV meist über DMP (S. Kasten). In der GOÄ wird über Einzelleistungen abgerechnet.
EBM
Der Hausarzt mit Sitz im Rheinland (KV Nordrhein) rechnet für das DMP die 90325 für die Folgedokumentation und die 90321 für die Betreuungspauschale und die 32135 ab, außerdem die 03221, da es der zweite Kontakt im Quartal ist.
Wegen des erhöhten Blutdruckwertes setzt er die 03321, 03324 sowie die 33047 an. Die Erörterung der Ergebnisse ist mit der DMP-Betreuungspauschale 90321 abgegolten.
GOÄ
Bei Abrechnung nach GOÄ kommen – in Ermangelung einer DMP-Pauschale – die Nrn. 1, 7 und 800 zur Abrechnung.
Daneben können die Nrn. 250, 652, 654, 410, 420, 3736 und die in der Laborgemeinschaft erbrachten Laboruntersuchungen des Abschnitts MII abgerechnet werden. Nach Vorliegen aller Ergebnisse und Erstdiagnose einer arteriellen Hypertonie Erörterung gemäß Nr. 34 GOÄ.
