Der Befund eines Patienten soll an einen mitbehandelnden Kollegen gesendet werden. Name und Standort des Facharztes sind der Hausarztpraxis zwar bekannt – (noch) nicht jedoch die KIM-Adresse, um den Befund per eArztbrief zu übermitteln. Was tun?
Um die Adressen von Kolleginnen und Kollegen zu suchen, stehen laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) grundsätzlich zwei Wege zur Verfügung:
- der Verzeichnisdienst, das zentrale Adressbuch der Telematikinfrastruktur (TI), oder
- die Kollegensuche, eine Anwendung der KBV im Sicheren Netz der KVen, das über die TI erreichbar ist.
Wichtig in der Praxis: Für beide Suchen gilt: Es sind lediglich die Adressen von Praxen zu finden, nicht jedoch individuell eingerichtete Adressen von Ärztinnen und Ärzten (Serien-Teil 1: www.hausarzt.link/QwVLG).
Weg 1: Verzeichnisdienst
Nutzer können im Verzeichnisdienst nach
- Postleitzahl,
- Straße,
- Name der Praxis oder
- Name des Arztes
suchen. Wie gut das funktioniert, hängt laut KBV entscheidend vom jeweiligen Praxisverwaltungssystem (PVS) ab. Sofern das PVS es anbietet, ist laut KBV empfehlenswert, ein eigenes Adressbuch mit häufig benötigten KIM-Adressen im PVS anzulegen. “So können Praxen schnell darauf zugreifen, wenn sie beispielsweise einen Arztbrief versenden wollen.”
Weg 2: Kollegensuche
Die bundesweite Kollegensuche – eine Arztsuche nur für Praxen – umfasst alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten (niedergelassen, angestellt, persönlich ermächtigt). Vertreter, Ärzte in Weiterbildung und ermächtigte Institute sind nicht dabei.
Die Kollegensuche ermöglicht eine Suche nach Ärzten oder Psychotherapeuten nach den folgenden Kriterien:
- Nachname
- Praxisadresse
- Arztnummer / Betriebsstättennummer
- Fachgebiet
- Zusatzbezeichnungen
- KV-Genehmigungen
- Psychotherapie-Richtlinienverfahren
- Fremdsprachen
- Barrierefreiheit
In der Kollegensuche lässt sich dann auch die KIM-Adresse der gesuchten Praxis anzeigen. Bei Bedarf kann sie einfach kopiert und in das KIM-Mailprogramm eingefügt werden.
Praxis-Tipp: Eigene Adresse prüfen und bewerben
Ärzte und Psychotherapeuten sollten alle Möglichkeiten nutzen, die KIM-Adresse ihrer eigenen Praxis bei Kolleginnen und Kollegen bekannt zu machen, rät die KBV. Hierfür können Briefkopf, Visitenkarten oder Praxis-Webseite genutzt werden – also überall parallel zur herkömmlichen E-Mail-Adresse.
“Auch auf Arztbriefen oder auf Befunden kann sie erscheinen”, erinnert die KBV. Wann mehrere KIM-Adressen für eine Praxis Sinn machen, erklärt Teil 1 der Serie online unter: www.hausarzt.link/QwVLG.
Laut KBV ist zudem sinnvoll, einmal die eigenen Daten im Verzeichnisdienst herauszusuchen und zu prüfen. Denn: “Korrekte Angaben machen es Kolleginnen und Kollegen leichter, die richtige Adresse zu finden.”
Wichtig in der Praxis: Bestehen Fehler im Datensatz, können sich Ärzte mit ihrem Änderungswunsch an die entsprechende Organisation wenden. Ansprechpartner für praxisbezogene Adressen ist die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung (KV) und für individuelle Adressen die jeweilige Ärzte- oder Psychotherapeutenkammer.
“Dass es unterschiedliche Ansprechpartner gibt, hängt damit zusammen, dass praxisbezogene KIM-Adressen über den Praxisausweis (SMC-B) laufen und hierfür die KVen die Daten bereitstellen. Individuelle KIM-Adressen wiederum sind an den Heilberufsausweis geknüpft, für den die Kammern die Daten bereitstellen.
