Berlin. Mit Blick auf den nötigen Austausch etlicher Konnektoren, Heilberufs- und Praxisausweise in den kommenden Monaten zeichnet sich nun zumindest in einem Bereich eine Erleichterung für Hausärztinnen und Hausärzte ab: Die rund 160.000 Gerätekarten in den E-Health-Kartenterminals (gSMC-KT), die ebenfalls vom Austausch bis Jahresende betroffen sein sollten, können nun über den 31. Dezember hinaus benutzt werden. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am Donnerstag (5.6.) am Rande mitgeteilt.
Zuvor hatte der Hausärztinnen- und Hausärzteverband ebenso wie die KBV in einem Schreiben an die Gematik auf eine entsprechende Fristverlängerung gepocht.
Zur Erinnerung: Mitte Mai hatte die KBV vor einem Technik-Chaos gewarnt, weil aufgrund eines ablaufenden Sicherheitsverfahrens bis Jahresende zehntausende Komponenten für Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) getauscht werden müssten, um eRezept oder eAU weiter nutzen zu können. Ohne den entsprechenden Tausch innerhalb der Frist würde die Regelversorgung in Teilen zusammenbrechen, warnte sie.
Fristverlängerung “in Abstimmung mit dem BSI”
Die Gematik hatte sich auf Vorgaben unter anderem des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) berufen und an der Frist 31. Dezember festhalten wollen.
Im weiteren Verlauf habe sich nun jedoch gezeigt, dass die Gematik zumindest in einem Bereich Entscheidungsspielraum sieht: So müssen die rund 35.000 Konnektoren und 100.000 Heilberufsausweise, die mit dem aktuellen Verschlüsselungsalgorithmus RSA2048 arbeiten, zwar weiterhin bis Jahresende getauscht werden. Für die circa 160.000 Gerätekarten jedoch hat die Gematik „in Abstimmung mit dem BSI“ nun eine Fristverlängerung eingeräumt.
Aus Sicht des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes ist dies zumindest ein Schritt, um den Wechsel handhabbarer zu machen. Darüber hinaus bleibe fraglich, ob der Tausch der übrigen Komponenten so reibungslos vonstattengehen könne wie aktuell von der Gematik skizziert.
Hersteller kontaktieren betroffene Praxen
Von der Umstellung des Verschlüsselungsverfahrens sind nicht alle Praxen gleichermaßen betroffen. Dies hängt davon ab, ob die eingesetzten Komponenten bereits ECC-fähig sind oder ausschließlich mit dem RSA-Verfahren arbeiten können, erklärt die KBV. Dies kann in der Regel beim eigenen IT-Dienstleister erfragt werden.
Wichtig in der Praxis: Die Anbieter von Heilberufs- und Praxisausweisen haben laut KBV zugesagt, betroffene Praxen eigenständig auf auslaufende Ausweise hinzuweisen. Es sei keine vorherige Kontaktaufnahme durch die Praxen nötig! “In der Regel werden sich auch die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen und weiteren TI-Komponenten mit der Praxis in Verbindung setzen, wenn der Austausch erforderlich ist”, heißt es.