Um Regresse zu vermeiden, hilft es, den Unterschied zwischen bundesweiten, regionalen und individuellen Praxisbesonderheiten zu kennen. Doch das GKV-Spargesetz hat mit den neuen Regelungen für bundesweite Praxisbesonderheiten nicht zuletzt für neue Unsicherheit gesorgt – und perspektivisch mehr Bürokratie in den Praxen. Was es jetzt zu wissen gilt.
Bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen spielen Praxisbesonderheiten eine wichtige
Rolle.
Insbesondere bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen spielen Praxisbesonderheiten eine wichtige Rolle. Viele Ärztinnen und Ärzte sind jedoch unsicher, was Praxisbesonderheiten genau sind und in welchen Fällen sie anerkannt werden (können).
Gemäß sozialgerichtlicher Rechtsprechung handelt es sich bei Praxisbesonderheiten um
in der Struktur der Arztpraxis liegende objektive Gegebenheiten,
die für die Fachgruppe von Art oder Umfang her atypisch und
Im Zuge des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) wurde 2011 das Instrument der frühen Nutzenbewertung eingeführt. [2] In Abhängigkeit von einem Zusatznutzen wird vom GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer ein Erstattungspreis vereinbart.
Für Präparate mit einem Zusatznutzen (unterschiedlichen Ausmaßes) konnten die beiden Parteien zudem vereinbaren, dass Verordnungen dieser Präparate von der Gemeinsamen Prüfstelle bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen gesondert zu beurteilen und als bundesweite Praxisbesonderheit anzuerkennen sind.
Die Vereinbarungen enthalten definierte Bedingungen, in welchen Indikationsgebieten, für welche Patientengruppe und unter welchen Voraussetzungen die bundesweite Praxisbesonderheit gilt. Entsprechende Verordnungen werden bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung als bundesweite Praxisbesonderheit anerkannt, die Kosten werden bei der Prüfung in der Regel aus dem Verordnungsvolumen herausgerechnet.
Derzeit sind in der Übersicht des GKV-Spitzenverbandes etwa 100 bundesweite Praxisbesonderheiten gelistet. [3]
Praxis-Tipp: Bundesweite Praxisbesonderheiten werden, genau wie die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung, in der Praxisverwaltungssoftware angezeigt (s. Abb. 1).
Cave: Die Anerkennung als bundesweite Praxisbesonderheit erfolgt häufig nicht über den gesamten Zulassungsbereich des Arzneimittels hinweg, sondern lediglich für Indikationen, für die ein Zusatznutzen nachgewiesen wurde!
Weiterlesen
GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz
Praxisbesonderheiten: Bestehende Vereinbarungen gelten weiter
Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Teil-AU bis Regresse: Das steckt noch im Spargesetz
Teil-AU bis Regresse
Das steckt noch im GKV-Spargesetz
Ab 30. Juli
GKV-Spargesetz streicht ab sofort 01648 EBM
Deutsches Arztportal
Regressangst: Wie können sich Hausärzte schützen?
Dokumentation
Einzelfallprüfungen nehmen zu: An passgenaue Diagnosen denken!
Arzneimittel
Prüfungen im Einzelfall nehmen zu – An passgenaue Diagnosen denken
Bericht des Zi
7,03 Millionen GKV-Versicherte wegen Typ-2-Diabetes in Behandlung
7,03 Millionen gesetzlich Versicherte sind 2023 in Deutschland wegen eines Typ-2-Diabetes behandelt worden. Die bundesweite…
Ultraschall-Vereinbarung
Prüfung von Sonografie-Geräten künftig leichter
Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.