EBM
Beim Erstkontakt nach Entlassung Abrechnung der Versichertenpauschale (03000) sowie der Chronikerpauschale I (03220). Die Sonografie wurde mit der 33042, die CRP-Bestimmung mit der 32128 und die Wundversorgung beim dritten Mal mit der 02310 abgerechnet, außerdem noch die 03230.
Für die Veranlassung der Untersuchung des Wundabstriches gab der Hausarzt noch die Ausnahmekennziffer (AKZ) 32004 ein. Beim zweiten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt berechnete er die 03221 und zum Ende der Behandlung noch einmal die 32128 und die 03230.
