Berlin. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband sollen binnen eines Jahres die Anforderungen für die digitale Ersteinschätzung im geplanten Primärversorgungssystem, die der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) scharf kritisiert, formulieren. Das geht aus dem überarbeiteten Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) hervor, der am Mittwoch (6. Mai) publik wurde. In der bis dato vorliegenden Fassung war an der Stelle zur digitalen Ersteinschätzung ein Platzhalter vorgesehen, der nun in Form eines neuen Paragrafen 360 b SGB V konkretisiert wurde.
„Dieser Gesetzentwurf lässt für das geplante hausärztliche Primärversorgungssystem nichts Gutes ahnen”, kritisierten Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier, die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, nach Bekanntwerden scharf. “Die geplante Einführung einer digitalen Ersteinschätzung in der angedachten Form wird die Versorgung nicht besser strukturieren, sondern für Chaos und Doppelbehandlungen sorgen.”
Das Gesetz wird voraussichtlich Mitte Mai in die Anhörung gehen, bis dahin haben die Verbände nun Zeit, sich mit ihren Stellungnahmen einzubringen. In einem Schreiben an die Verbände nennt das Bundesgesundheitsministerium den 18. Mai.
Hausärzte: Digitales Tool kann persönliche Einschätzung nicht ersetzen
Das Pflichtenheft, das die Selbstverwaltung vereinbaren soll, soll „die Grundlage dafür bilden, perspektivisch ein entsprechendes elektronisches System in Deutschland zu entwickeln und einzuführen“, geht aus der Gesetzesbegründung hervor. Die Vereinbarung soll im Einvernehmen unter anderem mit „den maßgeblichen medizinischen Fachgesellschaften“ getroffen werden, heißt es im Gesetzentwurf.
Die Vereinbarung muss konkrete Vorgaben an das System enthalten, unter anderem die
- technischen und fachlichen Anforderungen
- Dringlichkeitsstufen (im Gesetz genannt: sofort, innerhalb 24 Stunden, Zeitkorridor, gar nicht)
- Versorgungsebene (Notfallrettung, Notdienst, Haus- oder Facharzt, Selbstversorgung)
- Angabe “geeignet für Telemedizin?”
- Angabe “geeignet für nichtärztliches Fachpersonal?”
Dass ein digitales Ersteinschätzungs-Tool komplexe Patientenanliegen nicht nur nach Dringlichkeit sortieren, sondern auch direkt in die richtige Versorgungsebene sowie in die korrekte Facharztrichtung steuern könne, sei “naiver Glaube”, weist die Spitze des HÄV die Idee zurück. “In der Regel haben die Patientinnen und Patienten nicht nur ein Anliegen, sondern mehrere gleichzeitig”, erinnern sie an den Praxisalltag. “Eine gute Kenntnis der Krankheitsgeschichte sowie persönliches Vertrauen sind entscheidend für den Erfolg einer gesteuerten Versorgung.” Ein Tool, welches so feingranular und verlässlich steuert und beispielsweise Medikation und Vorerkrankungen einbezieht, “gibt es schlichtweg nicht – das bestätigt auch die aktuelle Forschung.”
Weitere flankierende Gesetze angekündigt
Unklar bleibt, wer auf den Vorgaben von KBV und GKV-Spitzenverband basierend das System entwickeln soll. Hierfür kämen einerseits die Gematik, andererseits privatwirtschaftliche Hersteller in Frage. Passend dazu findet sich in der Begründung der Hinweis, dass für die finale digitale Einschätzung „noch weitere gesetzliche Regelungen erforderlich sind.“
Im Großen und Ganzen unverändert geblieben sind die weiteren Vorhaben des GeDIG, unter anderem die Befugnis der Krankenkassen im Zugriff auf Daten in elektronischen Patientenakten (ePA) deutlich auszuweiten. Dies mache “sprachlos”, kommentieren Buhlinger-Göpfarth und Blumenthal-Beier. “Das ist ein Tabubruch, der tief in das Vertrauensverhältnis zwischen Ärztinnen und Ärzten und ihren Patientinnen und Patienten eingreift.”
De facto bedeuteten die Vorhaben, dass Krankenkassen nicht nur die Abrechnungsdaten, sondern auch konkrete Untersuchungsergebnisse sehen können. “Es ist ein sehr gefährlicher Weg, den das Bundesgesundheitsministerium hier einschlägt. Wir hoffen und erwarten, dass hier die Datenschützer aktiv werden, um dieses Projekt zu stoppen, bevor es zu spät ist.“
