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NotfallreformSo will Warken den Notdienst retten

Die lang erwartete Notfallreform nimmt einen neuen Anlauf. Ministerin Nina Warken setzt dabei auf Vorarbeiten auf, ist in manchen Details aber auch den Kritikern entgegen gekommen.

Schild zur Ersteinschätzung auf dem Boden einer Notaufnahme.

Berlin. Patientinnen und Patienten mit dringenden Anliegen sollen künftig gezielter in passende Behandlungsangebote gelenkt werden, statt oft gleich in überfüllte Notaufnahmen der Kliniken zu gehen. Darauf zielt ein Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU), der am Donnerstag (6.11.) in die interne Abstimmung in der Bundesregierung gegeben wurde. Kernpunkt ist eine stärkere Steuerung über zentrale Anlaufstellen in Krankenhäusern und von überall per Telefon – vor allem nachts und an Wochenenden, wenn die Praxen der Niedergelassenen geschlossen sind.

Konkret sollen flächendeckend an ausgewählten Klinikstandorten „integrierte Notfallzentren“ (INZ) entstehen, die untereinander digital vernetzt werden sollen, wie es aus Ministeriumskreisen hieß. Dort soll man je nach Dringlichkeit weitergeleitet werden. Ausgebaut werden sollen außerdem Ersteinschätzungen zur Dringlichkeit über die zentrale Telefonnummer 116 117.

Warken baut auf Lauterbachs Plänen auf

Die Reform knüpft an Gesetzespläne der Vorgängerregierung an, die wegen des Bruchs der Ampel-Koalition aber nicht mehr umgesetzt wurden. Schon damals hatte der Hausärztinnen- und Hausärzteverband grundsätzlich begrüßt, dass endlich die Notfallstrukturen angepackt werden sollen. Er hatte aber auch betont, dass vor allem die personellen Ressourcen bei den geplanten neuen Strukturen, etwa zur Ersteinschätzung oder auch für den Bereitschaftsdienst, berücksichtigt werden müssen.

Im Blick der Notfallreform stehen jetzt vor allem zwei Zugangswege außerhalb der Praxisöffnungszeiten: eine telefonische oder vor Ort-Koordination in der Klinik.

1. Telefonische Ersteinschätzung

Wenn Patientinnen und Patienten anrufen, sollen sie unter der bundesweiten Nummer 116 117 eine Ersteinschätzung zum weiteren Vorgehen bekommen. Viele akute Beschwerden könnten an diesen „Akutleitstellen“ schnell und unkompliziert mit telefonischer ärztlicher Beratung geklärt werden, hieß es aus dem Ministerium – auch per Video. Hierhin soll dann auch die Vermittlung von Akutterminen, die bisher über die Terminservicestellen der KVen läuft, verlagert werden.

Der fahrende Bereitschaftsdienst soll erst hinzugezogen werden, wenn weder Regelversorgung noch telemedizinische Behandlung oder eine INZ verfügbar oder sinnvoll sind. Der Hausbesuchsdienst soll aber rund um die Uhr möglich sein. „Dies entlastet volle Praxen, Ärztinnen und Ärzte müssen diese nicht mehr für einen Hausbesuch verlassen“, schreibt das Ministerium in seinen FAQ zum Gesetzentwurf. Gleichzeitig macht es aber deutlich, dass Besuche nur für Menschen gedacht sind, die nicht selbst ins INZ kommen können.

116 117 und 112 werden digital verzahnt

Vorgesehen ist eine digitale Vernetzung der 116 117 mit der Notrufnummer 112. Wenn man dort in dringenden Fällen anruft, sollen die Rettungsleitstellen klären, ob ein Rettungswagen, ein Notarzt oder ein Hubschrauber geschickt wird – oder ob man auch nur zur Akutleitstelle der 116 117 weitergeleitet wird. Rettungskräfte sollen künftig digital die Kapazitäten der Kliniken einsehen müssen.

Kommen soll zudem eine Vorgabe, dass man bei Anrufen unter der 112 gleich am Telefon eine Anleitung zur Wiederbelebung bekommt, wenn jemand anders etwa einen plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand hat. Die Rettungsleitstellen sollen mit Apps vernetzt werden, über die freiwillige Ersthelfer alarmierbar sind.

2. Ersteinschätzung in der Notaufnahme

Wenn Patientinnen und Patienten direkt in die Klinik gehen, sollen sie an vielen Standorten an einem Empfangstresen zunächst eine Ersteinschätzung bekommen, wohin es weitergeht – in die Notaufnahme oder eine nahe Notdienstpraxis. Dafür sollen bundesweit INZ aufgebaut werden, die 24 Stunden am Tag geöffnet sein sollen. Eine solche Zentrale soll aus Notaufnahme, Notdienstpraxis sowie Ersteinschätzungsstelle bestehen. Die Vorgaben dazu sollen Kassenärztliche Bundesvereinigung, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband verhandeln. Das Ministerium stellt klar: Ein INZ leistet nur die erste zwingende Akutversorgung, „das INZ ersetzt nicht den Hausarzt“.

An manchen Standorten kann es auch Zentren speziell für Kinder und Jugendliche geben. Ist dies nicht möglich, sollen Pädiater telemedizinisch unterstützen können.

Die unterstützende Notdienstpraxis soll an Wochenenden von 9 bis 21 Uhr offen sein, Mittwoch und Freitag von 14 bis 21 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 18 bis 21 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sollen ambulante Kooperationspraxen nahe eines INZ die Akutversorgung unterstützen können. Diese sollen aber organisatorisch und technisch mit den INZ vernetzt sein. Sind Notdienst- und Kooperationspraxis geschlossen, übernimmt die INZ.

Anreiz für Patienten geplant

Geplant ist auch ein Anreiz für Patientinnen und Patienten, vor dem Weg zum Krankenhaus zuerst bei der 116 117 anzurufen: Patientinnen und Patienten mit einem solchen Nachweis sollen dann am zentralen Tresen in der Klinik bei gleichgewichtigen Beschwerden in der Regel schneller drankommen als „Selbsteinweiser“, die direkt in der Klinik vorstellig werden.

Auch bisherige Notaufnahmen an Krankenhäusern ohne INZ soll es weiter geben. Sie müssen jedoch auch eine Ersteinschätzung vornehmen: So soll es möglich sein, Erkrankte von einer Klinik ohne INZ hin zu einer mit INZ zu lenken.

KV und Kassen sollen mitfinanzieren

Die neuen Strukturen der 116 117 sollen Kassenärztliche Vereinigungen und gesetzliche Krankenkassen zu gleichen Teilen mit einer Vorhaltepauschale finanzieren. Initial kommen 225 Millionen Euro aus dem Sondervermögen der Regierung für Infrastruktur und Klimaneutralität für den Aufbau der digitalen Strukturen hinzu.

Darüber hinaus soll die Notfallrettung künftig als Sachleistung der GKV gelten – und nicht mehr nur die Kosten erstattet werden. Die Krankenbehandlung würde dann also auch medizinisches Notfallmanagement, die Behandlung vor Ort und beim Transport umfassen. Dennoch sollen die Länder weiter für die Rettungsdienste zuständig bleiben. (mit dpa)

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