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Hausärztinnen- und Hausärzteverband HessenHessische Hausärzte warnen vor Fehlsteuerung

Treffen in Frankfurt: Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Christian Sommerbrodt und Monika Buchalik (v. l.).

“Das ist doch keine Versorgungsverbesserung, das ist eine Versorgungsverschlechterung.” Mit scharfen Worten haben Hessens Hausärztinnen und Hausärzte das Ende April vom Bundeskabinett verabschiedete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz attackiert. Pünktlich zum Gesellschaftsabend des 18. Hausärztinnen- und Hausärztetages Mitte April in Frankfurt hatte der Referentenentwurf vorgelegen.

Maßnahmen wie die geplante Abstaffelung der Vergütung in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) bei steigenden Patientenzahlen seien “betriebswirtschaftlich widersinnig” und bestraften ausgerechnet jene Praxen, die mehr Versorgung leisten, unterstrich Christian Sommerbrodt, Landesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Hessen. “Wer hier kürzt, riskiert höhere Kosten, längere Wege und eine schlechtere Versorgung.”

Auch der Bundesvorstand hat bei seiner Frühjahrstagung wenige Tage später scharfe Kritik geäußert (siehe Artikel: “Hausärzte üben scharfe Kritik an Warkens Gesetzen” und Beschlussübersicht).

Zu den Gästen des Gesellschaftsabends in Frankfurt zählten neben den hessischen Delegierten auch die Co-Bundesvorsitzende Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth sowie Dr. Sonja Optendrenk, Staatssekretärin im Hessischen Gesundheitsministerium, und Stefan Sydow, Leiter der Abteilung IV Gesundheit im selben Ministerium.

Das Gesetz sei ein “harter Schlag gegen die ambulante Versorgung” und widerspreche dem politischen Ziel eines Primärversorgungssystems, kritisierte Buhlinger-Göpfarth. Dass ausgerechnet ein erfolgreiches Modell wie die HZV ausgebremst werde, sei “nicht nachvollziehbar”.

Auch Staatssekretärin Optendrenk räumte ein, dass der Entwurf enttäuschend sei. Sie kritisierte, dass die Lasten unausgewogen verteilt würden. Es könne nicht sein, dass allein Beitragszahler und Versorgung belastet werden. Sydow kritisierte zudem die überaus kurzfristigen Abstimmungsprozesse. Für ihre differenzierte Stellungnahme zu dem 150-Seiten-Referentenentwurf hatten die Verbände nur vier Tage Zeit.

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