Die steuerliche Förderung der Weiterarbeit über die Regelarbeitsgrenze hinaus (Aktivrente) sollte auch auf die Einkünfte aus selbstständiger und freiberuflicher Tätigkeit ausgeweitet werden. Das fordert die Delegiertenversammlung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes von der Bundesregierung. Ein entsprechender Antrag wurde bei der Frühjahrstagung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes in Magdeburg angenommen.
Für betroffene Ärztinnen und Ärzte sei es kaum nachvollziehbar, warum identische ärztliche Leistungen je nach Organisationsform – Anstellung oder Selbstständigkeit – steuerlich unterschiedlich behandelt würden, begründen die Hausärztinnen und Hausärzte ihre Forderung.
Eine Ausweitung der Aktivrente auf selbstständige Erwerbstätigkeit würde zur Gleichbehandlung beitragen und zugleich einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der ambulanten Versorgung leisten.
red
