Bei den Kosten für Blasenkatheter gibt es in den KVen unterschiedliche Regelungen.
EBM
Den Besuch (s. Box) rechnet der Hausarzt mit der 01410 ab, zusätzlich die Versichertenpauschale (03000), die 03220 und die 03362. Der Wechsel des Katheters ist bei GKV-Patienten in der Regelversorgung nicht abrechenbar, ebenso nicht die Blutabnahme. Das Gespräch mit der Tochter kann er noch mit der 03230 abrechnen.
