Berlin. Mit Blick auf das geplante Primärarztsystem werden erste Details bekannt. So soll das im Koalitionsvertrag verankerte Primärarztsystem explizit auf zwei parallele Säulen – die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) sowie den Kollektivvertrag – bauen. Das hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) am Dienstagnachmittag (27. Januar) vor Journalisten deutlich gemacht.
Zuvor hatten sich erstmals die zentralen Akteure für die Umsetzung des Vorhabens – die Spitzen von Bundesgesundheitsministerium, Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), GKV-Spitzenverband und anderen Verbänden – für Gespräche getroffen. Dies hatte Tino Sorge (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, jüngst beim Neujahrsempfang des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes angekündigt.
Dass Ministerin Warken nun offiziell den „Startschuss“ gegeben habe, sei ein positives Signal, sagte Dr. Markus Beier, Bundesvorsitzender des HÄV, unmittelbar nach dem Termin im Ministerium. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die HZV ein zentraler Baustein des verbindlichen Primärarztsystems werden soll und Frau Warken auf zwei parallele Systeme setzt.“ Ein Primärarztsystem, erinnerte Beier, lebe von den hausärztlichen Praxen. „Mit ihnen steht und fällt diese Reform.“
Hausärztliche Kompetenz auf gleicher Ebene wie anonyme Callcenter?
Weitere nun bekanntgewordene Details sieht Beier deutlich kritischer. Denn potenzielle erste Anlaufstelle sollen im geplanten System nicht nur Hausärztinnen und Hausärzte sein, sondern auch eine „digitale Ersteinschätzung mit elektronischer Vermittlung nach Dringlichkeit“, kündigte Warken an. Konkret sieht sie damit zwei „Einstiegsmöglichkeiten“ für Versicherte:
- digitale (oder telefonische) Ersteinschätzung ODER
- direkter Kontakt zur Hausarztpraxis (ohne vorgeschaltete digitale Ersteinschätzung)
Für ersteres soll die 116 117 weiterentwickelt werden.
Zwischenzeitlich hatten die Kassen sogar den verpflichtenden Einstieg über die digitale Ersteinschätzung für alle gefordert. „Wir stellen uns entschieden gegen die Idee der Krankenkassen, eine verpflichtende digitale Ersteinschätzung könne erste Anlaufstelle der Patientinnen und Patienten werden“, kommentierte Beier. „Steuerung nach Schema F hat nichts mit einem Primärarztsystem zu tun. Die Realität ist, dass durch eine verpflichtende digitale Ersteinschätzung weder das Gesundheitssystem entlastet noch unsere Patientinnen und Patienten besser versorgt werden.“
Der Erstkontakt über die vertraute Hausarztpraxis müsse in der ambulanten Versorgung der Goldstandard sein, betonte Beier.
Effekte sollen erst 2028 in der Praxis ankommen
Der geplante Umbau gehört zu den Großprojekten dieser Wahlperiode. Warken peilt im Sommer einen ersten Referentenentwurf für ein Gesetz an. Erste Effekte wird es aber wohl erst 2028 geben können, erläuterte Warken am Dienstag.
Im nächsten Schritt seien weitere Termine für den Fachdialog geplant. “Wir stehen am Beginn einer der zentralen Strukturreformen im deutschen Gesundheitssystem in diesen Jahren, die ich gemeinsam mit den beteiligten Akteuren erarbeiten und einführen möchte”, versprach Warken. Am Ende würden alle Seiten profitieren.
Dabei unterstrichen Warken, KBV und GKV-Spitzenverband vor der Presse unisono, dass es bei dem geplanten Umbau nicht um Einsparpotenziale gehe. Der Ausbau der 116 117 soll aus Kassenmitteln finanziert werden; weder zu anfallenden Ausgaben noch zu erhofften Einsparungen wurden Zahlen genannt.
Ausnahmen für chronisch Kranke angedacht
Warken kündigte am Dienstag auch Ausnahmen an, etwa für chronisch Kranke, die bereits in fachärztlicher Behandlung sind. Hierzu hatten sich Hausärztinnen und Hausärzte bereit skeptisch gezeigt.
Als Anreize nannte Warken Boni (mit Überweisung), Gebühren (ohne Überweisung) oder auch Zwang (keine Erstattung ohne Überweisung). Diese Details gilt es wohl in den nächsten Treffen weiter zu konkretisieren.
