Berlin. Das Bundeskabinett hat den Entwurf für eine Apothekenreform beschlossen. Das hat die Bundesregierung am Mittwoch (17. Dezember) unmittelbar nach der Entscheidung bekanntgegeben. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Apotheken Impfungen mit bestimmten Impfstoffen durchführen können. Zudem wird Apotheken die Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verschreibung unter bestimmten Bedingungen ermöglicht, was eine breite Allianz ärztlicher Verbände bereits seit dem ersten Bekanntwerden der Apothekenpläne scharf kritisiert hatte.
So hatten neun ärztliche Verbände, darunter der Hausärztinnen- und Hausärzteverband, noch am Vortag an das Kabinett appelliert, die „Notbremse“ zu ziehen. Bereits im September war ein offener Brief an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verfasst worden, der vor deutlichen Risiken für die Patientensicherheit gewarnt hatte.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte am Mittwoch zur Verabschiedung durch das Kabinett, dass Apotheken vor Ort ein elementarer Teil der Arzneimittelversorgung und der gesundheitlichen Daseinsvorsorge seien. „Die dort vorhandenen Kompetenzen sollen in Zukunft noch deutlich breiter genutzt werden, um den Menschen ein möglichst niedrigschwelliges Versorgungsangebot machen zu können.“ Erfahrungen in anderen Ländern zeigten etwa, dass Impfungen in Apotheken zu deutlich höheren Impfquoten führen können, so Warken.
Die ärztlichen Vertreter hatten dies am Tag vor der Verabschiedung deutlich eingeordnet: „Zum Vergleich: Die Ärzteschaft impft an einem einzigen Tag in der Impfsaison mehr Menschen gegen die Grippe als die Apotheken über die ganze Saison hinweg“, verwiesen sie. Hier entlarve sich die Reform als „Pseudo-Stärkung“, bei der am Ende niemand gewinne.
Die Übertragung spezifisch erworbener Kenntnisse ohne Weiteres auf Apothekerinnen und Apotheker sei zudem ein klares Risiko für die Patientensicherheit.
Auch auf Seiten der Apothekerschaft hatten die Pläne zuletzt für heftige Kritik gesorgt. So werde die wirtschaftliche Situation der Apotheken nach einem entsprechenden Nachschärfen am Gesetzesinhalt nicht ausreichend berücksichtigt. “Die politische Zusage der Honorarerhöhung durch die Anhebung des Packungsfixums gilt und wird im kommenden Jahr zügig wieder auf die Tagesordnung kommen”, sicherte Warken zu.
