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Hausärztinnen- und HausärzteverbandApothekenpläne sind „Gefahr für Patientensicherheit“

Die Bundesgesundheitsministerin stellt den Apotheken weitreichende ur-ärztliche Aufgaben in Aussicht. Dies sei ein Dammbruch, der auch für die Sicherheit der Patientinnen und Patienten ernsthafte Folgen haben kann, geht der Hausärztinnen- und Hausärzteverband auf die Barrikaden. Es müsse dringend die „Notbremse“ gezogen werden.

Dürfen Apotheken bestimmte Medikamente künftig ohne ärztliche Verordnung abgeben? Das plant das Gesundheitsministerium.

Berlin. Ausgerechnet am Tag der Patientensicherheit (16.9.) macht Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) Pläne bekannt, die die versorgten Menschen aus Sicht des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes sogar in Gefahr bringen können. In Zukunft sollen Apotheken mitunter weitreichende ärztliche Aufgaben übernehmen können, so ihr Plan.

Das soll die Apotheker wohl auch über die Nullrunde beim Honorar hinwegtrösten, dieses Thema will Warken nämlich erst 2026 wieder in Angriff nehmen. Der neue Vorstoß der Ministerin wäre die Fortsetzung eines in 2022 begonnen Prozesses. Damals hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz den Apotheken bereits ausgewählte pharmazeutische Dienstleistungen ermöglicht.

Das soll Apotheken erlaubt werden

Auf dem Apothekertag kündigte die Ministerin an, sie wolle die Apotheken stärken, indem diese mehr Leistungen wie Impfungen und Vorsorge anbieten können. Als Nebeneffekt sollen Arztpraxen dadurch entlastet werden. „Bei ihnen können die Bürger ohne Termin Gesundheitsinformationen erhalten, persönlich vor Ort und fachkundig“, sagte Warken zu den Apothekerinnen und Apothekern.

Konkret soll das Maßnahmenpaket laut Ministerin folgende Regelungen umfassen:

  • Bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen ohne ärztliche Verordnung abgegeben werden können; etwa an chronisch Kranke bei dringendem Bedarf und einer bekannten Langzeitanwendung oder auch bei unkomplizierten Erkrankungen wie einem einfachen Harnwegsinfekt.
  • Zunächst befristet sollen Präparate mit gleichem Wirkstoff abgegeben werden können, wenn ein verordnetes Arzneimittel nicht vorrätig ist.
  • Früherkennungstests zu Herzkreislauferkrankungen
  • Alle Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen sollen auch in der Apotheke möglich sein.

Hausärzte: „Rote Linie überschritten“

Die beiden Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier reagierten umgehend auf die Pläne der Ministerin und forderten diese vehement auf, die „Notbremse zu ziehen“. Denn dadurch würden weder Patientinnen und Patienten besser versorgt noch die Arztpraxen entlastet.

Insbesondere mit dem Vorhaben, dass Apotheken verschreibungspflichtige Medikamente eigenständig verschreiben und gleich abgeben könnten, werde aus Verbandssicht eine „rote Linie“ überschritten. „Apothekerinnen und Apotheker werden hier mit Aufgaben betraut, für die es ein Medizinstudium braucht. Vorgesehen ist sogar, dass Apothekerinnen und Apotheker nicht nur Folgerezepte ausstellen können, sondern bei bestimmten Erkrankungen sogar die Erstverschreibung!“, warnen Beier und Buhlinger-Göpfarth.

Die Bundesvorsitzenden sehen dadurch die versorgten Menschen einer unnötigen Gefahr ausgesetzt. „Wie soll denn eine Apothekerin oder ein Apotheker am Tresen feststellen, ob es sich um eine unkomplizierte Erkrankung handelt und nicht beispielsweise um eine Lungenentzündung? Das ist ohne ärztliche Untersuchung nicht möglich!“

Dieser Einschätzung schließen sich auch Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und alle 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) an. In einer gemeinsamen Mitteilung heißt es, „Medikamente sind keine Bonbons“ und diese Pläne seien „in mehrfacher Hinsicht ein gefährlicher Irrweg“.

Gesundheitswesen würde noch komplexer

Zudem bemängelt der Hausärztinnen- und Hausärzteverband, dass das Ministerium die Erfahrungen mit den Grippe- und Coronaimpfungen in Apotheken ignoriert. Diese würden kaum nachgefragt und nur wenige Apotheken böten diese an. Sinnvoller sei es, die Impfquoten durch eine bessere Koordination zu steigern. Dies belegten auch Studien, erläuterten die Bundesvorsitzenden und verwiesen etwa auf die in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) um zehn Prozent höheren Impfquoten als in der Regelversorgung.

Nicht zuletzt würden weitere Anlaufstellen für gesundheitliche Leistungen das Gesundheitswesen für Patientinnen und Patienten noch komplexer und unübersichtlicher machen, so der Verband. „Das ist genau das, was es nicht braucht und ein echter Rückschlag!“

Verordnung und Medikamentenabgabe sind gesetzlich getrennt

KBV und KVen weisen außerdem darauf hin, dass die Pläne gegen geltendes Recht verstoßen. Schließlich sei gesetzlich geregelt, dass die Verordnung und Abgabe von Medikamenten getrennt stattfinden muss. „Gibt man diese Trennung auf, besteht das Risiko, dass die Verordnungsentscheidung nicht wie bisher alleine von medizinischen Erwägungen getragen ist. Apotheken erhalten für jedes Medikament, das sie abgeben, Geld. Je höher der Preis des Medikaments, umso höher fällt auch die Vergütung für den Apotheker aus“, heißt es in der Mitteilung.

Mehr Flexibilität für Apotheken

Darüber hinaus zielen die Reformpläne der Ministerin auf mehr Flexibilität für Apotheken. Bisher vorgegebene Öffnungszeiten für Apotheken sollen freigegeben werden. So könnten vor allem Apotheken auf dem Land ihre Geschäftszeiten besser an den Bedarf vor Ort anpassen.

Vorgesehen ist auch, dass pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) in den Apotheken mehr Verantwortung übernehmen können. Ihnen soll nach einer mindestens zweijährigen Weiterbildung ermöglicht werden, in begrenzten Zeiten auch die Apothekenleitung zu vertreten. Das bringe neue Entwicklungsmöglichkeiten für den Beruf, den fast nur Frauen ausübten, sagte Warken. Zudem gebe es kleineren Apotheken in der Fläche mehr Flexibilität. (mit dpa)

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