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WundbehandlungErneute Zitterpartie um sonstige Wundprodukte

Die Frist zur Verordnung von sonstigen Wundprodukten sollte bis Ende 2026 verlängert werden.

Bei sonstigen Produkten zur Wundbehandlung hat der Bundesrat für Ärztinnen und Ärzte bei Druckschluss von Hausärztliche Praxis erneut ein Chaos heraufbeschworen. Ende November schickten die Länder das Gesetz zur Pflegeentbürokratisierung (BEEP) in den Vermittlungsausschuss – und dieses enthielt zahlreiche für Niedergelassene wichtige Regelungen. So sollte darin auch die Frist zur Verordnung von sonstigen Wundprodukten bis Ende 2026 verlängert werden.

Die Sitzung des Vermittlungsausschusses war bei Druckschluss für den 17. Dezember geplant. Sehr ungewiss war jedoch, ob sich Bund und Länder direkt zum BEEP einigen können. Bereits vor einem Jahr gab es eine ähnliche Situation, in der die Kassen nachträglich die Kosten rückwirkend trotzdem erstatteten.

Auf Nachfrage sagte der GKV-Spitzenverband, man versuche bereits eine Lösung zu finden. Um sicher zu gehen, sollten Ärztinnen und Ärzte im Dezember die Entwicklung verfolgen und lieber vom Auslaufen der Verordnungsfrist am 2. Dezember ausgehen.

Merke: Auf jeden Fall trägt die GKV weiter die Kosten für Verbandmittel (Anlage Va Teil 1 der Arzneimittel-Richtlinie) sowie Produkte mit ergänzenden Eigenschaften, die als Verbandmittel gelten (Anlage Va Teil 2). Hingegen sind sonstige Wundprodukte nur noch verordnungsfähig, wenn sie in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie gelistet sind. Das ist bisher nur die Gazewundauflage UrgoStart® Tül.

Tipp: Die Hausärzte Moritz Eckert und Dr. Stephan Fuchs geben Rat zur medizinisch sinnvollen und wirtschaftlichen Wundversorgung (www.hausarzt.link/wunddoku). Ob Produkte auf Kassenkosten erlaubt sind, soll seit April 2025 in der Praxissoftware als “verordnungsfähiges Verbandmittel” gekennzeichnet sein.

Ursprünglich wollte der Gesetzgeber mit der Unterscheidung von Verbandmitteln und anderen Wundprodukten erreichen, dass sich die Qualität der Versorgung verbessert. Denn insgesamt gibt es zu den meisten Produkten kaum Evidenz.

Die Fristsetzung sollte bewirken, dass Hersteller Studiendaten zu ihren Produkten vorlegen. Bisher ist dies jedoch kaum passiert, wie Prof. Josef Hecken vom Gemeinsamen Bundesausschuss gegenüber Hausärztliche Praxis bemängelt (Interview unter www.hausarzt.link/mV8Bb).

Er fordert die Hersteller auf, “endlich Evidenz für ihre Produkte zu liefern”. Ans Gesundheitsministerium appelliert er, sich an das ursprüngliche Ziel zu erinnern. Denn die Regierung strebt an, dass der G-BA auch noch einmal die Verbandmitteldefinition anpacken soll – ein weiteres Vorhaben aus dem BEEP.

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