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GesundheitspolitikBundesrat stoppt Pflegegesetz, Ungewissheit für Ärzte

Die Beiträge zur Krankenversicherung sollen zum 1. Januar 2026 nicht steigen, so hat es der Kanzler in Aussicht gestellt. Doch das wackelt jetzt. Denn der Bundesrat hat das Pflegeentbürokratisierungsgesetz vorerst ins Abseits katapultiert - und damit auch eine Reihe wichtiger Vorhaben für Ärztinnen und Ärzte.

Sparen bei den Krankenhäusern? Länder haben sich im Bundesrat dagegen gestemmt.

Berlin. Für Millionen Versicherte gibt es vorerst keine Klarheit, ob die Krankenkassenbeiträge im neuen Jahr stabil bleiben können oder noch weiter steigen.

Der Bundesrat schickte am Freitag (21.11.) ein vom Bundestag beschlossenes Sparpaket in den Vermittlungsausschuss und hält die Umsetzung damit zunächst auf. Dieses Sparpaket war Teil des Pflegeentbürokratisierungsgesetzes (BEEP), das auch zahlreiche wichtige Änderungen für Ärztinnen und Ärzte enthielt. So ist damit unter anderem die Fristverlängerung zur Verordnung sonstiger Produkte zur Wundbehandlung doch erstmal wieder pausiert. Wichtig: Am Freitag hieß es seitens des Bundesrats, dass noch nicht klar ist, wann sich der Vermittlungsausschuss treffen wird. Ärztinnen und Ärzte sollten sich daher erstmal darauf einstellen, dass die meisten der über 300 sonstigen Wundprodukte ab 2. Dezember aus der GKV-Erstattung fallen.

Darüber hinaus hätte das Pflegegesetz auch bei anderen ärztlichen Themen wichtige Änderungen angestoßen, zum Beispiel für Poolärzte im Notdienst, zur Gestaltung des Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigungen oder Ausnahmen von der Befüllungspflicht der elektronischen Patientenakte (ePA).

Länder stellen sich vor Kliniken

Die Anrufung des Vermittlungsausschusses hat einen Grund: Die Länder lehnen die im Pflegegesetz vorgesehene Ausgabenbremse für die Kliniken ab, mit denen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) den Druck für erneute Anhebungen der Zusatzbeiträge der Krankenkassen zum 1. Januar 2026 auflösen will.

Der Widerstand der Länder richtet sich gegen Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro bei den Krankenhäusern, die den Großteil des Sparpakets von insgesamt zwei Milliarden Euro ausmachen sollen. Dazu soll der Anstieg der Klinik-Vergütungen 2026 auf die tatsächlichen Kostensteigerungen begrenzt werden.

Ministerin: Schlechtes Signal

Warken sagte, die Anrufung des Vermittlungsausschusses sei ein schlechtes Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Entscheidung werfe einen Schatten auf das gemeinsame Ziel, die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung insgesamt auf ein stabiles Fundament zu setzen, um Beitragserhöhungen zu vermeiden.

Die Herausforderungen im nächsten Jahr könnten nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung gelingen. “Immer höhere Beiträge oder Steuerzuschüsse können dafür keine Lösung sein.”

Ablehnung der Länder

In der Länderkammer wurde parteiübergreifende Ablehnung deutlich. Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) monierte, dass Einsparungen einseitig zulasten der Krankenhäuser gingen.

Hessens Ministerin Diana Stolz (CDU) warnte, die Absenkung für 2026 werde zur neuen Basis für die Folgejahre. Dies führe zu einer dauerhaften finanziellen Schwächung.

Der niedersächsische Ressortchef Andreas Philippi (SPD) kritisierte, den Kliniken werde ein kürzlich beschlossener Inflationsausgleich für die Jahre 2022 und 2023 von vier Milliarden Euro teils wieder genommen.

Alle Redner betonten unisono, dass sie die eigentlichen Ansätze des Gesetzes, die Pflegekräfte zu stärken, positiv sehen. Auch für die Stabilisierung der GKV zeigten sie großes Verständnis, dies könne jedoch nicht einseitig auf den Kliniken abgeladen werden, sondern müsse gleichmäßiger auf mehreren Schultern verteilt werden.

Zitterpartie bei Abstimmung

Die Abstimmung darüber, ob der Vermittlungsausschuss angerufen oder das Gesetz gebilligt werden soll, wurde nach der Aussprache auf das Ende der Sitzung verschoben.

Grund war, dass die Bundesregierung mit Blick auf die Einwände der Länder noch eine Erklärung erarbeiten wollte, die während der laufenden Sitzung in der Länderkammer zu Protokoll gegeben werden sollte.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Georg Kippels (CDU), appellierte an die Länder, auf den Vermittlungsausschuss zu verzichten. Die Krankenkassen bräuchten ein klares Signal, sich beim Festsetzen der Zusatzbeiträge auf die geplanten Maßnahmen verlassen zu können.

Warkens Warnung blieb ungehört

Auch Warken hatte vorab gewarnt, sollten die Regelungen infrage gestellt werden, würden die Kassen die entlastende Wirkung in den bis Mitte Dezember abzuschließenden Haushaltsplanungen nicht mehr berücksichtigen.

Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sprach von einem “offenen Misstrauensvotum” gegen die Ministerin, deren Beitragssicherungsversprechen endgültig kollabiert sei.

Der Vermittlungsausschuss bedeute jetzt zusätzliche Unsicherheit: “Haushalte müssen doppelt geplant, Verträge angehalten und Neuverhandlungen vorbereitet werden – weil die Ministerin ein Paket vorgelegt hat, das schon vor der Umsetzung implodiert”, sagte Dahmen der dpa.

Kassen müssen Zusatzbeiträge bald festlegen

Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte bereits in Aussicht gestellt, dass die Beiträge zur Krankenversicherung zum 1. Januar 2026 nicht steigen. Krankenkassen und Opposition warnten aber schon vor der Entscheidung im Bundesrat vor absehbaren Anhebungen der Zusatzbeiträge 2026, da viele Kassen Reserven auf vorgeschriebene Mindestwerte auffüllen müssen.

Direkt stabile Beiträge festlegen kann die Politik nicht. Über die Zusatzbeiträge für 2026 für ihre Versicherten entscheiden die Kassen je nach ihrer Finanzlage in den nächsten Wochen selbst. Im Schnitt liegt das Niveau derzeit bei 2,9 Prozent.

Der gesamte Beitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, umfasst daneben den allgemeinen Satz von einheitlich 14,6 Prozent. Bei Anhebungen des Zusatzbeitrags haben Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Erst Anfang 2025 hatte es eine Welle kräftiger Erhöhungen gegeben. jvb

Quelle: dpa

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