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Deutscher ÄrztetagHausärzte fordern: GOÄ-Reform zügig umsetzen

Es war fast schon ein historischer Moment. Nach vielen Jahren Arbeit an der Novellierung der GOÄ hat die Delegiertenversammlung des 129. Deutschen Ärztetages Ende Mai der GOÄneu zugestimmt - trotz einiger Kritik im Vorfeld. Warum das positive Votum wichtig war und wie es nun weitergeht.

Die gültige GOÄ stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1982. Sie bildet die ärztliche Tätigkeit längst nicht mehr ab.

Mit Spannung hatten die Delegierten des 129. Deutschen Ärztetages (DÄT) in Leipzig auf diesen Tagesordnungspunkt gewartet: Am Vatertag stand die Abstimmung zur längst überfälligen Novellierung der GOÄ an. Im Vorfeld des DÄT hatte der Hausärztinnen- und Hausärzteverband immer wieder dringend dazu geraten, die große Chance nicht verstreichen zu lassen und der Reform zuzustimmen.

Politischen Schaden abwenden

Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt startete den Tagesordnungspunkt mit einem flammenden Plädoyer für den mit dem PKV-Verband abgestimmten Entwurf zur GOÄneu und bat um Zustimmung zur GOÄ-Novelle. Er warnte die Delegierten: Bei Ablehnung des Entwurfs wäre die Chance zu einer neuen GOÄ am Nullpunkt angelangt, der politische Schaden für die Ärzteschaft immens.

Vorwürfen, die Entstehung und Inhalte der neuen GOÄ seien intransparent und bei den Vorgängen seien die Verbände nicht ausreichend einbezogen worden, begegnete Reinhardt mit Fakten: Die Arbeit an der GOÄneu, die 2017 startete, sei immer transparent gewesen. Alles sei abgestimmt mit 165 Fachverbänden und -gesellschaften, zahlreiche Workshops und Clearingverfahren seien durchgeführt worden. Auch versprach er, dass die Arbeit an der GOÄneu kontinuierlich weitergehe und weiterhin Verbesserungen umgesetzt würden.

An einem Beispiel verdeutlichte Reinhardt, wie die Welt nach einer GOÄ-Reform aussehen wird. Ein typischer Fall wäre der Patient, der mit Bauchschmerzen in die Praxis kommt. Es wird untersucht, ein Ultraschall durchgeführt. Dabei ergibt sich der Verdacht auf Lebermetastasierungen. Es folgt ein Beratungsgespräch mit dem Patienten, der nach Hause geht und das seiner Frau erzählt.

Diese ist vollkommen aufgeregt, beide wollen am Nachmittag noch einmal mit der Ärztin oder dem Arzt sprechen. In der jetzigen GOÄ hätte nur ein Ultraschall und eine Beratung angesetzt werden können. Mit der geplanten GOÄneu könnten alle Gespräche abgerechnet werden. Auch unsinnige Ausschlüsse in der jetzigen GOÄ, dass nur das eine oder andere Organ geschallt werden kann, seien herausradiert worden, erklärte Reinhardt.

“Die alte GOÄ bildet schon lange nicht mehr den Kern des ärztlichen Handelns ab”, stellt auch Dr. Markus Beier, Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, klar und hofft darauf, dass die reformierte GOÄ schnell umgesetzt wird. Besonders positiv findet er die Einführung einer hausärztlichen Betreuungspauschale, die mit rund 90 Euro bewertet ist, zweimal in einem halben Jahr abgerechnet werden kann und von allen Ärztinnen und Ärzten angesetzt werden kann.

Auch neue Ziffern, wie etwa die GOÄ Nr. 20 (rund 41 Euro), begrüßt Beier. Diese könne dann angesetzt werden, wenn Befunde von Patientinnen und Patienten gesichtet werden müssen. Das komme im ärztlichen Alltag häufig vor.

Probleme mit GOÄ nehmen zu

Eine rasche Umsetzung der beim DÄT beschlossenen Reform ist jetzt auch wichtig, weil die Probleme mit der alten GOÄ zunehmen. Bei der Sichtung von Analogabrechnungen zeigt sich das Dilemma der Ärztinnen und Ärzte: Viele der erbrachten Leistungen sind nicht in der veralteten GOÄ abgebildet. So kann es schnell geschehen, dass eine für den Zeitaufwand passende Leistung herausgesucht wird, die aber eigentlich gar nicht so richtig zur Leistungsziffer passt.

Das wiederum führt nicht nur zu Ärger mit der Privaten Krankenversicherung. Auch das Vertrauensverhältnis zu den Patientinnen und Patienten kann darunter leiden. Und die vielen Abrechnungsausschlüsse sind für Ärztinnen und Ärzte kaum noch zu durchschauen.

Dilemma Analogabrechnungen

Wie schwierig es für Ärztinnen und Ärzte ist, sich mit der veralteten GOÄ zu behelfen, zeigt sich in vielen Bereichen.

Aktuelles Beispiel ist die Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA), die nicht in der GOÄ abgebildet ist. Deshalb müssen Ärztinnen und Ärzte analog auf die GOÄ Nr. 75 – “Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem[n] Befund[en], zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie” zurückgreifen, lautet die Abrechnungsempfehlung der BÄK.

Die weitere Befüllung kann dann analog mit der GOÄ Nr. 70 “Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung” abgerechnet werden, heißt es weiter von der BÄK. Diese Leistungsbeschreibung sehen Patientinnen und Patienten dann auf der Rechnung, obwohl sie keine Bescheinigung, Zeugnis oder AU erhalten haben.

PKV-Versicherte dürften sich auch wundern, wenn sie von der Praxis einen Medikationsplan erhalten und später auf der Rechnung die analoge Abrechnung GOÄ Nr. 76 steht. Überprüfen sie die abgerechnete Ziffer, finden Versicherte die Abrechnung über einen schriftlichen Diätplan, den sie nie bekommen haben. Die Liste ließe sich unendlich fortsetzen.

Übergabe an das BMG

Auch wenn Ärztinnen und Ärzte bei technischen Leistungen mit der GOÄneu Abstriche hinnehmen müssen, stimmte die Delegiertenversammlung mit großer Mehrheit (212 Ja, 19 Nein, 8 Enthaltungen) für die Umsetzung der GOÄ-Novelle. Reinhardt erhielt Standing Ovations für die erfolgreiche Abstimmung.

“Das Ziel leistungsgerechter Honorare für Ärztinnen und Ärzte bei bezahlbaren Beiträgen für Privatversicherte ist zu einem wirksamen Ausgleich gebracht worden. Jetzt ist die Politik in der Verantwortung: Wenn ein so breit abgestimmter und tragfähiger Entwurf vorliegt, der von allen relevanten Akteuren mitgetragen wird, dann ist auch der Zeitpunkt gekommen, ihn in die politischen Verfahren einzubringen”, erklärten Bundesärztekammer und PKV-Verband in einer gemeinsamen Pressemitteilung im Anschluss an die Abstimmung.

Auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband zeigt sich erfreut über das positive Votum. “Die aktuelle Situation, bei der häufig weder die Patientinnen und Patienten noch die Kolleginnen und Kollegen nachvollziehen können, was warum wie abgerechnet werden muss, ist nicht länger hinnehmbar”, erklären die beiden Bundesvorsitzenden des Verbandes, Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier, die meinen: “Jetzt ist das Bundesgesundheitsministerium am Zug. Ärzteschaft und PKV haben geliefert und wie verlangt einen guten Kompromiss vorgelegt. Es gibt jetzt keine Ausreden mehr. Das Bundesgesundheitsministerium muss die GOÄ nun zeitnah erlassen – und zwar besser heute als morgen.”

Der GOÄ-Entwurf wird nun an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) übergeben, die bereits bei der Eröffnung des Deutschen Ärztetages die Notwendigkeit einer neuen GOÄ begrüßt hatte. Sie sei eine “Grundvoraussetzung”.

Fazit

  • Die gültige GOÄ stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1982. Sie bildet die ärztliche Tätigkeit längst nicht mehr ab.
  • Dem Entwurf einer GOÄneu stimmte die Delegiertenversammlung des DÄT zu.
  • Als Verordnungsgeber ist jetzt das BMG gefragt.

Quellen:

  1. Kommentierungen PKV-Verband: www.hausarzt.link/TYPFp
  2. GOÄ Ratgeber – Auslegungshinweise zum Thema Gebührenordnung der Bundesärztekammer: www.hausarzt.link/6Yqs2
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