Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck aus.
Abbrechen

129. Deutscher ÄrztetagVerbände fordern: GOÄ-Reform muss jetzt kommen

Kurz vor dem Start des Deutschen Ärztetags (DÄT) am 27. Mai in Leipzig plädieren sechs große Ärzteverbände dafür, dem Entwurf der GOÄneu zuzustimmen. Anschließend sei die neue Bundesgesundheitsministerin gefordert.

Die derzeit gültige, veraltete GOÄ ist kompliziert und gespickt mit Abrechnungsausschlüssen.

Berlin. Endlich liegt der Entwurf einer GOÄ-Novelle vor, der eine tragfähigen Kompromiss zwischen Ärzteschaft und PKV-Verband sowie der Beihilfe darstellt, betonen Ärzteverbände in einer gemeinsamen Pressemitteilung am Donnerstag (22.5.).

Neben dem Hausärztinnen- und Hausärzteverband plädieren der Berufsverband der Deutschen Internistinnen und Internisten, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen, der Hartmannbund, der Spitzenverband ZNS und der VirchowBund gemeinsam dafür, dem Entwurf der neuen GOÄ beim 129, Deutschen Ärztetag (DÄT) zuzustimmen, der vom 27. bis 30.5 in Leipzig stattfindet.

Ablehnung wäre “fatales Signal”

Endlich werde die ärztliche Zuwendung in allen Fachgebieten wieder angemessen anerkannt. Insgesamt werde die neue GOÄ auch zu einer besseren Honorierung führen.

Könnten sich die Delegierten in Leipzig nicht auf den Entwurf der GOÄneu einigen, wäre das auf der anderen Seite ein fatales Signal für die Zukunft des dualen Versicherungssystems, warnen die Ärztevertreter.

Weiterentwicklung gesichert

Gut sei, dass die neue GOÄ ständig weiterentwickelt würde. Bundesärztekammer (BÄK) und PKV-Verband hätten vereinbart, dass die neue GOÄ nach einem positiven Votum in Leipzig weiter angepasst und verbessert werde. Die Voraussetzungen dafür seien auch nach dem Inkrafttreten der neuen GOÄ geschaffen worden.

“Die neue Bundesgesundheitsministerin steht nun in der Verantwortung, das Novellierungsverfahren auf der Basis eines positiven Ärztetagvotums zügig einzuleiten”, so Verbände. AT

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.