Der Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege würde die Preisbildung für neue patentgeschützte Arzneimittel grundlegend umkrempeln. Das geht aus seinem jüngsten Gutachten vor, das der Rat im Mai an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) übergeben hat.
Für Hausärztinnen und Hausärzte sind die Ideen insofern interessant, weil sie sich bei der Verordnung am Wirtschaftlichkeitsgebot orientieren müssen. Der festgelegte Zusatznutzen für ausgewählte Patientengruppen ist somit bei der Verordnung zu berücksichtigen.
Auch würde eine vom Rat angestrebte Verbesserung der Studienlage zu neuen Arzneimitteln hoffentlich dazu führen, dass Hausärztinnen und Hausärzte mehr praxisrelevante Studienergebnisse für die Wahl der Therapie zur Verfügung stehen würden.
Noch vor 15 Jahren lag der Durchschnittspreis für ein neues Medikament unter Patentschutz bei rund 1.000 Euro, erklärte Ratsmitglied Prof. Leonie Sundmacher bei der Vorstellung des Gutachtens. In letzter Zeit schwankten die Preise eher bei um die 50.000 Euro. Da künftig mit noch mehr hochpreisigen Medikamenten für mehr Erkrankte zu rechnen sei, müsse die Preissystematik reformiert werden, um die Krankenkassen nicht zu überfordern, erläutert der Rat.
Ob die radikalen Vorschläge jedoch auch in Gesetzesform gegossen werden, darf trotz der aktuell schlechten Finanzlage der Krankenkassen bezweifelt werden. Ministerin Warken schlägt deutlich zurückhaltendere Töne an. Es gelte “stets die richtige Balance” zwischen einem schnellen Zugang zu neuen Arzneimitteln, der Stärkung des Pharmastandorts Deutschlands sowie der Preisentwicklung für die Krankenkassen zu finden, kommentierte sie die Übergabe des Gutachtens.