Alle Ärztinnen und Ärzte zahlen bekanntlich in ihr Versorgungswerk ein – viele machen sich in den ersten Berufsjahren wenige oder keine Gedanken darum. Dabei sind Informationen rund um die Altersvorsorge sehr wichtig. Denn die Weichen für die spätere Rente werden bereits in jungen Jahren gestellt.
Ärztinnen und Ärzte sind zur Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk verpflichtet.
Ärztinnen und Ärzte sind zur Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk verpflichtet, erklärte Referentin Kirsten Gutjahr, Hauptgeschäftsführerin der Ärzteversorgung Niedersachsen, beim Online-Seminar “Gender Pension Gap” Anfang Januar. Das Seminar wurde vom Forum Hausärztinnen Niedersachsen im Hausärztinnen- und Hausärzteverband organisiert.
Grundsätzliche gesetzliche Aufgabe eines Versorgungswerkes ist es, Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente sowie andere durch Satzung vorgesehene Leistungen zu gewähren. Das Renteneintrittsalter ist bei der Ärzteversorgung Niedersachsen gleich wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung.
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