Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck aus.
Abbrechen

ArbeitsrechtZugang einer Kündigung muss beweisbar sein

Eine Kündigung kann formal korrekt sein und dennoch zum Problem werden, wenn der Arbeitgeber den Zugang des Schreibens nicht beweisen kann. Das zeigt ein Urteil (AZ: 2AZR 184/25 vom 7.5.2026) des Bundesarbeitsgerichts (BAG).

Im zu entscheidenden Fall kritisierten die höchsten Richter das Verfahren des Einwurf-Einschreibens, konkret ein Scan- und Dokumentationsverfahren der Deutschen Post. Dieses Verfahren wurde offenbar mittlerweile geändert.

Dennoch zeigt das Urteil: Wer sich bei einer fristgerechten Kündigung allein auf den Postweg verlässt, ist nicht hundertprozentig auf der sicheren Seite. Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber den Zugang des Kündigungsoriginals vor dem Arbeitsgericht beweisen kann. Bei der Kündigung zählt nicht das Absende- sondern das Zugangsdatum, das nachgewiesen werden muss.

red

▲
E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
(max. 5 Dateien; PDF, JPG, PNG oder TIF)

Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.