Kennen Sie schon diese App...Corona-Fragen besser lenken

Patienten, die sich nicht sicher sind, ob sie an Covid19 erkrankt sind, finden in der "CovApp" erste Antworten und Vorschläge zum weiteren Vorgehen.
Patienten, die sich nicht sicher sind, ob sie an Covid19 erkrankt sind, finden in der "CovApp" erste Antworten und Vorschläge zum weiteren Vorgehen.
Videosprechstunden können helfen, während der Corona-Epidemie die Ansteckung in Wartezimmern zu minimieren. Dafür wurden wichtige Regelungen gelockert. Auch in der Abrechnung "lohnt" sich der Einsatz der Kamera heute mitunter.
Hacker machen keine Pause, im Gegenteil: Einige wollen das gewachsene Informationsbedürfnis nutzen. Praxisteams für Computer-Viren zu sensibilisieren ist genauso wichtig wie der Schutz vor Coronaviren.
Die 01435 EBM wurde bisher oft vergessen, durch die Corona-Epidemierückt sie in den Fokus. Bei der Abrechnung gibt es aber einige Tücken.
Kaum genehmigt, gehört die Krankschreibung nach telefonischem Kontakt schon wieder der Vergangenheit an. Das teilt der G-BA mit einem Blitz-Beschluss mit. Nach heftiger Kritik von Hausärzten und Politikern, signalisiert der Bundesgesundheitsminister jetzt Gesprächsbereitschaft.
Mit der 01434 EBM werden Telefonate mit Patienten aufgewertet. Sie gilt für Haus- und Kinderärzte im zweiten Quartal 2020. Weitere Änderungen bei der Kodierung von Corona sorgen aber erstmal für Verwirrung und bedeuten wohl zusätzlichen Aufwand.
Mit der Erweiterung des Budget scheint der Bewertungsausschuss auf den ersten Blick eine angemessene Antwort auf den von der Pandemie verursachten Mehraufwand gefunden zu haben. Auf den zweiten Blick offenbaren sich aber viele Unklarheiten.
Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst zu einer Behandlung fahren konnten, erhielten die Fahrtkosten von der Krankenkasse erstattet - sofern diese sie vorher genehmigte. das hat sich nun geändert.
Online-Bewertungsportale sind ungern gesehen unter Ärzten. Umso erfreulicher, wenn die dort vorherrschende Meinung positiv ist.
Seit März können Praxen, die am AOK-Hausarztvertrag in Baden-Württemberg teilnehmen, neben einem Kleinwagen auch ein E-Bike zu Sonderkonditionen leasen.
Seit Anfang April ist der neue EBM in Kraft. Er bringt für Hausärzte viele Änderungen mit sich.
Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.