GanzkörperuntersuchungenNr. 8 GOÄ: Auf nachvollziehbare Indikation achten
Müssen Hausärzte notwendige Ganzkörperuntersuchungen durchführen, gestaltet sich die Abrechnung mitunter kompliziert. Darauf gilt es bei der Nr. 8 GOÄ zu achten.
Müssen Hausärzte notwendige Ganzkörperuntersuchungen durchführen, gestaltet sich die Abrechnung mitunter kompliziert. Darauf gilt es bei der Nr. 8 GOÄ zu achten.
Von EBM-Ziffern über Regress-Regeln bis hin zu Formularen: Im Praxisalltag gilt es, Neuerungen stets im Blick zu behalten – ganz zu schweigen von immer wieder neuen Sonderregelungen in der Pandemie. Eine Übersicht, worauf es aktuell zu achten gilt.
BÄK-Chef Dr. Klaus Reinhardt macht Druck bei der GOÄ-Reform: An diese sei nach der Bundestagswahl im September endlich ein Haken zu setzen. Die Ärzteseite habe dazu ihre Hausaufgaben gemacht. An anderer Stelle sorgte die Dualität von GKV und PKV einmal mehr für Gesprächsbedarf.
Von der AU bis zum Schrieb fürs Fitnessstudio: Für kurze Bescheinigungen sieht die GOÄ die Nr. 70 vor. Für Hausarztpraxen kann sie lohnend sein – doch ist Vorsicht geboten: Die Grenze zum Abrechnungsbetrug ist mitunter dünn.
Um den Praxisalltag in all seinen Facetten wiederzugeben, sieht die GOÄ Analogziffern vor: Ziffern, um nicht in der GOÄ enthaltene Leistungen analog zu einer gleichwertigen abzurechnen. Drei Situationen, wie sie im Praxisalltag lohnend anzuwenden sind.
Das großflächige Auftragen von Salben kommt in der Hausarztpraxis nicht sehr oft vor, daher fällt die 209 GOÄ gern unter den Tisch. Dabei gibt es einige Gründe, warum Praxisteams sie kennen sollten.
Hausbesuche durch eine VERAH können nicht nur sinnvoll, sondern auch lukrativ sein. Praxen sollten aber die einzelnen Hausarztverträge kennen, denn hier gibt es Unterschiede.
Die GOÄ-Reform ist eine Dauerbaustelle, die in dieser Legislaturperiode einmal mehr aufgeschoben wurde. Als Gast beim digitalen Hausärztetag Baden-Württemberg schürt BÄK-Chef Dr. Klaus Reinhardt nun neue Hoffnung mit Blick auf die Wahlerfolge der Grünen - und unterstreicht vor allem mit Blick auf die Hausarztmedizin die Notwendigkeit der Reform.
Die sonografische Untersuchung des Abdomens nach 33042 EBM rechnen Hausärzte sehr oft ab. Sie ist bei mehreren oder nur einem Organ erlaubt - jedoch gibt es eine Ausnahme.
Aufatmen in den Praxen: Bei Privatpatienten können die zusätzlichen Hygiene- und Gesprächsleistungen während der Pandemie weiter abgerechnet werden. Die GOÄ-Sonderregeln gelten weiter - vorerst. Und auch mit Blick auf den EBM könnten wichtige Entscheidungen ins Haus stehen.
Die Nr. 1 GOÄ ist für Praxen der Klassiker, wenn es um die Abrechnung von Beratungen geht. Oft kommen aber auch Alternativen infrage.
Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.