"Hygienezuschlag" für PrivatpatientenGOÄ-Rechnungen jetzt korrigieren?

Die Corona-Pandemie lässt auch immer neue Abrechnungsregeln in die Praxis flattern. Nun wurde still und von vielen unbemerkt das Zeitfenster für den "Hygienezuschlag" zurückdatiert. Eine mögliche Konsequenz: die Korrektur der April-Rechnungen um die Nr. A245 GOÄ.
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