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Elektronische PatientenakteePA-Befüllung wird weiter mit 11 Euro vergütet

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird erst ab Oktober Pflicht. Für die vielen Praxen, die sie schon heute befüllen, kommt nun eine wichtige Klarstellung: Erst fürs nächste Quartal kommt die Vergütung auf den Prüfstand. Plus: So schulen die Hersteller Praxisteams zum Umgang mit der ePA.

Blick in die ePA: Bis Oktober soll sich erst einmal nichts an der Vergütung für die Befüllung ändern.

Berlin. Befüllen Hausärztinnen und Hausärzte die elektronische Patientenakte (ePA) von Versicherten zum ersten Mal, so können Sie dafür weiterhin die EBM-Nr. 01648 (89 Punkte / 11,03 Euro) ansetzen. Anpassungen an der Ziffer wird es erst zum 1. Oktober und nicht bereits in diesem Quartal geben. Dass der Bewertungsausschuss die entsprechende Prüffrist bis Ende September verschoben hat, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am Donnerstag mitgeteilt.

Damit zählen weiterhin die drei vorhandenen Gebührenordnungspositionen zur ePA-Befüllung:

  • Erstbefüllung: 01648 EBM (89 Punkte / 11,03 Euro) – zum Beispiel beim Einstellen eines Arztbriefs oder Befundberichts, wenn vorher noch kein Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut oder Krankenhaus Dokumente eingestellt hat.
  • Weitere Befüllung: 01647 EBM (15 Punkte / 1,86 Euro) – falls im Behandlungsfall ein Arzt-Patienten-Kontakt (persönlich oder per Video) bestand.
  • Weitere Befüllung ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt und ohne Arzt-Patienten-Kontakt per Video: 01431 EBM (3 Punkte / 37 Cent)

Die Verlängerung der „ePA-Abrechnungsziffern“ entspricht dem übrigen – bereits verschobenen Zeitplan – für die Ausrollung der ePA. Diese wird erst ab 1. Oktober verpflichtend. Die Gematik beobachtet aktuell aber bereits steigende Nutzungszahlen.

Welche Hersteller liefern schon aus?

Passend dazu verweist die KBV aktuell auf eine Übersicht des Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) zu bereits ausgelieferten Softwaremodulen zur Nutzung der ePA. Für diese zweiseitige Übersicht, auf die die KBV gedrungen hatte, hat der Verband, der PVS-Anbieter mit einem großen Marktanteil vertritt, seine Mitgliedsunternehmen befragt.

Die Hersteller, die bisher noch nicht ausgeliefert haben, würden ihre Module zu Beginn des dritten Quartals ausrollen, heißt es.

„Wir brauchen schnellstens Klarheit darüber, ob alle Praxen das notwendige ePA-Modul erhalten“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Sie rät Ärztinnen und Ärzten, die ePA zu testen und ihren PVS-Herstellern Feedback zu geben. So könnten zügig Verbesserungen an der Software erreicht werden, bevor die Nutzung ab Oktober verpflichtend wird, sagte sie.

Praxis-Tipp: Praxen finden in der zweiseitigen Übersicht neben den Terminen der Freischaltung der Module weiterführende Informationen wie Schulungsangebote der Hersteller. Darunter finden sich beispielsweise Seminartermine – teils bereits in der kommenden Woche! – sowie erklärende Videos auf Webseiten, auf die in der Übersicht teils direkt verlinkt wird.

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