Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck aus.
Abbrechen

Gesetzliche KrankenversicherungWarken will “über 75 Prozent der Sparvorschläge umsetzen”

Ein Großteil der von der Expertenkommission vorgeschlagenen Sparvorschläge für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) soll zügig umgesetzt werden. Das bekräftigte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), die aber auch die Krankenkassen in die Pflicht nehmen will.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) möchte schon vor der Sommerpause die erste Reform der GKV in trockenen Tüchern haben.

Berlin. Der Koalitionsausschuss am Wochenende habe ihr bestätigt, dass ein Sparpaket für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vorgelegt werden muss, erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) am Dienstag (14.4.) bei einer Pressekonferenz.

Schon am 30. April will Warken einen Referentenentwurf vorlegen. Dabei sollen 75 Prozent der Sparvorschläge der Expertenkommission, die der Hausärztinnen- und Hausärzteverband in Teilen deutlich kritisiert hatte, umgesetzt werden.

Die Maßnahmen würden sich grundsätzlich an zwei Leitlinien orientieren: Die Zuwächse von Preisen und Vergütungen werden an die Einnahmen gekoppelt und die Leistungen, für die Geld ausgegeben werde, müssten für die Versicherten einen nachweisbaren Nutzen erbringen, so die Ministerin.

Alle Beteiligten und Leistungsbereiche in der GKV müssten dabei ihren Beitrag leisten. Dabei zählte Warken explizit auf:

  • Stationärer Bereich: Dauerhafte Streichung der sogenannten Meistbegünstigungsklausel, Begrenzung der Zuwächse beim Pflegebudget, schrittweise, verpflichtende Einführung eines Zweitmeinungsverfahrens vor Operationen.
  • Pharmaindustrie: Herstellerrabatt ergänzt um eine dynamische Komponente, die sich am Verhältnis der Arzneimittelausgaben zur Entwicklung der GKV-Einnahmen orientiert, Einführung von Rabattverträgen für gleichwertige Patentarzneimittel.
  • Vertragsärzte: Abschaffung der extrabudgetären Vergütung für Terminvermittlungen, Streichung der extrabudgetären Vergütung für Erstbefüllung und Aktualisierung der elektronischen Patientenakte (ePA).
  • Apotheken: Erhöhung des Apothekenabschlags.
  • Krankenkassen: Halbierung der Werbeausgaben der Krankenkassen, Begrenzung der Vergütung für außertarifliche Beschäftigte bei Krankenkassen, bei den medizinischen Diensten und den Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Expertenkommission hatte die Krankenkassen bei den Sparvorschlägen außen vor gelassen.

Aufgrund der Maßnahmen könnten bereits 12 Milliarden Euro eingespart werden, rechnete Warken vor. Das aber reiche nicht aus, um die Lücken zu schließen. Auch die Versicherten und Arbeitgeber müssten ihren Beitrag leisten:

  • Versicherte: Erhöhung der Zuzahlungsbeiträge von 5 auf 7,50 Euro und 10 auf 15 Euro, Abstriche bei Krankengeldzahlungen, Streichung der Homöopathie, Streichung des Hautkrebsscreenings. Modifiziert wird der Sparvorschlag der Kommission zum Ende der beitragsfreien Versicherung eines Ehepartners: Ausgeschlossen sind zum Beispiel Elternteile von Kindern unter 7 Jahre oder Rentnerpaare. Ab 2028 würde dann für einen betroffenen, bislang mitversicherten Ehepartner 3,5 Prozent einkommensabhängig zusätzlich für die GKV fällig werden, so Warkens Idee.
  • Arbeitgeber: Aufgrund der Aufhebung der beitragsfreien Versicherung für bestimmte Ehepartner wird ein höherer Pauschalbetrag für geringfügig Beschäftigte entrichtet werden müssen.

Mit dem derzeitig geplanten Maßnahmenpaket könnten knapp 20 Milliarden Euro eingespart werden, so Warken. Da eine Lücke von 15 Milliarden Euro erwartet werde, gebe es hoffentlich noch einen Puffer.

Oberstes Ziel: Ein stabiler Beitragssatz

Sicher sei dies bei der rasanten Entwicklung der Finanzierungslücken allerdings nicht, warnte die Ministerin. Anfang des Jahres sei sie von einem Defizit von 12 Milliarden Euro ausgegangen. Nun seien es bereits 15 Milliarden Euro.

Bis 2030 seien 40 Milliarden Euro einzusparen. Wenn am Ende ein Puffer übrigbleibe, sei das gut. Ansonsten sei oberstes Ziel, die GKV-Beiträge zu stabilisieren.

Neben der schnellen Vorlage eines entsprechenden Referentenentwurfs stehen weitere Punkte kurzfristig an: Für den Sommer kündigte Warken den Entwurf für ein Primärversorgungssystem an.

Viele Baustellen zu bearbeiten

Die Digitalisierung soll mit einem Gesetzentwurf vorangebracht werden, der bereits in der Ressortabstimmung ist und schon erste Elemente für die Primärversorgung enthalte.

Auch der Abbau der Bürokratie stehe ganz oben auf der Agenda und es würden bereits Gespräche geführt. Ähnliches gelte für eine Präventionsoffensive und die Pflege, die neu gedacht werden müsse. Das zweite Paket der Expertenkommission, das Ende des Jahres fertiggestellt werden soll, werde sicher weitere Impulse enthalten, so Warken.

Was eine Erhöhung der Steuern für Tabak, Alkohol oder Zucker angeht, verwies Warken auf das Bundesfinanzministerium. Dies falle nicht in ihren Zuständigkeitsbereich, sie sei aber “sehr dafür”, diese Themen anzugehen.

Auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hatte sich zustimmend positioniert. Die Mehreinnahmen aus einer solchen Erhöhung beispielsweise der Tabaksteuer müsse aber zweckgebunden direkt in das Gesundheitssystem und insbesondere in Prävention, Rauchentwöhnung und die Behandlung von Betroffenen fließen, mahnte Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Co-Bundesvorsitzende des Verbands, am Dienstag (14.4.). Eine Verwendung der Mittel für andere staatliche Ausgaben wäre eine „Zweckentfremdung“.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
(max. 5 Dateien; PDF, JPG, PNG oder TIF)

Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.