Berlin. Der Koalitionsausschuss am Wochenende habe ihr bestätigt, dass ein Sparpaket für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vorgelegt werden muss, erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) am Dienstag (14.4.) bei einer Pressekonferenz.
Schon am 30. April will Warken einen Referentenentwurf vorlegen. Dabei sollen 75 Prozent der Sparvorschläge der Expertenkommission, die der Hausärztinnen- und Hausärzteverband in Teilen deutlich kritisiert hatte, umgesetzt werden.
Die Maßnahmen würden sich grundsätzlich an zwei Leitlinien orientieren: Die Zuwächse von Preisen und Vergütungen werden an die Einnahmen gekoppelt und die Leistungen, für die Geld ausgegeben werde, müssten für die Versicherten einen nachweisbaren Nutzen erbringen, so die Ministerin.
Alle Beteiligten und Leistungsbereiche in der GKV müssten dabei ihren Beitrag leisten. Dabei zählte Warken explizit auf:
- Stationärer Bereich: Dauerhafte Streichung der sogenannten Meistbegünstigungsklausel, Begrenzung der Zuwächse beim Pflegebudget, schrittweise, verpflichtende Einführung eines Zweitmeinungsverfahrens vor Operationen.
- Pharmaindustrie: Herstellerrabatt ergänzt um eine dynamische Komponente, die sich am Verhältnis der Arzneimittelausgaben zur Entwicklung der GKV-Einnahmen orientiert, Einführung von Rabattverträgen für gleichwertige Patentarzneimittel.
- Vertragsärzte: Abschaffung der extrabudgetären Vergütung für Terminvermittlungen, Streichung der extrabudgetären Vergütung für Erstbefüllung und Aktualisierung der elektronischen Patientenakte (ePA).
- Apotheken: Erhöhung des Apothekenabschlags.
- Krankenkassen: Halbierung der Werbeausgaben der Krankenkassen, Begrenzung der Vergütung für außertarifliche Beschäftigte bei Krankenkassen, bei den medizinischen Diensten und den Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Expertenkommission hatte die Krankenkassen bei den Sparvorschlägen außen vor gelassen.
Aufgrund der Maßnahmen könnten bereits 12 Milliarden Euro eingespart werden, rechnete Warken vor. Das aber reiche nicht aus, um die Lücken zu schließen. Auch die Versicherten und Arbeitgeber müssten ihren Beitrag leisten:
- Versicherte: Erhöhung der Zuzahlungsbeiträge von 5 auf 7,50 Euro und 10 auf 15 Euro, Abstriche bei Krankengeldzahlungen, Streichung der Homöopathie, Streichung des Hautkrebsscreenings. Modifiziert wird der Sparvorschlag der Kommission zum Ende der beitragsfreien Versicherung eines Ehepartners: Ausgeschlossen sind zum Beispiel Elternteile von Kindern unter 7 Jahre oder Rentnerpaare. Ab 2028 würde dann für einen betroffenen, bislang mitversicherten Ehepartner 3,5 Prozent einkommensabhängig zusätzlich für die GKV fällig werden, so Warkens Idee.
- Arbeitgeber: Aufgrund der Aufhebung der beitragsfreien Versicherung für bestimmte Ehepartner wird ein höherer Pauschalbetrag für geringfügig Beschäftigte entrichtet werden müssen.
Mit dem derzeitig geplanten Maßnahmenpaket könnten knapp 20 Milliarden Euro eingespart werden, so Warken. Da eine Lücke von 15 Milliarden Euro erwartet werde, gebe es hoffentlich noch einen Puffer.
Oberstes Ziel: Ein stabiler Beitragssatz
Sicher sei dies bei der rasanten Entwicklung der Finanzierungslücken allerdings nicht, warnte die Ministerin. Anfang des Jahres sei sie von einem Defizit von 12 Milliarden Euro ausgegangen. Nun seien es bereits 15 Milliarden Euro.
Bis 2030 seien 40 Milliarden Euro einzusparen. Wenn am Ende ein Puffer übrigbleibe, sei das gut. Ansonsten sei oberstes Ziel, die GKV-Beiträge zu stabilisieren.
Neben der schnellen Vorlage eines entsprechenden Referentenentwurfs stehen weitere Punkte kurzfristig an: Für den Sommer kündigte Warken den Entwurf für ein Primärversorgungssystem an.
Viele Baustellen zu bearbeiten
Die Digitalisierung soll mit einem Gesetzentwurf vorangebracht werden, der bereits in der Ressortabstimmung ist und schon erste Elemente für die Primärversorgung enthalte.
Auch der Abbau der Bürokratie stehe ganz oben auf der Agenda und es würden bereits Gespräche geführt. Ähnliches gelte für eine Präventionsoffensive und die Pflege, die neu gedacht werden müsse. Das zweite Paket der Expertenkommission, das Ende des Jahres fertiggestellt werden soll, werde sicher weitere Impulse enthalten, so Warken.
Was eine Erhöhung der Steuern für Tabak, Alkohol oder Zucker angeht, verwies Warken auf das Bundesfinanzministerium. Dies falle nicht in ihren Zuständigkeitsbereich, sie sei aber “sehr dafür”, diese Themen anzugehen.
Auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hatte sich zustimmend positioniert. Die Mehreinnahmen aus einer solchen Erhöhung beispielsweise der Tabaksteuer müsse aber zweckgebunden direkt in das Gesundheitssystem und insbesondere in Prävention, Rauchentwöhnung und die Behandlung von Betroffenen fließen, mahnte Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Co-Bundesvorsitzende des Verbands, am Dienstag (14.4.). Eine Verwendung der Mittel für andere staatliche Ausgaben wäre eine „Zweckentfremdung“.
