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Erste Lesung im BundestagNachrichtendienstrecht: Wo bleibt das ärztliche Berufsgeheimnis?

Bei der ersten Lesung der Reform des Nachrichtendienstrechtes im Bundestag wurde kritisiert, dass kein absoluter Schutz für ärztliche und psychotherapeutische Berufsgeheimnisse vorgesehen ist.

Dass Arztpraxen nicht besonders geschützt werden, wurde im Bundestag mehrfach kritisiert.

Berlin. Deutschland ist “ständiges Ziel hybrider Angriffe” eröffnete Nina Warken (CDU), Bundesministerin für besondere Aufgaben, die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Reform des Nachrichtendienstrechtes am Donnerstag (24.9.). Deutschland habe sich bisher zu sehr darauf verlassen, dass die Sicherheit von “unseren Partnern” gewährleistet werde.

Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) begründete die geplante Ausweitung der Befugnisse mit der veränderten Sicherheitslage.

Deutschland sei zunehmend Ziel von Spionage, Sabotage, Cyberangriffen und Desinformation. BND und Bundesamt für Verfassungsschutz müssten deshalb handlungsfähiger werden und mit den Nachrichtendiensten europäischer Partner auf Augenhöhe arbeiten können.

Kritik: Minderjährige als V-Leute anwerben

Der über 600 Seiten starke Gesetzesentwurf sieht unter anderem neue operative Möglichkeiten für den Bundesnachrichtendienst (BND) vor. Wohnungen sollen ohne Durchsuchungsbefehl durchsucht werden können, auf Handys und Laptops könnte Spionagesoftware installiert werden. Die oder der Ausgespähte erfahre davon nichts, so die Kritik der Opposition.

Auch dass der Verfassungsschutz künftig in Ausnahmefällen auch 16- und 17-Jährige als V-Leute anwerben dürfe, wurde im Bundestag kritisiert.

Auch im Inland mehr Rechte?

Grundsätzlich sei die Reform dringend nötig – hierin sei man sich einig, kommentierte Konstantin von Notz (Bündnis 90/die Grünen). Allerdings plädierte er für weitreichendere Befugnisse des BND im Ausland, nicht aber im Inland.

Im Inland sei die Polizei für die Gefahrenabwehr zuständig. Die Pläne von Dobrindt nannte von Notz “überzogen”. Das Gesetz werde “zu Hundertprozent in Karlsruhe” vor dem Bundesverfassungsgericht landen, warnte von Notz. Auch forderte von Notz, dass Berufsgeheimnisträger stärker geschützt werden müssten.

Ärztinnen und Ärzte bisher außen vor

Genau dieser Punkt wurde im Vorfeld auch von der Ärzteschaft stark kritisiert. Denn Ärzte und Psychotherapeuten gehören nach dem derzeitigen Entwurf nicht zu den Berufsgruppen mit absolutem Schutz. Dazu zählen im Gesetzentwurf derzeit nur Geistliche, Rechtsanwälte, Journalisten und Parlamentarier.

Es bleibt derzeit nur die Hoffnung, dass Ärztinnen und Ärzte im weiteren parlamentarischen Verfahren dem absoluten Schutz anderer Berufsgeheimnisse gleichgestellt werden.

Den Gesetzentwurf zur Nachrichtendienstreform finden Sie unter: Nachrichtendienstreform

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