Seit Mitte Juni sind minderjährige Asylbewerber in Deutschland vollständige krankenversichert bzw. sie haben vollständigen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahren entfallen somit die bisherigen Einschränkungen auf eine reine Notfall- und Schmerzbehandlung in den ersten 36 Monaten ihres Aufenthalts.
Minderjährige erhalten eGK
Die Vorlage von Behandlungsscheinen, die von den Kommunen ausgestellt wurden, entfällt somit. Das teilt die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz über ihren Newsletter mit.
Die Minderjährigen erhalten eine eigene elektronische Gesundheitskarte (eGK), die im Feld „Besondere Personengruppe“ die Ziffer 4 aufweist.
Gemeinsames Europäisches Asylsystem
Die Änderung basiert auf der europäischen GEAS-Reform (GEAS = Gemeinsames Europäisches Asylsystem) zur Gleichstellung minderjähriger Geflüchteter mit einheimischen Kindern.
Für volljährige Asylbewerberinnen und Asylbewerber gelten die die bisherigen Einschränkungen des Asylbewerberleistungsgesetzes in den ersten 36 Monaten unverändert weiter. at
