Berlin. “Wir begrüßen ausdrücklich. dass die Fixkostendegression und die Entbudgetierung bei der sogenannten MGV plus für Hausärztinnen und Hausärzte wieder zurückgenommen werden soll”, betonte Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am Mittwoch (7.10.).
Der Fixkostendegressionsabschlag setze den falschen Anreiz. Eine Praxis, die zusätzliche Menschen aufnehme, bekäme dadurch pro Fall weniger. Bestraft würde also genau das, was am dringendsten gebraucht werde, nämlich die Bereitschaft, neue Patientinnen und Patienten aufzunehmen und zu versorgen, unterstrich Buhlinger-Göpfarth.
Körbeweise habe sie als Bundesvorsitzende Briefe gerade von jungen Kolleginnen und Kollegen bekommen, die angesichts der Fixkostendegression hochgradig verunsichert bis verzweifelt seien. Geplante Praxisübernahmen seien auf Eis gelegt, Pläne für zusätzliches Personal oder zusätzliche Zweigpraxen verworfen worden, merkte Buhlinger-Göpfarth an.
Klarstellung bei Cannabis-Verordnung
Weitere geplante Änderungen betreffen unter anderem die Therapien mit cannabishaltigen Arzneimitteln, die Hilfsmittelversorgung, die Verwaltung der Krankenkassen, die Vergütungsregelungen in der psychotherapeutischen Versorgung, die Krankenhausfinanzierung, Hybrid-DRG und die Vergütung von Zytostatika.
Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband begrüßte bei der Anhörung den Änderungsantrag der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD, nachdem der Vorrang für Fertigarzneimittel nur noch für die Indikationen gelten soll, für die diese Medikamente zugelassen sind (Sativex für Spastiken bei Multipler Sklerose, Exilby für chronische Schmerzen im unteren Rückenbereich mit neuropathischer Komponente). Für alle anderen Indikationen wären alle anderen Extrakte (bis 25% THC-Gehalt) auch für Neupatienten wieder erstattungsfähig.
Außerdem soll in bestimmten Fällen der Therapieversuch mit Fertigarzneimitteln nicht mehr zwingend mindestens sechs Monate dauern, wenn das Mittel nicht ausreichend hilft oder schlecht vertragen wird. Ärztinnen und Ärzte könnten dann auch vor Ablauf dieser Frist andere Extrakte auf GKV-Kosten verschreiben.
Auch Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, lobte die geplante Korrektur und Klarstellung.
Wurth wies allerdings auf weiteren Nachbesserungsbedarf hin: Patienten etwa mit chronischen Schmerzen seien häufig auf schnell wirksame Cannabisblüten angewiesen, die inhaliert werden könnten. Diese wurden aber von der GKV-Verordnung ausgeschlossen.
Hilfsmittel-Ausschreibungen kommen zurück
Bei den Hilfsmitteln prallten unterschiedliche Positionen aufeinander. Die geplante Wiedereinführung von Ausschreibungen durch die Krankenkassen sahen einige Sachverständige kritisch – besonders da die Ausschreibungen in der Vergangenheit am Ende zu Lasten der Qualität gegangen seien.
Der GKV-Spitzenverband sieht jedoch in der Wiedereinführung von Ausschreibungen die Möglichkeit, erhebliche Wirtschaftlichkeitsreserven zu heben. Auch habe man gelernt und könne Kriterien festlegen, um eine hohe Qualität sicherzustellen.
Kritik der Kassen: Mehr Aufgaben, weniger Geld
Diskutiert wurde auch die geplante Begrenzung der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen auf einen Zuwachs von maximal einem Prozent im Jahr 2027. Die Kassen kritisierten die Vorgabe als wenig praxisgerecht. Einerseits sollten sie zusätzliche Aufgaben übernehmen und in die Digitalisierung investieren, andererseits würden ihre finanziellen Spielräume weiter eingeschränkt. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes wären mit der Regelung zusätzliche Einsparungen von rund 130 Millionen Euro verbunden.
Die apothekenbezogene Ausschreibung von Zytostatika lehnte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ab. Der Gesetzgeber habe sich 2017 bewusst für die Abschaffung entschieden, weil es sich um eine Versorgung handele, bei der es auf eine bestimmte Kooperation von Apotheken und onkologischen Praxen ankomme. Zytostatika herstellende Apotheken könnten ihre Strukturen nicht abhängig vom Ausgang von Ausschreibungen hoch- oder herunterfahren.
In der Anhörung äußerten sich verschiedene Sachverständige kritisch zu dem Vorhaben, die sogenannten Hybrid-DRG abzuschaffen. Damit würde das Bestreben, mehr ambulant statt stationär, konterkariert. Gerade für Kinder und ältere Menschen sei die ambulante Versorgung oft erwünscht (kein Aufenthalt im Krankenhaus) und vorteilhaft (geringere Infektionsrisiken).
Kassen müssen über höhere Zusatzbeiträge informieren
Im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung forderten Sachverständige insbesondere Verbesserungen für Menschen mit dringendem Behandlungsbedarf. Dringlichkeit dürfe nicht allein auf akute Krisensituationen beschränkt werden, sondern müsse auch drohende Chronifizierungen, rasche Verschlechterungen oder die Vermeidung stationärer Behandlungen berücksichtigen. Psychotherapeutenverbände warnten außerdem davor, Koordinierungs- und Vernetzungsleistungen für schwer psychisch Erkrankte zu budgetieren. Gerade diese Leistungen seien Voraussetzung für funktionierende Versorgungsnetzwerke.
Die Vertreterin der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte, dass Krankenkassen nun doch verpflichtet werden sollen, ihre Versicherten über Erhöhungen des Zusatzbeitrages zu informieren. Nur so könnten Versicherte in die Lage versetzt werden, auf die Erhöhung zu reagieren.
