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Gesundheitsausschuss des BundesratsBundesrat soll Änderungen an GKV-Spargesetz erreichen

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats fordert massive Streichungen am GKV-Sparpaket. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband lobt "Weitsicht". Denn der Ausschuss fokussiert sich auf das geplante Primärarztsystem - und will dafür weite Teile des neuen Gesetzes kippen.

Mitte Juni soll sich der Bundesrat mit den Ausschussempfehlungen beschäftigen. (Symbolbild)

Berlin. Dass der Gesundheitsausschuss des Bundesrats zahlreiche Änderungen am GKV-Spargesetz fordert, ist aus Sicht des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes „ein klares Signal für ein hausärztliches Primärversorgungssystem“. „Mit seinen Empfehlungen, die Bindung an die Grundlohnsumme sowie die Fixkostendegression für die Hausarztverträge und die teilweise Rücknahme der Entbudgetierung wieder aus dem GKV-Spargesetz zu streichen, zeige der Ausschuss „Weitsicht“, erklären die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier, am Freitag (29. Mai)

Zuvor hatten sich der Hausärztinnen- und Hausärzteverband sowie andere ärztliche Verbände bereits deutlich für Änderungen am vorliegenden Gesetzentwurf starkgemacht.

66 Seiten lang sind die am Donnerstag (28. Mai) veröffentlichten Änderungsempfehlungen des Gesundheitsausschusses des Bundesrats, die der Redaktion von „Hausärztliche Praxis“ vorliegen. Die Länderkammer wird sich Mitte Juni mit den Empfehlungen befassen. Das Gesetz ist im Bundesrat zwar nicht zustimmungspflichtig. Doch: „Nun kommt es darauf an, dass der Bundesrat auf seine Expertinnen und Experten hört und diese Empfehlungen in den Bundestag trägt“, unterstreichen Buhlinger-Göpfarth und Blumenthal-Beier.

Unterstützend hatte ihr Verband jüngst Protestaktionen gegen das Gesetz angekündigt und stellt Praxen dafür umfangreiche Materialien zur Verfügung.

Streichungen für Hausarztpraxen sollen zurückgenommen werden

Der Gesundheitsausschuss will zahlreiche im Gesetzentwurf vorgesehenen Streichungen zurückdrehen. Neben dem stationären Bereich betrifft dies auch die ambulante Versorgung: So heißt es in der Beschlussvorlage, die erforderlichen Einsparmaßnahmen zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze dürften „weder die zwingend notwendige strukturelle Reform eines verpflichtenden Primärarztsystems gefährden noch die bereits derzeit kritisch diskutierten Wartezeiten auf Facharzttermine verlängern“. Daher soll unter anderem die Streichung der TSVG-Zuschläge, die hausärztliche Praxen bei der Vermittlung eines dringlichen Termins an einen fachärztlichen Kollegen erhalten, zurückgenommen werden.

Sämtliche Einschnitte in die Vergütungsstruktur sollten zurückgestellt und „im Kontext des Primärversorgungssystems in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung der konkreten Steuerungswirkung“ geprüft werden.

Insbesondere wird in der Vorlage für den Bundesrat für eine Streichung der vorgesehenen Abschläge in der Vergütung der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) plädiert. Ansonsten bremse man das derzeit „wirksamste Steuerungsinstrument“ finanziell aus. Die “besondere Versorgungsfunktion” der HZV sei im aktuellen Gesetzentwurf nicht “adäquat berücksichtigt”.

“Starke hausärztliche Basis” nötig für Strukturreformen

Ebenfalls abgelehnt werden soll die beabsichtigte Einschränkung der Entbudgetierung. Die langfristige Sicherstellung der kinder- und jugendärztlichen Versorgung und der hausärztlichen Versorgung müsse insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Einführung eines Primärversorgungssystems und der angespannten Versorgungslage „Vorrang vor kurzfristigen Einspareffekten“ haben.

Auch die Vergütung der Organspende-Beratung sollte laut Ausschuss Bestand haben und nicht gestrichen werden. „Ihre Streichung würde weder der generellen Bedeutung des Themas Organspende gerecht noch der Bedeutung der Aufklärung, Information und Beratung im Besonderen.“

Aus Sicht der Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes adressieren die Vorschläge des Gesundheitsausschusses die wichtige Rolle der hausärztlichen Versorgung. “Eine kluge Patientensteuerung kann ausschließlich auf einer starken hausärztlichen Basis aufbauen”, so Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier. Das Spargesetz in der aktuell vorliegenden Fassung konterkariere diese Bedeutung. “Dieses Risiko hat der Gesundheitsausschuss des Bundesrates erkannt und entsprechende Empfehlungen formuliert.”

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