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Kabinettsbeschluss GKV-SpargesetzVerbände fordern deutliche Nachbesserungen

Das Bundeskabinett hat das GKV-Spargesetz durchgewunken. Bundeskanzler Merz und Gesundheitsministerin Warken treten lobend vor die Presse – und ernten scharfe Kritik von ärztlicher Seite. Nun wird es auf Nachschärfungen ankommen – andernfalls, so der Hausärztinnen- und Hausärzteverband, komme es zu „Protestaktionen“.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bei ihrer gemeinsamen Pressekonferenz am Mittwoch (29. April).

Berlin. Das Bundeskabinett hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, verkürzt auch GKV-Spargesetz, in seiner Sitzung am Mittwoch (29. April) mit wenigen Änderungen im Vergleich zum vorliegenden Referentenentwurf beschlossen. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) und andere ärztliche Verbände haben dies scharf kritisiert. Es werde nun auf Anpassungen im weiteren parlamentarischen Verfahren ankommen, um „mit gezielten Nachbesserungen das Schlimmste zu verhindern“, mahnte Dr. Markus Blumenthal-Beier, Co-Bundesvorsitzender des HÄV, am Mittwoch. „Ansonsten werden die Konsequenzen für jeden gesetzlich Versicherten sehr deutlich spürbar sein.“

Das Gesetz wird im Juni weiter beraten: Laut aktuellen Planungen in Berlin steht es am 11. Juni zur ersten Lesung im Bundestag auf der Agenda. Einen Tag später soll es in den Bundesrat, wo das Gesetz jedoch nicht zustimmungspflichtig ist. Das parlamentarische Verfahren könnte demnach Mitte Juli, noch vor dem Start in die Sommerpause, abgeschlossen sein und das Gesetz 2027 in Kraft treten.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), der nach der Kabinettsitzung ungewöhnlicherweise gemeinsam mit Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor die Presse getreten war, machte am Mittwoch bereits deutlich, dass es bei Nachschärfungen „keinen Spielraum mehr“ nach unten gebe. Der Betrag an Einsparungen – insgesamt 16,3 Milliarden Euro in 2027 statt zuletzt knapp 20 Milliarden – müsse beibehalten werden. Bei Änderungen müsse dies an anderer Stelle ausgeglichen werden. Bundesgesundheitsministerin Warken sagte in der gemeinsamen Pressekonferenz, sie hoffe auf ein zügiges parlamentarisches Verfahren.

Beide lobten, dass mit dem Gesetz neue Stabilität geschaffen würde.

Zuckersteuer schafft es in letzter Minute ins Gesetz

Dass es jedoch noch Änderungen geben muss, steht für den HÄV außer Frage. „Besonders fatal“ sei, dass die Bundesregierung mit dem Gesetzesentwurf die im Koalitionsvertrag festgehaltene Umsetzung eines hausärztlichen Primärversorgungssystems torpediere. Hiergegen hatten sich Verbandsspitze und 120 hausärztliche Delegierte bei ihrer Frühjahrstagung in Magdeburg gestemmt. „Weswegen hausärztliche Praxen finanziell sanktioniert werden sollen, wenn sie mehr Patientinnen und Patienten in den nachgewiesenermaßen besser funktionierenden HZV-Verträgen koordiniert versorgen, konnte uns bisher niemand erklären“, sagte Blumenthal-Beier nach dem Kabinettsbeschluss. „So rückt die angekündigte Umsetzung eines hausärztlichen Primärversorgungssystems in weite Ferne.“

Im Gegensatz zum kritisierten Passus zur HZV sowie der scharf kritisierten globalen Begrenzung der Vergütungsanstiege mit der Grundlohnrate als Obergrenze hat es an anderen Stellen kurz vor der Kabinettsitzung noch Änderungen gegeben. Die Abstimmungen hätten bis zur letzten Minute gedauert, sagte Warken am Mittwoch. Die Entwicklung am Vortag sei zwar nicht krisenhaft, aber „zwischendurch doch etwas unruhig“ gewesen.

So wurde unter anderem an der beitragsfreien Familienversicherung noch geschraubt: Kassenmitglieder mit jetzt beitragsfrei mitversicherten Gatten sollen künftig einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent – statt zuletzt 3,5 Prozent – zahlen. Gratis mitversichert bleiben sollen Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag und von Kindern mit Behinderungen sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter.

Außerdem soll im Rahmen eines weiteren Gesetzgebungsverfahrens ab dem Jahr 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke eingeführt werden. Eine solche „Zuckersteuer“ hatten sowohl HÄV als auch Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) befürwortet. „Das geschätzte Aufkommen in Höhe von jährlich rund 450 Millionen Euro soll der gesetzlichen Krankenversicherung in geeigneter Art und Weise entlastend zugutekommen“, heißt es im Gesetzentwurf, „nicht zuletzt mit Blick auf ihre Angebote zur Primärprävention“.

“Planloses Sammelsurium an Kürzungen”

Der größte Kritikpunkt, den HÄV, Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unisono anprangern, bleibt die Tatsache, dass sich der Bund weiterhin weitestgehend aus der Verantwortung zieht. So ist im Kabinettsentwurf zwar vorgesehen, dass sich der Bund schrittweise an der Versorgung von Bürgergeldempfängern beteiligen wird, der Bundeszuschuss zur GKV soll dafür jedoch im gleichen Atemzug um 2 Milliarden Euro gekürzt werden. Die BÄK sprach am Mittwoch von einer „finanzpolitischen Mogelpackung“ und kritisierte, dass sich der „Bundesfinanzminister damit weiter aus seiner Verantwortung für ein stabil aufgestelltes Gesundheitswesen“ ziehe.

„Diese Reform ist keine faire Lastenverteilung, sondern ein planloses Sammelsurium an Kürzungen“, erklärte auch HÄV-Chef Blumenthal-Beier. „Während die Pharmabranche und die Krankenkassenverwaltungen geschont werden, wird vor allem an denjenigen gespart, die jeden Tag die Menschen versorgen.“

Die Folgen für die Versorgung wären mit der vorliegenden Gesetzesfassung jedoch drastisch, warnen die ärztlichen Verbände unisono. „Die ambulante Versorgung, wie sie die Menschen in unserem Land kennen und schätzen, wird es in dieser Form dann nicht mehr geben“, teilte die KBV mit. Auch regionale KVen haben sich mit deutlicher Kritik in die Debatte eingebracht; so warnten unter anderem sämtliche sächsische Verbände gemeinsam vor einer Verschärfung der Lage gerade in ländlichen Regionen.

Versorgung als stabilisierender Faktor für Demokratie

In der Delegiertenversammlung des HÄV hatten am Wochenende mehrere Rednerinnen und Redner an die stabilisierende Wirkung einer funktionierenden Gesundheitsversorgung für die Demokratie erinnert. Co-Bundesvorsitzende Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth hatte in diesem Zusammenhang bereits die soziale Wirkmächtigkeit ihres Verbandes unterstrichen. Im vergangenen Jahr hatte der Verband eine Petition zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung eingebracht, die sich mit mehr als 600.000 Unterzeichnern innerhalb Wochen zur größten Bundestagspetition der jüngeren Vergangenheit entwickelt hatte. „Zur Not können wir hier noch eine Schippe drauflegen“, so Buhlinger-Göpfarth.

Auch ihr Kollege Dr. Markus Blumenthal-Beier kündigte mit Blick auf den Kabinettsbeschluss an: „Im Zweifel werden die Hausärztinnen und Hausärzte ihren Unmut auch durch Protestaktionen zum Ausdruck bringen.“

Warken sagte am Mittwoch, diese Botschaften durchaus wahrzunehmen. Man sei mit der Ärzteschaft im Gespräch – auch über Alternativvorschläge, die vorgebracht wurden.

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