Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck aus.
Abbrechen

Impfungen und CoBundesrat setzt Haken an Apothekenreform

Trotz scharfer Kritik hat der Bundesrat die umstrittene Apothekenreform passieren lassen und damit einen Haken an die Gesetzgebung gemacht. Apotheken dürfen künftig zahlreiche originär ärztliche Leistungen anbieten - mit deutlich abzusehenden Folgen für Praxen.

Apotheken dürfen in bestimmten Fällen künftig auch Arzneien ohne ärztliche Verordnung abgeben.

Berlin. Apotheken können künftig ein weites Spektrum originär ärztlicher Leistungen anbieten: So können künftig Impfungen (außer mit Lebendimpfstoffen) vorgenommen werden, auch venöse Blutentnahmen sowie Schnelltests auf bestimmte Erreger – etwa Influenza-, Noro- und Rotavirus. In bestimmten Fällen dürfen auch verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept abgegeben werden. Das vom Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) scharf kritisierte Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz, auch Apothekenreform, hat am Freitag (12. Juni) grünes Licht vom Bundesrat bekommen.

Der Bundestag hatte die Reform der schwarz-roten Koalition bereits verabschiedet.

Das Gesetz wird nun im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisierte nach dem Beschluss des Gesetzes deutliche Folgen für den Praxisalltag: Die zusätzlichen Untersuchungen und Beratungsangebote kosteten den gesetzlichen Krankenkassen nicht nur mehr Geld. Auch der Aufwand für die Ärztinnen und Ärzte werde sich erhöhen. Unklare Befunde müssten in der Praxis erneut getestet werden, Unsicherheiten aufgefangen werden, und andere Patienten kämen aufgrund des Apothekenangebots zu spät in die Praxis.

Auch der HÄV hatte wiederholt unterstrichen, dass die Reform eine Gefahr für die Patientensicherheit darstelle, wenn Apotheker verschreibungspflichtige Arzneien ohne ärztliche Verordnung abgeben.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
(max. 5 Dateien; PDF, JPG, PNG oder TIF)

Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.