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Lücke wird geschlossenNeue U10 kommt in die Praxis – aber wann und wie?

Zwischen der U9 mit fünf Jahren und der J1 im Teenie-Alter klafft bislang eine Lücke. Diese hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im August geschlossen: Künftig wird es eine U10 für Kinder zwischen neun und zehn Jahren geben, auch bei der J1 gilt eine Neuerung. Medizinisch sind die neuen Leistungen sinnvoll – doch für Praxen gibt es zwei entscheidende Knackpunkte.

Im August hat der G-BA die neue Früherkennungsuntersuchung für Kinder im Alter von neun bis zehn Jahren einstimmig beschlossen.

Auf den ersten Blick sind es nur sporadische Bauchweh, Kopfschmerzen oder Schlafprobleme. Erst bei genauerem Hinsehen zeigt sich auch die fehlende Lust auf Sport, die Verschlechterung der Noten, vielleicht auch ein Rückzug des Kindes oder auffällig viel Zeit am Handy.

Was zunächst wie eine schwierige Phase rund um den Wechsel auf die weiterführende Schule wirkt, kann auch auf gesundheitliche oder psychosoziale Probleme hindeuten.

Genau hier setzt künftig die U10 an: Im August hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die neue Früherkennungsuntersuchung für Kinder im Alter von neun bis zehn Jahren einstimmig beschlossen und die Inhalte festgelegt.

Schwelle von der Pädiatrie in die Allgemeinmedizin

Das ist nicht nur für Kinder-, sondern auch für Hausarztpraxen relevant. Denn gerade ältere Kinder und Jugendliche suchten bei gesundheitlichen Problemen zunehmend eine Hausarztpraxis und nicht mehr die Kinderarztpraxis auf, ordnet die AG Pädiatrie im Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) gegenüber der Redaktion von “Hausärztliche Praxis” ein. Daher sollten U10 und J1 dort verstärkt angeboten und durchgeführt werden.

Spätestens mit der J1 findet häufig die Transition von der Kinder- in die Hausarztpraxis statt. Die U10 könnte spätestens dann auch Folgen in der Hausarztpraxis entfalten: Denn ohne zusätzlichen Check bleibt manches möglicherweise bis ins Jugendalter unentdeckt. Dann sitzt der Teenager vielleicht erstmals wieder im Sprechzimmer – mit Übergewicht, psychischen Problemen oder einem problematischen Medienkonsum.

Merke: Damit sich solche Probleme nicht manifestieren, sondern früher als bislang entgegengesteuert werden kann, soll die U10 die vergleichsweise lange Zeitspanne zwischen der U9 (circa fünf Jahre) und der J1 (13-14 Jahre) schließen.

Der Fokus der U10 liegt laut Beschluss des G-BA neben der obligatorischen Ganzkörperuntersuchung auf den Themen

  • Übergewicht,
  • körperliche Aktivität,
  • digitaler Medienkonsum und
  • psychische Auffälligkeiten sowie
  • Impfberatung,

um insbesondere die Rate der Impfungen gegen Humane Papillomviren (HPV) zu steigern. Sie liegt bei 15-jährigen Mädchen mit 55 und bei gleichaltrigen Jungen mit etwa 36 Prozent Zahlen des RKI zufolge derzeit deutlich unter der Maßgabe der Weltgesundheitsorganisation von 90 Prozent bis 2030.

Wichtig in der Praxis: Die Ergebnisse werden im gelben U-Heft dokumentiert. Auch die J1 wird künftig hier festgehalten, hat der G-BA in der gleichen Sitzung ebenfalls einstimmig beschlossen. Dies soll das Früherkennungsangebot für Jugendliche stärker in den Fokus rücken; denn während die Teilnahmen bei den U-Untersuchungen bei fast 100 Prozent liegt, sind es bei der J1 laut G-BA nur rund 50 Prozent.

Hausärzte begrüßen die Neuregelung – unter Auflagen

Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) begrüßt die AG Pädiatrie im Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) das Schließen der vorhandenen Lücke in den Früherkennungen ausdrücklich. Beide hatten sich bereits im Anhörungsverfahren für die Neuregelungen bei U10 und J1 eingesetzt. Die Entscheidung im G-BA war letztlich auf Initiative der Patientenvertretung erfolgt.

Doch so sinnvoll die neue Leistung aus medizinischer Sicht ist – so dringend sind die noch offenen Fragen, die sich für Praxen an den G-BA-Beschluss anschließen. Denn die neuen oder geänderten Leistungen müssten auch entsprechend vergütet werden, erinnert der HÄV, hierfür seien Ärzte- und Kassenseite im Bewertungsausschuss gefragt.

Das Prozedere ist nun wie folgt: Der G-BA hat die gefassten Beschlüsse dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegt. Werden sie binnen zwei Monaten nicht beanstandet, können die Beschlüsse im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und in Kraft treten. Anschließend entscheidet der Bewertungsausschuss innerhalb von sechs Monaten über die Vergütung.

Wichtig in der Praxis: Der G-BA wird bis dahin die benötigten Dokumentationsvorlagen sowie die Fragebögen bereitstellen. Neu in der U10 ist etwa der Einsatz eines standardisierten Fragebogens zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität, die das psychische Wohlbefinden des Kindes umfasst. Die Eltern sind gebeten, vor der U10 diesen Fragebogen auszufüllen.

Ausführliche Anamnese braucht Zeit und angemessene Vergütung

Gerade die Vergütung wird ein entscheidender Punkt werden, auch weil die U10 explizit mit einer ausführlichen Anamnese einhergehen soll. Hausärztinnen und Hausärzte wissen: Das kostet Zeit. G-BA-Mitglied Dr. Bernhard van Treeck nannte die ausführliche Anamnese gar als “Besonderheit” der U10. So würden die Eltern nach bestimmten Krankheitsrisiken und Belastungen innerhalb der Familie befragt.

Praxisbeispiel: Gibt es beispielsweise einen Verdacht auf eine familiäre Hypercholesterinämie, werde dieser mittels Blutuntersuchung auf Low-Density-Lipoprotein nachgegangen, führt van Treeck aus. “Eine familiäre Hypercholesterinämie ist zwar nicht heilbar. Aber mit Veränderungen des Lebensstils oder ggf. lipidsenkenden Medikamenten kann ein günstigerer Krankheitsverlauf erreicht werden.”

Zerreibt das GKV-Spargesetz die neue Leistung sogleich?

Ein weiterer Knackpunkt ist, dass das durch den HÄV mehrfach scharf kritisierte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen wieder budgetieren will (www.hausarzt.link/zFnxQ).

Dies wird wahrscheinlich auch für die U-Vorsorgen gelten, eine Klarstellung des Bundesministeriums für Gesundheit dazu stand bei Redaktionsschluss aber noch aus. Sprich: Die frisch beschlossene, medizinisch aus hausärztlicher Sicht sonnvolle Leistung droht durch die Mühlen des GKV-Spargesetzes unmittelbar wieder zerrieben zu werden.

Dabei herrscht Einigkeit, dass die neue Vorsorgeuntersuchung vorhandene Lücken schließen wird. Denn zahlreiche Kassen übernehmen die Kosten für eine U10 (und U11) zwar heute schon im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV), eine regelhafte Leistung der GKV ist sie – im Gegensatz zur J1, die seit 1998 GKV-Leistung ist – jedoch nicht.

So unterstrich auch die neue G-BA-Vorsitzende Sonja Optendrenk in der Sitzung, dass damit eine wichtige Lücke geschlossen werde für diejenigen, deren Krankenkasse keine Selektivverträge anbiete. Ein Blick auf die Teilnahmeraten der Vorsorgen U1 bis U9, für die in allen Bundesländern ein – jeweils individuell geregeltes – Erinnerungswesen besteht, belegt, dass Familien diese Kassenleistungen regelhaft wahrnehmen (s. Abb.).

Blutdruckmessung als Inhalt der U10 wurde abgelehnt

In der Sitzung diskutiert wurde lange, ob auch eine Blutdruckmessung regelhaft Inhalt der U10 werden sollte. Dies wurde schließlich mit kleiner Mehrheit abgelehnt.

So setzte sich die GKV mit einer Stimme mehr gegen Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) durch. Haupt-Gegenargument der Kassen war, dass es keine Studie gebe, die beweise, dass die Kinder von einer solchen Messung profitieren würden. Die KBV konterte, dass es eine solche Studie auch für das Erwachsenenalter nicht gebe – der Schaden für die Gefäße sei aber für jedes Alter belegt.

Wichtig in der Praxis: Bei entsprechenden Anlässen, beispielsweise bei adipösen Kindern, könnte der Blutdruck als Teil der Beratung nichtsdestotrotz gemessen werden, unterstrich Bernhard Egger als Vertreter der GKV.

Fazit

  • Der G-BA hat im August eine neue Früherkennungsuntersuchung U10 für neun- bis zehnjährige Kinder beschlossen. Zudem werden die Ergebnisse der J1 künftig mit den U-Untersuchungen im “Gelben Heft” dokumentiert.
  • Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) und Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) befürworten die neue U10 und hatten sich hierfür im Vorfeld starkgemacht. Sie erinnern jedoch an die Wichtigkeit einer angemessenen Vergütung.
  • Wann und wie die neue U10 in die Praxis kommen wird, ist aktuell noch unklar: Der Bewertungsausschuss hat sechs Monate Zeit, über die Vergütung zu entscheiden. Zudem könnte das heftig kritisierte GKV-Spargesetz dazu führen, dass die U-Untersuchungen nicht mehr extrabudgetär gezahlt werden.

Quelle: RKI / KiGGS Welle 2, G-BA

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