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FrüherkennungG-BA beschließt neue U10

Zwischen der U9 mit fünf Jahren und der J1 im Teenie-Alter klafft bislang eine Lücke. Diese hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun geschlossen: Künftig wird es eine U10 für Kinder zwischen neun und zehn Jahren geben, auch bei der J1 gilt eine Neuerung. Doch für Praxen ist noch ein entscheidender Punkt offen.

Die neue U10 nimmt neben der körperlichen Untersuchung vor allem psychosoziale Fragen in den Blick.

Berlin. Künftig wird es für Kinder im Alter zwischen neun und zehn Jahren eine neue Früherkennungsuntersuchung – die U10 – geben. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am Donnerstag (20. August) einstimmig beschlossen und die Inhalte festgelegt. Auch andere praxisrelevante Themen wurden in der Sitzung behandelt. 

Der Fokus der U10 liegt demnach auf den Themen

  • Übergewicht,
  • körperliche Aktivität,
  • digitaler Medienkonsum und
  • psychische Auffälligkeiten sowie
  • Impfberatung, um insbesondere die Rate der Impfungen gegen Humane Papillomviren (HPV) zu steigern.

Die neue U10 soll die vergleichsweise lange Zeitspanne zwischen der U9 (circa fünf Jahre) und der J1 (13-14 Jahre) schließen.

Wichtig in der Praxis: Die Ergebnisse werden im gelben U-Heft dokumentiert. Auch die J1 wird künftig hier festgehalten, hat der G-BA in der gleichen Sitzung beschlossen. Dies soll das Früherkennungsangebot für Jugendliche stärker in den Fokus rücken; denn während die Teilnahmen bei den U-Untersuchungen bei fast 100 Prozent liegt, sind es bei der J1 laut G-BA nur rund 50 Prozent.

Wann kommt die U10 in die Praxis?

Der G-BA-Beschluss ist nicht nur für Hausarztpraxen relevant, die explizit auch kinderärztlich tätig sind, was gerade in ländlichen Regionen häufig vorkommt. Vielmehr findet mit der J1 häufig die Transition von der Kinderarzt- in die Hausarztpraxis statt.

Doch noch sind mit Blick auf den Praxisalltag wichtige Schritte offen. So legt der G-BA die gefassten Beschlüsse, die am Donnerstagnachmittag noch nicht veröffentlicht waren, nun dem Bundesgesundheitsministerium vor. Werden sie nicht beanstandet, können die Beschlüsse im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und in Kraft treten. Anschließend entscheidet der Bewertungsausschuss innerhalb von 6 Monaten über die Vergütung. Der G-BA wird bis dahin die benötigten Dokumentationsvorlagen sowie die Fragebögen bereitstellen.

Gerade die Vergütung wird ein entscheidender Punkt werden, auch weil die U10 explizit mit einer ausführlichen Anamnese einhergehen soll. So hat etwa der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) in einer ersten Reaktion die neue U10 begrüßt, jedoch deutlich kritisiert, dass das GKV-Spargesetz quasi im gleichen Atemzug Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen wieder budgetieren will. Auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat das geplante Gesetz und seine Folgen für den Versorgungsalltag wiederholt kritisiert.

Langfristig müsse die U10 dann „hinreichend evaluiert“ werden, sagte Susanne Teupen als Mitglied der Patientenvertretung in der Sitzung.

U10 bislang nur im Rahmen der HZV

Einigkeit herrscht, dass die neue Vorsorgeuntersuchung vorhandene Lücken schließen wird. Denn zahlreiche Kassen übernehmen die Kosten für eine U10 zwar heute schon im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV), eine regelhafte Leistung der GKV ist sie jedoch nicht.

So unterstrich auch die neue G-BA-Vorsitzende Sonja Optendrenk in der Sitzung, dass damit eine Lücke geschlossen werde für diejenigen, deren Krankenkasse keine Selektivverträge anbiete.

Denn vor allem in dieser Zeitspanne, in die auch der Übertritt in die weiterführende Schule fällt, wie in der Sitzung erinnert wurde, manifestieren sich bei betroffenen Kindern zum Beispiel Übergewicht, psychische Leiden oder ein bedenklicher Medienkonsum.

“Besonderheit” der U10: ausführliche Anamnese

Eine „Besonderheit“ der U10 ist laut G-BA-Mitglied Dr. Bernhard van Treeck deswegen „die ausführliche Anamnese“. So würden die Eltern nach bestimmten Krankheitsrisiken und Belastungen innerhalb der Familie befragt.

Praxisbeispiel: Gibt es beispielsweise einen Verdacht auf eine familiäre Hypercholesterinämie, werde dieser mittels Blutuntersuchung auf Low-Density-Lipoprotein nachgegangen, führt van Treeck aus. „Eine familiäre Hypercholesterinämie ist zwar nicht heilbar. Aber mit Veränderungen des Lebensstils oder ggf. lipidsenkenden Medikamenten kann ein günstigerer Krankheitsverlauf erreicht werden.“

Neu in der U10 ist auch der Einsatz eines standardisierten Fragebogens zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität, die das psychische Wohlbefinden des Kindes umfasst. Die Eltern sind gebeten, vor der U10 diesen Fragebogen auszufüllen.

Der G-BA verspricht sich von der U10 zudem eine Erhöhung der HPV-Impfquote. Sie liegt bei 15-jährigen Mädchen mit 55 und bei gleichaltrigen Jungen mit etwa 36 Prozent Zahlen des RKI zufolge derzeit deutlich unter der Maßgabe der Weltgesundheitsorganisation von 90 Prozent bis 2030.

Blutdruckmessung als Inhalt der U10 wurde abgelehnt

In der Sitzung diskutiert wurde lange, ob auch eine Blutdruckmessung regelhaft Inhalt der U10 werden sollte.

Dies wurde schließlich jedoch mit kleiner Mehrheit abgelehnt.

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