Seit dem ersten Oktober 2025 unterliegen die hausärztlichen Leistungen im EBM 3 nicht mehr der Budgetierung. Bei Gesprächen nach der Nr. 03230 heißt es trotzdem: Aufgepasst!
Die Patientin leidet an Rückenschmerzen bei Spinalkanalstenose, aufgrund derer sie deutlich gehbehindert ist (Symbolbild).
Infolge eines Schlaganfalls führt der Hausarzt mit Frau G. mehrere Gespräche (s. Kasten).
EBM
Für den Erstkontakt im Quartal rechnet der Hausarzt neben dem Besuch (01410 EBM) die 03000 und die 03220 ab. Für die Glukosemessung war die 32025 zuständig, das ausführliche Gespräch (25 Minuten) konnte mit dreimal der 03230 angesetzt werden.
GOÄ
Wenn Frau G. privat versichert ist, kann der Hausarzt für den Besuch die Nr. 50 plus zusätzlichem Wegegeld und für die Untersuchung die Nrn. 7 – mit dem Zuschlag “A” – und die 800 abrechnen. Für die Glukosemessung kommt die Nr. 3514 in Frage; die Erörterung über die Diagnose, das therapeutische Vorgehen und die evtl. Folgen sind dann mit der Nr. 34 liquidierbar.
Schwerpunkt: Gespräche und die Entbudgetierung
Für manchen Hausarzt oder -ärztin mag es vielleicht überraschend sein, dass ausgerechnet das ärztliche Gespräch (03230 EBM) mitunter nicht in voller Höhe ausbezahlt wird, obwohl die Ziffer zum EBM-Kapitel 3 gehört, für das seit 1. Oktober 2025 die Entbudgetierung gilt. Dies liegt an zusätzlich greifenden EBM-Vorgaben, die im Folgenden erläutert werden.
Seit Oktober 2013 gibt es eine Gesprächsleistung für Hausärzte im EBM, die EBM-Nr. 03230, das “Problemorientierte ärztliche Gespräch, das aufgrund von Art und Schwere der Erkrankung erforderlich ist”. Die Ziffer ist je vollendete zehn Minuten abrechenbar, auch mehrfach in einer Sitzung; sie ist bewertet mit 128 Punkten, das entspricht aktuell einem Honorar von 16,31 Euro.
Der Unterschied zu allen anderen Leistungspositionen des Hausarztkapitels 03 besteht hier in der Tatsache, dass in der Präambel zum Kapitel 3.1 unter Nr. 9 für die Honorierung der EBM-Nr. 03230 ein Punktzahlvolumen von 64 Punkten für jeden relevanten Behandlungsfall vorgegeben ist.
Weiterlesen
Abrechnung
GOÄ und dringender Hausbesuch
Abrechnung
Zuschlag A: Zeit auf dem Praxisschild ist egal
Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.