Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck aus.
Abbrechen

PräventionChikungunya: Dann besteht Anspruch auf die Impfung

Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss die STIKO-Empfehlung zur Impfung gegen Chikungunya in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen hat, gibt es von der KV Rheinland-Pfalz nun auch Abrechnungshinweise.

Personen, die beruflich mit Chikungunya-Viren zu tun haben, haben Anspruch auf eine Impfung.

Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die STIKO-Empfehlung zur Impfung gegen Chikungunya in Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) übernommen.

Anspruch auf die Impfung haben GKV-Versicherte, die:

  • beruflich zum Beispiel in einer Forschungseinrichtung oder einem Laboratorium arbeiten und gezielt Tätigkeiten gemäß Biostoffverordnung mit Chikungunya-Viren ausüben, teilt die KV Rheinland-Pfalz (KV RLP) am Montag (17.11) mit.
  • beruflich Reisende ab 12 Jahren, die in ein Gebiet reisen, für das ein aktuelles Chikungunya-Ausbruchsgeschehen bekannt ist. Auch wenn ein länger als vier Wochen andauernder Aufenthalt oder wiederholte Kurzzeitaufenthalte in Chikungunya Endemiegebieten geplant sind und bei denen ein erhöhtes Risiko für eine Chronifizierung oder einen schweren Verlauf der Erkrankung aufgrund des Alters (zum Beispiel über 60 Jahre) oder infolge schwerer Ausprägungen von internistischen Grunderkrankungen besteht, besteht ein Anspruch. Internistische Grunderkrankungen können zum Beispiel: chronische Erkrankungen der Atmungsorgane, chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen sowie Diabetes mellitus, sein, zählt die KV RLP auf.

Privat Reisende müssen die Impfkosten selbst übernehmen.

Ab 60 Jahren nur Totimpfstoff

Die Impfung erfolgt einmalig mit dem attenuierten Lebendimpfstoff (Ixchiq®) oder dem Totimpfstoff (Vimkunya®). Eine Auffrischimpfung ist derzeit nicht vorgesehen. Für Personen ab dem Alter von 60 Jahren soll zur Impfung nur der Totimpfstoff verwendet werden, weist die KV RLP explizit hin.

Rund zehn Euro Honorar

Die Anlage 2 (Dokumentationsschlüssel) der SI-RL wird um die Dokumentations-Nummer 89139 Y ergänzt, so die KV RLP weiter, die gleichzeitig als Abrechnungsnummer gegenüber der KV RLP gilt.

Die Vergütung für die neue Impfung liege derzeit je nach Kassenart in Rheinland-Pfalz zwischen 9,98 Euro und 10,52 Euro.

In Rheinland-Pfalz ist der Impfstoff für anspruchsberechtigte GKV-Versicherte über den Sprechstundenbedarf zu Lasten der AOK RLP/Saarland (Muster 16: Kostenträgerkennung 106 315 003 und Kennzeichnung der Felder 8 und 9) zu beziehen. red

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.