Berlin. Eigentlich sollte es für die Erstbefüllung und Aktualisierung der elektronischen Patientenakte (ePA) nach Ende des dritten Quartals 2025 neue Abrechnungsregeln geben.
Drei EBM Leistungen zur Befüllung der ePA bleiben Ärztinnen und Ärzten auch im vierten Quartal 2025 erhalten. Das teilt die Kassenärztliche Vereinigung über ihre Praxisnachrichten mit.
Dabei geht es um die drei folgenden Leistungen:
- Nr. 01648 – Erstbefüllung der ePA – 89 Punkte bzw. 11,03 Euro;
- Nr. 01647 – weitere Befüllung mit Arzt-Patienten-Kontakt – 15 Punkte bzw. 1,86 Euro und
- Nr. 01431 – weitere Befüllung ohne Arzt-Patienten-Kontakt bzw. Kontakt per Video – 3 Punkte bzw. 0,37 Euro.
KBV und GKV-Spitzenverband wollen bis Ende des Jahres entscheiden, wie es ab Januar 2026 mit der Vergütung der Befüllung der ePA weitergeht. red