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GesetzentwurfGewalt gegen Praxisteams kommt ins Strafgesetzbuch

Angriffe auf Ärztinnen und Ärzte sowie ihre Praxisteams sollen künftig härter bestraft werden. Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums ist gerade im parlamentarischen Verfahren. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat sich mit einer Stellungnahme eingebracht – und sieht eine wichtige "Signalwirkung".

Mit der Änderung drohen Freiheitsstrafen von mindestens drei Monaten, wenn Ärzte an der Ausübung ihrer Arbeit gehindert werden.

An der Tagesordnung sind Angriffe auf sein Praxisteam zwar glücklicherweise nicht – doch auch Hausarzt Uwe Popert musste in seiner Praxis in Kassel, wo er gemeinsam mit einer Kollegin und einem Kollegen sowie zwei Ärztinnen in Weiterbildung (ÄiW) tätig ist, bereits pöbelnde Patienten der Praxis verweisen. Verbale Übergriffe habe es immer mal wieder gegeben, “ohne jede Scham” wurde schließlich eine Kollegin als “Schlampe” beschimpft.

Acht Prozent der rund 140 teilnehmenden Praxen haben in einer Umfrage von Medi Baden-Württemberg eigenen Angaben zufolge bereits Hausverbote wie Uwe Popert aussprechen müssen [1]. An anderen Stellen sind die Übergriffe nicht nur verbaler Natur und Ärztinnen und Ärzte berichten auch über physische Attacken.

In der Praxis von Uwe Popert war das noch nicht der Fall. Im Januar 2025 aber sorgte etwa der Fall von Hausarzt Andreas Schimke bundesweit für Schlagzeilen. Er war in seiner Praxis in Spenge bewusstlos geschlagen worden, erlitt unter anderem einen Nasenbeinbruch, Platzwunden und Prellungen. “Der Patient griff mich völlig unvermittelt an, offenbar weil ich einen Behandlungswunsch ablehnte und ein Medikament verweigerte”, erzählt er.

“Aggressives Verhalten gegenüber den Beschäftigten im Gesundheitswesen nimmt zu und nicht immer bleibt es bei verbalen Attacken”, beobachtet Dr. Lars Rettstadt mit Sorge. Er ist Vorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Westfalen-Lippe – also jenem Landesverband, in dem sich Schimke seit Jahren berufspolitisch engagiert.

Zwei Drittel haben Gewalt erlebt

Die zunehmende Gewalt belegen auch mehrere Befragungen von Ärztinnen und Ärzten. Zuletzt gaben in einer im Januar durch die Bundesärztekammer (BÄK) vorgestellten Umfrage zwei Drittel der insgesamt 1.619 Befragten an, im beruflichen Kontext bereits Gewalt erlebt zu haben. Die häufigste Gewaltform sind demnach verbale Übergriffe (89 Prozent), gefolgt von körperlicher Gewalt (47 Prozent). [2]

Der am 30. Dezember vom Bundesjustizministerium vorgelegte Gesetzentwurf zur “Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens” [3] soll an genau dieser Stelle strafrechtlich nachschärfen. Denn bislang macht sich zwar strafbar, wer Hilfeleistende wie Beschäftigte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder der Notaufnahmen tätlich angreift oder durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt behindert (vgl. Paragrafen 113, 114, 115 StGB).

Aber: Angriffe gegen Ärztinnen, Ärzte und das Praxispersonal in der ambulanten Versorgung sind nach diesem Gesichtspunkt Stand heute noch kein Straftatbestand. Sprich: In entsprechenden Fällen wird zwar wegen Körperverletzung und Co ermittelt, nicht jedoch aufgrund der Besonderheit, dass Ärztinnen und Ärzte in der Ausübung ihrer – für das Gemeinwohl wichtigen – Arbeit gehindert werden.

Der Gesetzentwurf sieht nun unter anderem die Einführung eines neuen Paragrafen 116 StGB vor, der genau diese Schutzlücke schließen soll. Damit wäre der Kreis der geschützten Personen explizit erweitert – und zwar nicht nur um Ärztinnen und Ärzte, sondern beispielsweise auch ÄiW sowie Medizinische Fachangestellte (MFA). Mit der Änderung am Strafgesetzbuch drohen künftig dann Freiheitsstrafen von mindestens drei Monaten, wenn Ärztinnen und Ärzte sowie andere Gesundheitsberufe durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt an der Ausübung ihrer Arbeit gehindert werden. Bei tätlichen Angriffen drohen sogar Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten. [3]

Hausärzte loben Nachschärfung

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband begrüßt diese strafrechtliche Nachschärfung ausdrücklich. Mit ihr sei eine “wichtige Signalwirkung” verbunden, heißt es in der Stellungnahme, mit der sich der Verband ins parlamentarische Verfahren eingebracht hat [4].

Als einer von insgesamt 36 Institutionen hat der Hausärztinnen- und Hausärzteverband den Gesetzentwurf im Januar kommentiert. Nach der Verbändebeteiligung erfolgt der Beschluss im Kabinett, gefolgt von den Lesungen im Bundestag und der Zustimmung im Bundesrat, bevor das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann. Ein Datum für das Inkrafttreten war bei Redaktionsschluss noch nicht absehbar. Entscheidend für die Umsetzung wird dann sein, dass Strafverfolgungsbehörden ausreichend ausgestattet werden und Straftaten konsequent ermittelt und verfolgt werden.

“Verbale und körperliche Drohungen und Übergriffe gegen Ärztinnen und Ärzte sowie gegen deren Mitarbeitenden haben erheblich zugenommen”, unterstreicht der Hausärztinnen- und Hausärzteverband in seiner Stellungnahme. Er verweist auf eine 2024 von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) durchgeführte Umfrage. In dieser gaben 80 Prozent der über 7.000 befragten Ärzte, Psychotherapeuten und Praxisangestellten an, innerhalb des letzten Jahres verbale Gewalt erlebt zu haben. Fast die Hälfte erfuhr in den vergangenen fünf Jahren auch körperliche Gewalt bei der Ausübung der Tätigkeit. [5]

“Wir haben daher seit Langem darauf gedrängt, dass zukünftig nicht nur Angriffe auf Rettungskräfte, sondern auch auf niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie deren Praxisteams härter bestraft werden”, unterstrichen die Co-Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier, daher mit Vorlage der Stellungnahme im Januar. Einen entsprechenden Beschluss hatten die Delegierten des Verbandes bei ihrer Frühjahrstagung 2025 gefasst [6]. Auch die Vertreterversammlung der KBV sowie der Deutsche Ärztetag hatten in den vergangenen Jahren wiederholt Handlungsbedarf angemahnt.

Angriffe haben Langzeitfolgen

Deutlich wird das auch mit Blick auf potenzielle Langzeitfolgen. So gab rund ein Viertel der 4.513 befragten Ärzte in einer Umfrage der KV Westfalen-Lippe an, dass sie aufgrund verbaler oder körperlicher Gewalt schon einmal darüber nachgedacht haben, ihre Praxis aufzugeben. Ein weiteres Warnsignal: Fast 20 Prozent finden eigenen Angaben zufolge aufgrund von Gewalterfahrungen nicht genügend Praxispersonal. [7] Hinzu kommen – temporäre bis dauerhafte – Arbeitsausfälle [2].

Hausarzt Andreas Schimke stand wenige Wochen nach dem Angriff wieder in der Praxis. Aufzugeben war für ihn keine Option. Gemeinsam mit seinem Team hat er das Geschehene aufgearbeitet. Denn: Die Gewalterfahrungen sind schockierende Einzelfälle. Die meisten Menschen sind dankbar für ihre hausärztliche Betreuung.

Fazit

  • Verbale und körperliche Angriffe auf Ärztinnen und Ärzte sowie auf deren Teams haben erheblich zugenommen, belegen verschiedene Befragungen.
  • Der am 30. Dezember vom Bundesjustizministerium vorgelegte Gesetzentwurf zur “Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens” soll nachjustieren: Mit einem neu geschaffenen Paragrafen 116 StGB soll explizit strafbar werden, Ärztinnen und Ärzte, ÄiW sowie MFA tätlich anzugreifen oder mit Gewalt oder Androhung von Gewalt an ihrer Arbeit zu hindern.
  • Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat sich ins parlamentarische Verfahren mit einer Stellungnahme eingebracht. Er begrüßt die “wichtige Signalwirkung” der strafrechtlichen Klarstellung ausdrücklich.

Quellen Schwerpunkt Gewalt

  1. MEDI Baden-Württemberg, Mitgliederumfrage 2025, https://www.medi-verbund.de/2025/07/gewalt-in-praxen/, zuletzt aufgerufen am 13.2.2026
  2. Deutsches Ärzteblatt, Leserbefragung 2025/26, https://www.bundesaerztekammer.de/ fileadmin/user_upload/BAEK/Presse/DAE_Gewalt_gegen_AErztinnen_und_AErzte_09.01.2026.pdf, zuletzt aufgerufen am 13.2.2026
  3. Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums, „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“, https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/ DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_Schutz_des_Gemeinwesens.pdf?__blob=publicationFile&v=3, zuletzt aufgerufen am 13.2.2026
  4. Hausärztinnen- und Hausärzteverband, Stellungnahme zum Referentenentwurf [3], 30.1.2026, https://www.haev.de/fileadmin/user_upload/ 2026_01_27_HAEV_Stellungnahme_Staerkung_strafrechtlichen_Schutzes_des_Gemeinwesens.pdf, zuletzt aufgerufen am 13.2.2026
  5. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Befragungsergebnisse Gewalt in Praxen, Online-Befragung 2024, https://www.kbv.de/documents/positionen/agenda/befragung_gewalt_in_praxen_auswertung.pdf, zuletzt aufgerufen am 13.2.2026
  6. Beschluss der Delegiertenversammlung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes am 9./10.5.2025, „Aufnahme von Ärzten und Psychotherapeuten in den § 115 StGB“, https://www.hausaerztlichepraxis.digital/politik/hausaerzteverband/beschlussuebersicht-8-163867.html, zuletzt aufgerufen am 13.2.2026
  7. KV Westfalen-Lippe, Mitgliederumfrage 2025, https://www.kvwl.de/fileadmin/user_upload/pdf/Pressemitteilungen/KVWL_24-09-09_Pressemappe.pdf, zuletzt aufgerufen am 13.2.2026
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