Gemeinsamer BundesausschussKeine Verlängerung der Telefon-AU

Seit dem 31. März gibt es nicht mehr die Möglichkeit, die Arbeitsunfähigkeit per Telefon festzustellen. Der Deutsche Hausärzteverband fordert weiterhin, die telefonische AU dauerhaft und ohne Einschränkung für leichte Atemwegsinfekte zu ermöglichen.